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OLG Hilfe

Lausie

Neues Mitglied
Registriert seit
11 Nov. 2013
Beiträge
20
Hallo zusammen,
vielleicht kann dieses Anliegen irgendwo eingereiht werden, dann bitte verschieben...
In 2009 hatte ich ein Sturzereignis bei dem ich mir eine Humerusmehrfachfragment-Fraktur re zuzog. Erstversorgung in einem nahegelegenen KH in einem Nachbarort, dort war nach dem röntgen die Frage einer evtl. Prothesenanlage. Um mir eine 2.Meinung einzuholen und weil ich sehr viel Vertrauen in die Unfallchir., meines ehem.Arbeitgebrs hatte, fur mich ein Bekannter, noch am gleichen Abend dorthin. Soweit so gut und das Unglück nahm seinen Lauf.
Heimatkh.: 1.OP Plattenosteosynthese mit Cerclage, schien alles prima zu werden. Nach 4 Wochen erneute OP. Kein Wort bei der Aufklärung, dass wenn abzusehen ist, dass eine Prothese besseren Heilungserfolg bringt, diese eingrbracht werden sollte. Nein, Revision. Knochen war eingesunken, Schrauben zu lang, Cerclage war gerissen. Danach Gefühlsstörung im re Oberarm, dem wurde keine Bedeutung zugemmessen. OA meinte nur, dass wird schon wieder, nur Geduld. Arm durfte nur passiv bewegt werden. Axillaris Nerv mittlerweile keine Funktion mehr.
4 Wochen später, wiedder alles im Eimer, dazu kam eine Kopfnekrose.
In einer anderen Klinik, wurde eine Prothese eingebracht. Alles super angewachsen, 6 Wochen, Tag und Nacht Abduktionskissen getragen. Plötzlich entzündet sich die Narbe, Prothese raus, Antibiosekette rein.
1 Jaur später Antibiosekette raus und ich lebe ohne Schultergelenk, mit einem abgesägten Schaftknochen und bin nur noch in der Lage, selbstständig mein Handgelenk und die Hand zu bewegen und bin Erwerbsminderungsrentnerin.
Ja, ich habe mir einen RA gesucht und klage gegen die Abteilung meines ehem. Arbeitgebers.
LG bin ich letztes Jahr durch. LG machte Vergleichsvorschlag, gegner lehnte ab. Nach kurzer Beratung der Richter, wurde ein Urteil, in dem mir auch ein Haushaltsführungsschaden, zugesprochen wurde, verfasst. Gegenseite hat Berufung und Berufungsverlängerung eingereicht. Letzen Monat Verhandlung vor dem OLG. Gutachter sollte noch einmal angehört werden. Gesagt, getan. OLG entschied ebenso wie LG, Aufklärungsfehler.
Vergleich wurde wieder vorgeschlagen, in der Höhe wie zuvor beim LG. Ich werde diesen aber nicht annehmen, weil ich damit alla Ansprüche verliere und meine Zukunft nicht abgesichert ist.
Das OLG möchte noch geklärt haben, in wie weit mein Ellbogengelenk noch beweglich ist. Als ich im Gericht aufstand um dem Richter meine restliche Beweglichkeit zu zeigen, meinte der Gutachter hinterher nur, dass das Ellbogengelenk nicht durch die Verletzung beeinträchtigt sein kann. Stimmt, hat er recht, aber was er nicht dazu mitgeteilt hat: Durch fehlen der funktionierenden Rotatorenmanschette, einem verkümmerten Deltamuskels, fehlenden Axillaris Nerv, ist aus eigener Kraft, keine Bewegung meinerseits möglich. Mein Arm hängt, wie bei einem Schlaganfall, ausser wie gesagt, die Bewegung der Hand. Mein "Problem/Frage" ist: Welche Möglichkeit meinerseits ist möglich, dies dem Gericht nahe, zu bringen. Ich möchte nicht alles noch teurer machen und in die Länge ziehen.
Meine RAtin hat meiner Meinung nach ihren Biss verloren, ich möchte aber nicht mehr wechseln. Ihrer Meinung nach hätte ich den Vergleich eingehen sollen und nicht, wie sie es nennt, "weiter zocken".
Ich hoffe, dass mir jemand einen Rat geben kann....

LG MM
 
Hallo Lausi,

worum geht es denn hier genau, BG-Unfall oder private Unfallversicherung?

