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Operation am Sprunggelenk/Gutachten/Invliditätsgrad

Kunterbunt

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 März 2012
Beiträge
187
Ort
Hessen, Nähe Frankfurt
Hallo an euch und guten morgen,

war jetzt einige Wochen nicht hier, da es mir nicht besonders gut ging. Nach meiner OP, die sich jetzt nahezu jährt, hat sich das Gelenk zu vorher nicht gebessert, im Gegenteil, es ist schlechter. Und das entgegen der ursprünglichen Aussagen der Ärzte. Das orthopädische Gutachten ist fertig und liegt vor. Das neurologische Gutachten ist auch fertig, nur muss es vom Hauptgutachter noch zusammengeführt werden, damit ein Gesamtinvaliditätsgrad ermittelt werden kann.

Ich habe nun folgende Frage an euch:
Angenommen, aus dem neurologischen Gutachten kommt nichts heraus, wäre dann ein Invaliditätsgrad von 1/7 Beinwert (10%) für folgende bleibende Schäden gerechtfertigt:

1. Muskuläre Schwäche für die Extensionsmuskulatur des oberen Sprunggelenkes und der Zehen mit nachfolgendem Steppergang

2. Einschränkung der Beweglichkeit des oberen Sprunggelenkes um ca. 50%, verglichen zur Gegenseite

3. starke belastungsabhängige Beschwerden, Gelenkverplumpung und persistierende Schwellneigung

Angesichts der Einschränkungen kommt mir das sehr wenig vor und ich habe Angst, dass das neurologische Gutachten zwar den I-Grad auf 2/7 erhöht, aber insgesamt fände ich das immer noch sehr wenig, wenn ich bedenke, dass ich bis heute die Treppen nicht richtig nach unten laufen kann und nur mit Schiene Auto fahren kann.

Wäre schön, wenn sich jemand äußert. Ich weiss, dass es schwierig ist, aber alleine Punkt 2 der Gutachterausführung weist doch schon auf einen höheren I-Grad hin.

Grüße euch aus dem sonnigen Hessen,
Kunti
 
Hallo an alle Unfallgeschädigte,

heute kam nun von der Versicherung die Kopie des neurologischen Gutachtens inklusive Bewertung des Hauptgutachters und Zahlungsanweisung der Versicherung.

Zum neurologischen Gutachten:

Der Grund für die Nervenschwäche kann eine schmerzbedingte Minderinnervation aufgrund des prothrahierten Verlaufs der Distorsionsverletzung mit anhaltender Schwellung und Reizzuständen im Sprunggelenk und eine daraus resultierende funktionelle Minderinnervation sein. Diese Minderinnervation ist nicht dem Unfall zuzurechnen.
Die angegeben Sensibilitätsstörung ist wahrscheinlich auf eine unfallbedingte Schädigung sensibler Axone zurückzuführen. Sie ist so gering ausgeprägt, dass sie keine messbare Invalidität bedingt.

Zusammenfassung: Läsion sensibler Äste des N. peroneus superficalis rechts nach Distrosionstrauma des rechten OSG und Zustand nach Operation. Eine messbare Invalidität im Sinne der PUV lässt sich auf fachneurologischem Gebiet aufgrund dieser VEränderungen nicht feststellen.

Das schreibt der Neurologe. Hinzu kommen die 3 Punkte aus meinem ersten Posting und somit 1/7 Beinwert insgesamt, die zur Abrechnung kommen.

Der Neurologe hat sein Gutachten natrülich entgegen aller Aussagen meiner Ärzte gestellt. Die sehen das schon etwas anders.

Wie seht ihr das insgesamt? 1/7 Beinwert für die Punkte 1-3 und der neurologische Kram.

