Ingeborg!
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Guten Tag!
Wg. des lfd. Verfahrens gehe ich nicht auf Details ein, sondern kann nur einige Punkte allgemein schildern. Da ich noch eine Antwort schreiben muß, hier die aktuellen Schwierigkeiten:
Die beklagte Gegenseite stellt einige Thesen auf, die mühelos widerlegt werden konnten/können, um sich vor der rechtmäßigen Leistungsgewährung zu drücken.
Der Rechtsbeistand hat die behaupteten falschen Argumente und Unterstellungen der unwilligen Verwaltung erst mal so angenommen - ohne sie zu hinterfragen!
In meinem ausführlichen Schreiben an ihn konnten alle Argumente/Unterstellungen/Behauptungen entkräftet werden - mit Nachdruck!
Jetzt ist der Rechtsbeistand säuerlich, weil das Opfer den billigen Vergleich der Gegenseite nicht angenommen hat und er in seiner Ansicht berichtigt wurde! Er meint, ich schriebe zu aggressiv... (habe das überprüfen lassen: Alle, die mein Schreiben gelesen haben, können das eben nicht bestätigen)!
In seinem Schreiben an das Sozialgericht hat er lediglich darauf hingewiesen, daß der angebotene Vergleich nicht angenommen wird. Die falschen Behauptungen der Gegenseite wurden nicht zurückgewiesen, bzw. richtiggestellt! Da diese aber einen Teil der beim SG vorliegenden Akte bilden, muß m. E. auch die Richtigstellung zu den Akten erfolgen!
Gibt es Bestimmungen, mit denen ich den Rechtsbeistand zur vollständigen Mitteilung an's SG 'überreden' könnte? Es ist doch wichtig, daß alle Versuche, das Opfer weiter zu schädigen, direkt unterbunden werden!
Danke für's Lesen!
Grüße von
Ingeborg!
Wg. des lfd. Verfahrens gehe ich nicht auf Details ein, sondern kann nur einige Punkte allgemein schildern. Da ich noch eine Antwort schreiben muß, hier die aktuellen Schwierigkeiten:
Die beklagte Gegenseite stellt einige Thesen auf, die mühelos widerlegt werden konnten/können, um sich vor der rechtmäßigen Leistungsgewährung zu drücken.
Der Rechtsbeistand hat die behaupteten falschen Argumente und Unterstellungen der unwilligen Verwaltung erst mal so angenommen - ohne sie zu hinterfragen!
In meinem ausführlichen Schreiben an ihn konnten alle Argumente/Unterstellungen/Behauptungen entkräftet werden - mit Nachdruck!
Jetzt ist der Rechtsbeistand säuerlich, weil das Opfer den billigen Vergleich der Gegenseite nicht angenommen hat und er in seiner Ansicht berichtigt wurde! Er meint, ich schriebe zu aggressiv... (habe das überprüfen lassen: Alle, die mein Schreiben gelesen haben, können das eben nicht bestätigen)!
In seinem Schreiben an das Sozialgericht hat er lediglich darauf hingewiesen, daß der angebotene Vergleich nicht angenommen wird. Die falschen Behauptungen der Gegenseite wurden nicht zurückgewiesen, bzw. richtiggestellt! Da diese aber einen Teil der beim SG vorliegenden Akte bilden, muß m. E. auch die Richtigstellung zu den Akten erfolgen!
Gibt es Bestimmungen, mit denen ich den Rechtsbeistand zur vollständigen Mitteilung an's SG 'überreden' könnte? Es ist doch wichtig, daß alle Versuche, das Opfer weiter zu schädigen, direkt unterbunden werden!
Danke für's Lesen!
Grüße von
Ingeborg!