Es geht mir hier nur wegen Deines Vergleiches, weil es doch in der finanziellen Abwicklung zwischen beiden Arten der Versicherung große Unterschiede gibt.

LG Glückloser
 
Hallo Glückloser,


vielen Dank für Dein Interesse.
Es war ein Freizeitunfall und es geht um die Versicherung(R+V, vertreten durch eine Kanzlei in Düsseldorf) des Krankenhauses, in dem ich die ersten beiden male operiert wurde.
Vielleicht weißt Du, ob es eine Möglichkeit gibt, dem Gericht ein Schreiben zu übermitteln, welches auch Beachtung findet, in dem ich dem Gericht mitteile, in wie weit ich mein Ellenbogengelenk aus eigener Kraft bewegen kann.
Hausaufgaben mache ich lieber selber.
Bei meiner Rechtsanwältin scheint irgendwie der Saft raus zu sein.


LG Lausie
 
Moin moin!

Wenn du eine rechtanwaltliche Vertretung hast, dann gibt es meines Wissens ein Problem.

Nur Schreiben über den Rechtsanwalt können und dürfen dann vom Gericht gelesen werden. Schreiben, die du in diesem Fall unaufgefordert dem Gericht selber zusendest, ich zitiere mal einen Richter, "müssen wie Luft behandelt werden."

Gruß
 
Hallo Glückloser, hallo Lausi,

Lausi: willkommen im Forum, bitte halte den Kopf hoch , rede mit deiner RA, mach ihr klar, das dein Restleben auf dem Spiel steht. Du merkst ja , dass du weit unter Wert verkauft wirst!
Wir sind noch lange nicht soweit wie du, aber je gemeiner und niederträchtiger die Angebote werden, umso stärker werden wir!

@ Glückloser : Haftpflichtfall, Falschbehandlung, Arzt-Klinikhaftung.
Nichts in der Anfrage hat was BG oder PUV zu tun.

LG
Aramis
 
Moin buchfreundin,

okay und danke. Das wusste ich nicht. Dann werde ich meiner Anwältin doch auf die Füße treten müssen, damit das Schreiben ankommt und hoffentlich beachtet und evtl. berücksichtigt wird.

LG Lausie
 
Hallo Aramis,
danke für Deine stärkenden Worte! Langsam bin ich mit meiner Kraft und Geduld am Ende. Ihr werdet mit Sicherheit aus eigener Erfahrung wissen, wie zermürbend diese ganze Sache ist. Es vergeht, zumindest bei mir, fast kein Augenblick, in dem meine Gedanken um dieses Verfahren kreisen. Immer wieder diese "Blitzgedanken".
Mir kam es zumindest beim OLG so vor, als hätten die Richter nicht wirklich die Akten gelesen, bzw. wenig bis keine Ahnung von der Medizin. Meine Anwältin ist fast gar nicht zu Wort gekommen, nur als der gegnerische Anwalt, bei Gericht(mir ist bald der Kitt aus der Brille gefallen) meinte: Und sie bleiben dabei, dass sie den Arm nicht bewegen können? Ja, sagte ich. Er: Ich habe doch gesehen, wie sie mit dem rechten Arm ihr Handy aus der Tasche geholt haben. Da ist meine Anwältin eingestiegen und meinte dann (was auch so stimmte), sie stand direkt neben mir und ich habe mein Andy mit der linken Hand aus der Tasche genommen. Ich hätte vor Endtäuschung und Wut, schreiend weglaufen können. Weil der rechte Arm Gott sei Dank, noch an meinem Körper ist, vergessen viele(selbst in der Familie), dass ich aus eigener Kraft, nur noch Handgelenk und Finger bewegen kann.
Es sollte an besagtem OLG Termin, evtl. auch noch der oder ein Haushaltsführungsschaden besprochen werden. Dazu kam es gar nicht, weil der Richter immer wieder den Gutachter ein und die selbe Sache erklären lies, weil er es meiner Meinung nach, alles irgendwie nicht verstanden hat.
LG Lausie
 
Ich weiß das es blöd ist und so klingt und man oft in gewissen Situationen von den Socken ist oder einem der Kitt aus der Brille fällt, aber...

Ja, sagte ich. Er: Ich habe doch gesehen, wie sie mit dem rechten Arm ihr Handy aus der Tasche geholt haben.