Grüße
Kunti
 
Hallo Kunterbunt,

ich stehe vor dem gleichen Problem. Unfall Nov. 2010 Sprunggelenk-Luxations-Trümmerfraktur, I. Gutachten 20 % chirurgisch im August 2011. Keine Unfallrentenberechnung. II. chirurgisches Gutachten Jan. 2014 (Ergebnis nicht bekannt), neurologisches und psychologisches Gutachten im Dez. 2013 (MdE nicht bekannt), Gutachten aber nicht vollständig und in gravierenden Punkten unrichtig.
Durch Psychische Einschränkungen (Ängste im Straßenverkehr) wurde bei der PUV chirurgisch, neurologisch und psychisch insgesamt 38 % d. Schadenssumme Fuß bezahlt.
BG steht noch immer aus. Bin seit Juli 2013 AU und immer noch kein Bescheid über Unfallrente.
Schreibe mal: Hat Dir niemand gesagt, dass mit Schiene kein PKW gefahren werden darf? Oder hast Du Handschaltung? Dass ich kein Auto fahren darf, wurde mir vom Sanitätshaus gesagt.
Da meine "Geschichte" noch nicht abgeschlossen ist, kann ich leider keine Tipps geben, welcher Invaliditätsgrad angemessen ist oder nicht. Auch ich kann keine Treppen hinuntergehen und kann keine längeren Strecken zu Fuß bewältigen.
Alles Gute wünsche ich Dir
Connietulpe:eek:
 
Zum neurologischen Gutachten:

Der Grund für die Nervenschwäche kann eine schmerzbedingte Minderinnervation aufgrund des prothrahierten Verlaufs der Distorsionsverletzung mit anhaltender Schwellung und Reizzuständen im Sprunggelenk und eine daraus resultierende funktionelle Minderinnervation sein. Diese Minderinnervation ist nicht dem Unfall zuzurechnen.
Die angegeben Sensibilitätsstörung ist wahrscheinlich auf eine unfallbedingte Schädigung sensibler Axone zurückzuführen. Sie ist so gering ausgeprägt, dass sie keine messbare Invalidität bedingt.

Der Gutachter widerspricht sich doch in diesem Satz selber: Die Minderinnervation resultiert einerseits aus der Distorsionsverletzung mit anhaltender Schwellung und Reizzuständen, soll aber andererseits nicht dem Unfall zuzurechnen sein. Für mich liest sich der erste Satz ganz eindeutig als Folgeschaden der eigentlichen Unfallverletzung. Das sollte doch von einem versierten Arzt auseinander zu pflücken sein.

VG Drahtesel
 
Hallo,

vorab vielen Dank für eure Postings.
Meiner Meinung nach läuft das alles viel zu glatt.
Nachdem mein Arzt die Invalidität bescheinigte, forderte ich die Versicherung auf, die entsprechende Zahlung zu veranlassen.
Die Versicherung schickte mich deshalb umgehend zum orthopädische Gutachten. Der Gutachter meinte, 1/7 Beinwert. Ich forderte Abschlagszahlung an, die auch sehr schnell bei mir ankam. Der Orthopäde forderte dann, als Hauptgutachter, ein neurologisches Gutachten. Das kam dann jetzt auch vor ein paar Tagen. Gesamtbeurteilung blieb bei 1/7 Beinwert.
Ich erhielt dann die Kopie des Gutachtens, samt Abrechnung der Invaliditätszahlung.
Wenn ich mir nur alleine den Punkt 2. des orthopädischen Gutachtens anschaue, dann stellt sich mir die Frage, wie eine Bewegungseinschränkung des SG von 50% mit nur 1/7 Beinwert beurteilt werden kann?
Laut Gutachter ist diese 50 %ige Bewegungseinschränkung insgesamt nur 10% wert. Der Neurologe findet zwar Läsionen, aber die sind nicht mal 1% wert? Erschließt sich mir nicht. Ich merke doch, dass da an meinem Fuß einiges nicht ganz stimmt.

Hier stimmt doch was nicht.

Grüße
Kunti
 
Hallo Kunterbunt,
der Beinwert von 1/7 ist sicher zu gering. Ich fiel im August 2011 aus knapp 6 Meter Höhe in die Tiefe und hatte einen Schien- und Wadenbein-Trümmerbruch, das Stück Schienbein zum Sprunggelenk war der Länge nach gespalten und das obere Sprunggelenk zertrümmert. Nach einem Jahr erfolgte ein von der Pr. Unfallversicherung veranlasstes Gutachten. Darin wurde von Gutachter 3/10 Beinwert festgestellt und auf seinen Vorschlag hin ein Vorschuß von 5/20 Beinwert ausbezahlt. Meine Versicherung: Grundsumme 300000 DM (153000 €), Progression 300% und eine Gruppenunfallvers mit 175000€ ohne Progression. Bezahlt wurden rund 37000 und 26900 €. Nun steht im Sommer noch letztes Gutachten vor Ablauf der 3 Jahre an, wobei ich gerade sehr mit mir kämpfe, ob ich meine OSG versteifen lasse. Ich habe seit meinen 8 Operationen Schmerzen beim Laufen. Heben von Lasten verlängert die Schmerzen bis zu einer Woche, auch im Liegen. Mal an Euch eine Frage. Ich lese des öfteren, dass ihr ein neurologisches Gutachten ebenfallls bekommen habt. Sollte ich auch eines beantragen? Ich habe bei ca. 2/3 meines Fusses ein Taubheitsgefühl und beim Liegen einen brennenden Fuß.
Grüße
Helmut
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo,
würde mich auch interessieren, wann eine Anforderung eines neurologischen Gutachtens sinnvoll bzw. möglich ist.
Bei mir ist das rechte Handgelenk verletzt bzw. wird kommenden Monat vollversteift. Auf dem Handrücken habe ich seit dem versuch der Rekonstruktion des SL-Bandes ein Taubheitsgefühl.
LG
brandts1109
 
