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Original CT CD, wie per beA ans LG senden? Klage PUV

biggimaus

Erfahrenes Mitglied
Hallo @All

Wir hatten letzte Woche bei unserem LG eine Original CT CD vorbeigebracht. Diese CD wurde in einem Schreiben seitens unseres Anwalts auch angekündigt.

Es geht darum das wir den Gerichtsgutachter diverse Fragen gestellt haben. Dieses CT belegt, das anderslautend wie der Gerichtsgutachter die Behauptung aufstellt, der Knochen sei konsolidiert, dieser nach nun fast 10 Jahren, auch für den medizinischen Laien ersichtlich, NICHT verheilt ist.

Nun sendet das LG unseren Anwalt eben diese CD und er möge dies doch per beA + einen erneuten Schriftsatz (der dem Gericht schon vorliegt) versenden, da vorm LG ja Anwaltszwang besteht.

Hat dies schon einmal jemand gemacht? Respektive sein Anwalt?

Unser Anwalt weiß nicht wie eine CT CD, so eingelesen werden soll, dass diese per beA System versendet werden soll/kann?

Letztlich ist diese CD ja auch ein nicht unerhebliches Beweisstück, das die inkorrekte Aussage des Gerichtsgutachters widerlegen soll.

DANKE im voraus für eure Antworten
Biggimaus

PS. Die bei solchen vorgehen bald doch wieder an den Weihnachtsmann im Osterhasenkostüm glaubt...
 
hallo,

ich denke, dass eine versendung via beA aus mindestens einen grund scheitern wird: die CD enthält zur präsentation der bilddateien eine ausführbare datei (*.exe, *.bat oä) und/oder möglicherweise könnte die übertragbar mögliche dateigröße überschritten werden. jedenfalls dürfte ersteres stets zutreffen, denn ausführbare dateien sind aus sicherheitsgründen schon nicht erlaubt, siehe




daran sollte der RA das gericht erinnern ...


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant

DANKE,
so ähnlich hatte ich es mir in der grauen Theorie gedacht. Aber halt nichts objektives im iNet gefunden.

LG
Biggimaus
 
nochmal ein hallo @biggimaus,

zu diesen beiden sätzen/satzteilen noch eine anmerkung:

Wir hatten letzte Woche bei unserem LG eine Original CT CD vorbeigebracht.

das hört sich an, als wäre diese CD persönlich bei gericht abgegeben worden. das hatte ich auch mal gemacht, sie tauchte nie mehr auf. es war wohl willkommen, dass sie nicht "ordentlich" mit einem schriftsatz vorgelegt wurde.

Nun sendet das LG unseren Anwalt eben diese CD und er möge dies doch per beA + einen erneuten Schriftsatz (der dem Gericht schon vorliegt) versenden

dann könnte es doch auch so sein, dass die CD gemeinsam mit einem anwaltlichen schriftsatz erwartet wird, und zwar im original als beilage.

im übrigen sind elektronische daten regelmäßig in form der entsprechenden dateien als augenscheinsbeweis vorzulegen. und hier gilt:

ZPO
§ 371 Beweis durch Augenschein
(1) Der Beweis durch Augenschein wird durch Bezeichnung des Gegenstandes des
Augenscheins und durch die Angabe der zu beweisenden Tatsachen angetreten. Ist ein
elektronisches Dokument Gegenstand des Beweises, wird der Beweis durch Vorlegung oder
Übermittlung der Datei angetreten.

d.h., dass das gericht gar nicht umhin kommt, sich die daten-CD anzusehen. dass man das dort offenbar nicht gerne macht (besonders wenn schon das ergebnis feststeht/feststehen soll), ist mir geläufig.

also noch ein argument für deinen RA.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant

DU bist spitze, DANKE
Zitat:
"d.h., dass das gericht gar nicht umhin kommt, sich die daten-CD anzusehen. dass man das dort offenbar nicht gerne macht (besonders wenn schon das ergebnis feststeht/feststehen soll), ist mir geläufig."

Dem kann ich nur zustimmen, leider.

Ich wünsche Dir ein schönes Wochenende
Biggimaus
 
Hallo,

wenn du möchtest, dass die CD bei einer Verhandlung abgespielt wird, sollte es dem Gericht frühzeitig angekündigt werden, damit ein Abspielgerät bereit steht. War bei mir so, kein Abspielgerät vorhanden, aber kein Problem, hatte die alten Röntgenbilder dabei.

MFG
 
hallo,

... dass die CD bei einer Verhandlung abgespielt wird, sollte es dem Gericht frühzeitig angekündigt werden, damit ein Abspielgerät bereit steht.

ja, stimmt. aber wenn die dateien als beweismittel im anscheinsbeweis vorliegen, sind dem gericht die anforderungen ja bekannt. aber natürlich kann es nicht schaden, (zum ärgernis der anderen partei) vorsorge zu treffen.


gruss

Sekundant
 
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