Genau an solchen Punkten steige ich selber ein und fahre dem Anwalt meines Gegenübers über den Mund.
Da hättest Du gleich nett und höflich sagen sollen, "Das ist toll das Sie sowas gesehen haben wollen, was eigentlich unmöglich ist bei einem fehlenden Schultergelenk, aber vielleicht hatte ich genau in diesem Augenblick für diese Moment in dem Sie mich anschauen eine Spontanheilung gehabt."

Ich hatte mal eine sehr ähnliche Situation gehabt, wo die gegnerische Anwältin ( Anwältin meiner EX), der Meinung war mir alles umdrehen zu müssen was ich sagte, bis zu dem Punkt als ich dann sehr nett und sehr höflich eine komischen Satz gebracht hatte der logisch war für den Richter so das er Sie ermahnte und es schnell ruhiger wurde im Saal.

Ich weiß ist leicher gesagt als getan, aber arbeite Deiner Anwältin zu was geht und verweiße darauf, das Sie es genau so ans Gericht weiterleiten soll.
Du bist nicht der einzigste Mandant den Sie hat, aber nur Du kannst für Dich genau schreiben, was nur Du weisst.

Mein Anwalt heftet meine Schreiben an seine Schreiben mit einem Vermerk und schickt das ganze so dem Gericht.
Ist dem Herrn auch so lieber, weniger Arbeit und trotzdem Kohle dafür einstreichen können.

LG Glückloser
 
Hallo Glückloser,
danke für die Hinweise.
Ich war im Gericht se perplex, dass mir in dem Augenblick nichts einfiel.
Habe den gestrigen Tag dazu genutzt, etwas für meine RAtin zu verfassen. Ich hoffe, dass es auch ein nicht Mediziner versteht....;)

LG Lausie



Sehr geehrte Frau X,


wie Sie hoffentlich wissen, schätze ich Sie und Ihre Arbeit sehr!


Mir liegt noch einiges auf dem Herzen, was ich für Wichtig empfinde. Es ist mir ein großes Anliegen, wenn die Möglichkeit bestehen würde, dass OLG Hamm davon noch in Kenntnis zu setzen und dieses auch Beachtung finden würde.


In der Abschrift OLG Hamm, X


Beschluss, Seite 2, II. schreibt das OLG Hamm:


…... Problematisch ist allerdings, dass sich bei dem Einsatz der Prothese und der
danach entstandenen Infektion mit den daraus resultierenden Folgen ein typisches
Operationsrisiko verwirklicht hat.... Genau dieser Satz irritiert mich.
Prof. Dr. X hatte zuvor erklärte:
Durch eine Vor-OP mit folgenloser Heilung erhöht sich nicht das Infektionsrisiko.
Dem zu Folge kann man nicht davon ausgehen, dass sich eine Infektion bei mir, nach der 2.OP eingestellt hätte, denn nach der 2. OP war keine Infektion vorhanden.
Wenn der Protheseneinbau während der 2. OP schon geschehen wäre, wäre eine 3. OP in meinem Fall, wohl nicht nötig gewesen und alle weiteren unliebsamen/schmerzhaften Behandlungen hätten mir erspart werden können.


Es ist leider so wie ich es bereits sagte und immer wieder sagen werde: Allein durch meine eigene Körper/Muskelkraft, ist es mir absolut nicht möglich, meinen rechten Arm in eine andere Position zu bringen und diese Position zu halten (auch wenn mein Ellbogengelenk noch funktioniert). Wenn jemand meinen Arm nimmt und diesen im Ellbogengelenk bewegen würde, ist dies durchaus möglich.




In der Abschrift Hamm, X ; öffentliche Sitzung des X Zivilsenats des Oberlandesgerichts


Seite 3, 2. Absatz


Der Sachverständige erklärte zur Sache:


Bei der Klägerin war es zum Untergang des Knochengewebes im Gelenkkopf
gekommen und es hatte eine Sinterung und Abkippen des Kopfes nach außen
stattgefunden. Hinzu kam, dass sich die Ansatzpunkte der Supraspinatussehnen
gelöst hatten und durch den Zug des Muskels von der'ursprünglichen Stelle gelöst
hatte. Diese Sehne ist für die Be.wegungsfähigkeit des Armes entscheidend. Das
Problem vor der Revision-OP war, das der Kopf instabil war und wegen der
abgerissenen Supraspinatussehne niemals mit einem guten Ergebnis bei der
Rekonstruktion zu rechnen war.
Bei der Revision-OP wurden nur die Schrauben gekürzt, aber das Grundproblem
nicht angegangen. Das bedeutete, dass zwar ein kleinerer Eingriff mit geringerem
Risiko stattfand, aber die Möglichkeit bestand, das nachfolgend doch die
Implantation einer Prothese erforderlich war.