Hallo Brandts1109,
auch bei mir wurde ein neurologisches Gutachten erstellt.
Wegen Panikattacken im Straßenverkehr war ich in neurologischer Behandlung (Rezepte für Psychopharmaka). Unfallchirurgisch war ich im Dezember 2012 austherapiert, d. h. ich bin auch nicht mehr zum D-Arzt gegangen. Behandelnder Arzt (beauftragt von der BG) war dann nur noch der Neurologe, welcher dann aufgrund der heftigen Schmerzen im Juli 2014 eine Nervenleitmessung machte und ein Tarsaltunnelsyndrom feststellte. Da dies ein neurologischer Schaden ist, wurde ein neurologisches Gutachten (mit psychologischem Zusatzgutachen wg. Panikattacken) erstellt. Wie es bei der Hand gehandhabt wird, weiß ich nicht. Aber ich denke, man sollte vorher doch schon mal beim Neurologen gewesen sein und einen neurologischen Befund haben, aufgrund dessen ein Gutachten angeregt werden kann, da es ja um bleibende Schäden geht.
Alles Gute
Connietulpe
 
Hallo an euch,

kurze Zwischenmeldung. Nachdem die Versicherung 1/7 Beinwert reguliert hat und das ohne murren, hielt ich Rücksprache mit meinem Orthopäden, Neurolgen und meinem Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Der Neurologe war geschockt, dass von seinen Befunden so garnichts übrig geblieben ist. Von 100 auf 0, so lieben es die Versicherungen.
Mit meinem Anwalt habe ich beide Gutachten durchgesprochen und bin mit ihm so verblieben, dass ich es erst einmal versuche mit der Versicherung zu reden. Habe dann sogleich eine Email verfaßt und an die Versicherung gesandt und alle strittigen Stellen der beiden Gutachten angesprochen und eine Nachgerulierung mit dem von uns ermittelten Invaliditätsgrad gefordert.
Alleine die 50%ige Bewegungseinschränkung würde nach Regulierung des Fußes im Sprunggelenk schon 22,5% betragen. So wurde aber nach Beinwert und insgesamt nur 10% reguliert.
Jetzt warte ich seit 7 Wochen auf ein zusammenfassendes Gutachten, welches die Versicherung nach Aktenlage in Auftrag gegeben hat.
Am 28.09.2014 laufen die 3 Jahre ab. Muß im Fall der Ablehnung einer weiteren Zahlung das Gegengutachten von mir vor diesem Tag beuaftragt sein oder muß dies mit Forderung an diesem Tag bei der Versicherung vorliegen? Das wäre meine Frage.


Danke euch und Grüße euch
Kunti
 
Hallo Wank,

Kunterbunt war zuletzt am 29 Aug. 2014

Du solltest besser ein neues Thema mit deinen Fragen eröffnen.

PN´s gehen erst mit mindestens 25 Beiträgen oder als aktiver Sponsor. Lies dir mal die Nutzungsbedingungen durch.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo wank17, willkommen im Forum.

User #Kunterbunt war zuletzt 2014 im Forum aktiv. (Beim Anklicken des Namens sieht man das.)
In dem Thema wurde 2014 zuletzt geschrieben. Ich würde nicht auf eine Antwort hoffen. Wo drückt der Schuh?

Private Nachrichten (Unterhaltungen) funktionieren für Neuangemeldete noch nicht (s. Hilfe), es sei denn, du wirst -> siehe "Sponsor" oben auf der Startseite.

LG
 
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