Hallo,
zur Verordnung von orthopädischen Schuhen und Einlagen werden neuerdings neue Vordrucke verwendet. Diese sind vom Versicherten fernzuhalten
wie das Rundschreiben der DGUV mitteilt.
Hat jemand von Euch das Formular schon gesehen? In den Akten sollte es dann mindestens zu finden sein. Wäre ja vielleicht interessant, warum es nicht mehr den Betroffenen ausgehändigt werden soll....
Gruß von der Seenixe
zur Verordnung von orthopädischen Schuhen und Einlagen werden neuerdings neue Vordrucke verwendet. Diese sind vom Versicherten fernzuhalten
wie das Rundschreiben der DGUV mitteilt.
Rundschreiben D 11/2011
Verordnung von orthopädischen Schuhen und Einlagen für Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherung
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Verordnung von orthopädischen Schuhen und Einlagen für Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherungsträger hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung einen Vordruck entwickelt. Wir bitten Sie, ab sofort nur noch diesen neuen Formtext (F2404 – Verordnung von orthopädischen Schuhen und Einlagen) zu benutzen. Adressat dieser Verordnung ist ausschließlich der zuständige Unfallversicherungsträger. Sie ist nicht dem Versicherten auszuhändigen oder an einen Leistungserbringer zu übergeben, sondern dem Unfallversicherungsträger, der damit einen Hinweis erhalten soll, dass eine entsprechende Versorgung des Versicherten notwendig ist. Er hat dann die Möglichkeit, die Einzelheiten über Art und Umfang der Versorgung ggf. durch Einschaltung einer orthopädischen Versorgungsstelle oder eines sonstigen Spezialisten zu klären.
Hat jemand von Euch das Formular schon gesehen? In den Akten sollte es dann mindestens zu finden sein. Wäre ja vielleicht interessant, warum es nicht mehr den Betroffenen ausgehändigt werden soll....
Gruß von der Seenixe