Der Richter hat sich meiner Meinung nach, ausgiebig von Prof. Dr. X die Zusammenhänge und das Zusammenspiel der Schulter (Knochen/Muskeln) erklären lassen.
Natürlich ist es für den Sachverständigen/die Richter nicht erklärbar, warum ich Probleme mit dem Ellenbogengelenk habe, welches ja durch die Fraktur und den darauf folgenden OP's nicht beeinträchtigt wurde. Er hat recht, dass es nicht beeinträchtigt ist und wäre von mir auch selbstständig zu bewegen, wenn da nicht die Misere mit dem Oberarm wäre.


Prof, Dr, X hat so häufig, (den ihm anscheinend Freude bereitenden Ausdruck) der Supraspinatussehne benutzt, aber dem Gericht nicht wirklich deutlich gemacht, dass die Einschränkungen in der Bewegung meines rechten Arms daraus resultieren, weil eben besagte Supraspinatussehne,die gerissen war (die bei Rekonstruktion, wieder am Oberarmkopf befestigt wird, ha,ha, wenn keiner vorhanden oder instabil ist) und die Rotatorenmanschette, die einen Längsriss hatte (aus 4 Muskeln: Musculus subscapularis, Musculus supraspinatus,Musculus infraspinatus , Muskulus teres minor, besteht), ihre Funktion nicht mehr haben um mit dem Deltamuskel (der den Arm abspreizt und für die Außenrotation zuständig ist)aktiviert. Hinzu kommt, dass der Deltamuskel den Nervus Axilaris (der bei mir ja leider nicht mehr aktiv ist) zur Impulsgebung braucht. Der Deltamuskel hat sich bei mir zurückgebildet.


Bzgl. der Axillarisläsion kann ich nur sagen, dass dies nach der 2.OP aufgetreten ist, wobei meine Äußerung diesbezüglich ja mit: Das wird schon wieder, abgetan wurde. Da während der OP zusätzlich auch Knochenfragmente entfernt wurden, die Naht der Rotatorenmanschette nochmals genäht wurde und Schultermobilisation in Narkose ( wie lässt sich dabei eine Grenze feststellen, ob oder was da evtl. blockiert, wenn der Patient nicht aktiv mit arbeitet?) erfolgte.


Ich denke manchmal, bei allem wird vergessen, dass mir ein komplettes Stück Knochen fehlt. Wie soll die Bewegungsabfolge dabei funktionieren?






Wo ist Ihr „Biss“geblieben Frau X?




Vielleicht ist es Ihnen möglich ein Schreiben an das OLG Hamm mit meinen Anmerkungen zu verfassen


Vielen Dank im voraus.








Mit freundlichem Gruß


X X
 
Na ich denke es wird zum nachdenken anregen und ist auch für jemanden ohne Med.-Sachverstand verständlich

LG und schönen Abend
 
Hallo zusammen,

ich weiß nun nicht mehr weiter!
Weiß Jemand von Euch, wie oder was man anstellen muss, um außer dem bewiesenen Aufklärungsversäumnis, auch den Behandlungsfehler verhandelt zu bekommen? Ich habe den Verdacht, dass einiges, warum ich der Meinung eines Behandlungsfehlers bin, erst gar nicht in dem Zusammenhang vom Sachverständigen angesprochen wurde. Es wurde auch gar nicht weiter vom Richter darauf eingegangen. Es reichte ihm die Feststellung vom Sachverständigen, dass die alternative Behandlungsmethode, nämlich gleich die Prothese bei der 2. OP, ein deutlich größerer Eingriff mit höherem Risiko dargestellt hätte. Na klar...
Welcher Mensch, der einmal in bestimmter Weise repariert und festgestellt hat, dass dies nicht das Mittel der Wahl war, versucht es auf die Gleiche ( fast wieder zum scheitern verurteilte Methode) wieder?

