Kunterbunt
Erfahrenes Mitglied
Hallo an euch und guten morgen,
war jetzt einige Wochen nicht hier, da es mir nicht besonders gut ging. Nach meiner OP, die sich jetzt nahezu jährt, hat sich das Gelenk zu vorher nicht gebessert, im Gegenteil, es ist schlechter. Und das entgegen der ursprünglichen Aussagen der Ärzte. Das orthopädische Gutachten ist fertig und liegt vor. Das neurologische Gutachten ist auch fertig, nur muss es vom Hauptgutachter noch zusammengeführt werden, damit ein Gesamtinvaliditätsgrad ermittelt werden kann.
Ich habe nun folgende Frage an euch:
Angenommen, aus dem neurologischen Gutachten kommt nichts heraus, wäre dann ein Invaliditätsgrad von 1/7 Beinwert (10%) für folgende bleibende Schäden gerechtfertigt:
1. Muskuläre Schwäche für die Extensionsmuskulatur des oberen Sprunggelenkes und der Zehen mit nachfolgendem Steppergang
2. Einschränkung der Beweglichkeit des oberen Sprunggelenkes um ca. 50%, verglichen zur Gegenseite
3. starke belastungsabhängige Beschwerden, Gelenkverplumpung und persistierende Schwellneigung
Angesichts der Einschränkungen kommt mir das sehr wenig vor und ich habe Angst, dass das neurologische Gutachten zwar den I-Grad auf 2/7 erhöht, aber insgesamt fände ich das immer noch sehr wenig, wenn ich bedenke, dass ich bis heute die Treppen nicht richtig nach unten laufen kann und nur mit Schiene Auto fahren kann.
Wäre schön, wenn sich jemand äußert. Ich weiss, dass es schwierig ist, aber alleine Punkt 2 der Gutachterausführung weist doch schon auf einen höheren I-Grad hin.
Grüße euch aus dem sonnigen Hessen,
Kunti
war jetzt einige Wochen nicht hier, da es mir nicht besonders gut ging. Nach meiner OP, die sich jetzt nahezu jährt, hat sich das Gelenk zu vorher nicht gebessert, im Gegenteil, es ist schlechter. Und das entgegen der ursprünglichen Aussagen der Ärzte. Das orthopädische Gutachten ist fertig und liegt vor. Das neurologische Gutachten ist auch fertig, nur muss es vom Hauptgutachter noch zusammengeführt werden, damit ein Gesamtinvaliditätsgrad ermittelt werden kann.
Ich habe nun folgende Frage an euch:
Angenommen, aus dem neurologischen Gutachten kommt nichts heraus, wäre dann ein Invaliditätsgrad von 1/7 Beinwert (10%) für folgende bleibende Schäden gerechtfertigt:
1. Muskuläre Schwäche für die Extensionsmuskulatur des oberen Sprunggelenkes und der Zehen mit nachfolgendem Steppergang
2. Einschränkung der Beweglichkeit des oberen Sprunggelenkes um ca. 50%, verglichen zur Gegenseite
3. starke belastungsabhängige Beschwerden, Gelenkverplumpung und persistierende Schwellneigung
Angesichts der Einschränkungen kommt mir das sehr wenig vor und ich habe Angst, dass das neurologische Gutachten zwar den I-Grad auf 2/7 erhöht, aber insgesamt fände ich das immer noch sehr wenig, wenn ich bedenke, dass ich bis heute die Treppen nicht richtig nach unten laufen kann und nur mit Schiene Auto fahren kann.
Wäre schön, wenn sich jemand äußert. Ich weiss, dass es schwierig ist, aber alleine Punkt 2 der Gutachterausführung weist doch schon auf einen höheren I-Grad hin.
Grüße euch aus dem sonnigen Hessen,
Kunti