Auf mein Schreiben an meine Anwältin, bekam ich diese Mail:

Sehr geehrte Frau X,

ich komme zurück auf unser Telefonat vom 12.12.2014, in dem Sie mit ganz klar mitteilten, dass Sie den Vergleich nicht wünschen. Es ginge Ihnen nicht um die Höhe des Geldes, es geht Ihnen um die zukünftige Absicherung. Inwiefern Sie im Rahmen eines Urteils bzw. durch eine weitere Begutachtung und anschließendem Urteil Ansprüche durchsetzen können, ist gänzlich offen. Insofern hatte das Gericht hier im Rahmen der mündlichen Verhandlung ein deutliches Wort gesprochen. Sie erklärten mir, dass Sie dies auch verstanden haben.

Insbesondere hatte der Sachverständige festgestellt, dass die alternative Behandlungsmethode, nämlich gleich die Prothese, ein deutliches größerer Eingriff mit höherem Risiko war.

Das Gericht hatte im Rahmen des Beschlusses, in dem es den Vergleichsvorschlag unterbreitete, erörtert, dass es keine Zweifel an einem Aufklärungsversäumnis hat. Insofern hält es auch für plausibel, dass Sie bei der zweiten Operation sich sofort für eine Prothese entschieden hätten, die neben der Chance auf Beseitigung von Schmerzen auch eine bessere Funktionsfähigkeit des rechten Armes bedeutet hätte. Das Gericht lässt allerdings offen, ob die Folgen hier auf die Art der Operation zurückzuführen sind. Eine Infektion an sich kann bei jeder Art der Operation antreten. Daher stellt sich hier die Frage, ob die alternative Kausalität eingreift, also die Gegenseite beweisen muss, dass sich das Infektionsrisiko auch bei der alternativen Operation verwirklicht hätte. Wenn das Gericht zu dem Ergebnis kommt, dass das Infektionsrisiko sowohl bei der durchgeführten Operation als auch bei der später durchgeführten Operation gleichermaßen hätte eintreten können, kann es sein, dass es zum Ergebnis kommt, dass die Schadensfolge gerade nicht auf die nicht von der Aufklärung gedeckten OP zurückzuführen ist. Wichtig ist: Der Sachverständige bestätigt keinen Behandlungsfehler, es geht allein um die Folgen, die durch die fehlerhafte Aufklärung und die damit nicht von der Einwilligung gedeckten Aufklärung entstanden sind.

Kommt das Gericht zu einer Haftung dem Grunde nach, bejaht es auch eine kausale Schadensfolge, wird zur Höhe der Schadensfolge noch ein weiteres Gutachten eingeholt werden müssen.

Das bedeutet, dass es zwar verständlich ist, dass Sie zukünftige abgesichert sein möchten. Sie müssten allerdings auch immer wieder beweisen, dass mögliche zukünftige Folgen gerade auf die zweite Operation, die nicht durch die Einwilligung gedeckt war, zurückzuführen sind. Es besteht die große Wahrscheinlichkeit, dass Ihnen ein deutlich geringerer Betrag zugesprochen werden wird und dass Sie möglicherweise spätere kausale Schäden nicht ursächlich auf die nicht von der Aufklärung gedeckten Operation zurückführen können (zumindest nicht den Beweis erbringen können). Insofern greift hier auch keine Beweiserleichterung, Sie müssen den Vollbeweis erbringen. Kommen alternative Gründe in Betracht, setzen Sie Ihre Ansprüche nicht erfolgreich durch.

Wie bereits mehrfach erörtert, entscheiden Sie letztendlich. Den Vergleich in Höhe von X,- € halte ich für vernünftig, da tatsächlich sehr große Schwierigkeiten bestehen werden, den Kausalzusammenhang beweisen zu können ( auch bei zukünftigen Schäden ). Es kann jetzt nicht ansatzweise eingeschätzt werden, in welcher Höhe Sie im Falle eines Urteils Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen können.

Wir dürfen Sie bitten, uns schriftlich mitzuteilen, ob es bei Ihrer Entscheidung bleibt, dass definitiv kein Vergleich in dieser Höhe geschlossen werden soll.

Teilen Sie uns bitte dennoch mit, ob Sie sich einen bestimmten Vergleichsbetrag vorstellen können, mit dem die Angelegenheit endgültig erledigt werden könnte.


Mit freundlichen Grüßen
------------------------------------------------------------------
Was nun?

LG Lausie
 
Hallo Lausi,

könntest Du dem Kind (Vergleich) eine Zahl geben?

Vielleicht haben hier schon Einige Vergleiche geschlossen, das man mal eine Vergleichszahl bekommt wie hoch das ganze angeboten wurde.....

Die Regel ist ja, auf ein Angebot kann man ein Gegenangebot machen.


LG Glückloser
 
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