Hallo zusammen,
vielleicht kann dieses Anliegen irgendwo eingereiht werden, dann bitte verschieben...
In 2009 hatte ich ein Sturzereignis bei dem ich mir eine Humerusmehrfachfragment-Fraktur re zuzog. Erstversorgung in einem nahegelegenen KH in einem Nachbarort, dort war nach dem röntgen die Frage einer evtl. Prothesenanlage. Um mir eine 2.Meinung einzuholen und weil ich sehr viel Vertrauen in die Unfallchir., meines ehem.Arbeitgebrs hatte, fur mich ein Bekannter, noch am gleichen Abend dorthin. Soweit so gut und das Unglück nahm seinen Lauf.
Heimatkh.: 1.OP Plattenosteosynthese mit Cerclage, schien alles prima zu werden. Nach 4 Wochen erneute OP. Kein Wort bei der Aufklärung, dass wenn abzusehen ist, dass eine Prothese besseren Heilungserfolg bringt, diese eingrbracht werden sollte. Nein, Revision. Knochen war eingesunken, Schrauben zu lang, Cerclage war gerissen. Danach Gefühlsstörung im re Oberarm, dem wurde keine Bedeutung zugemmessen. OA meinte nur, dass wird schon wieder, nur Geduld. Arm durfte nur passiv bewegt werden. Axillaris Nerv mittlerweile keine Funktion mehr.
4 Wochen später, wiedder alles im Eimer, dazu kam eine Kopfnekrose.
In einer anderen Klinik, wurde eine Prothese eingebracht. Alles super angewachsen, 6 Wochen, Tag und Nacht Abduktionskissen getragen. Plötzlich entzündet sich die Narbe, Prothese raus, Antibiosekette rein.
1 Jaur später Antibiosekette raus und ich lebe ohne Schultergelenk, mit einem abgesägten Schaftknochen und bin nur noch in der Lage, selbstständig mein Handgelenk und die Hand zu bewegen und bin Erwerbsminderungsrentnerin.
Ja, ich habe mir einen RA gesucht und klage gegen die Abteilung meines ehem. Arbeitgebers.
LG bin ich letztes Jahr durch. LG machte Vergleichsvorschlag, gegner lehnte ab. Nach kurzer Beratung der Richter, wurde ein Urteil, in dem mir auch ein Haushaltsführungsschaden, zugesprochen wurde, verfasst. Gegenseite hat Berufung und Berufungsverlängerung eingereicht. Letzen Monat Verhandlung vor dem OLG. Gutachter sollte noch einmal angehört werden. Gesagt, getan. OLG entschied ebenso wie LG, Aufklärungsfehler.
Vergleich wurde wieder vorgeschlagen, in der Höhe wie zuvor beim LG. Ich werde diesen aber nicht annehmen, weil ich damit alla Ansprüche verliere und meine Zukunft nicht abgesichert ist.
Das OLG möchte noch geklärt haben, in wie weit mein Ellbogengelenk noch beweglich ist. Als ich im Gericht aufstand um dem Richter meine restliche Beweglichkeit zu zeigen, meinte der Gutachter hinterher nur, dass das Ellbogengelenk nicht durch die Verletzung beeinträchtigt sein kann. Stimmt, hat er recht, aber was er nicht dazu mitgeteilt hat: Durch fehlen der funktionierenden Rotatorenmanschette, einem verkümmerten Deltamuskels, fehlenden Axillaris Nerv, ist aus eigener Kraft, keine Bewegung meinerseits möglich. Mein Arm hängt, wie bei einem Schlaganfall, ausser wie gesagt, die Bewegung der Hand. Mein "Problem/Frage" ist: Welche Möglichkeit meinerseits ist möglich, dies dem Gericht nahe, zu bringen. Ich möchte nicht alles noch teurer machen und in die Länge ziehen.
Meine RAtin hat meiner Meinung nach ihren Biss verloren, ich möchte aber nicht mehr wechseln. Ihrer Meinung nach hätte ich den Vergleich eingehen sollen und nicht, wie sie es nennt, "weiter zocken".
Ich hoffe, dass mir jemand einen Rat geben kann....
LG MM
vielleicht kann dieses Anliegen irgendwo eingereiht werden, dann bitte verschieben...
In 2009 hatte ich ein Sturzereignis bei dem ich mir eine Humerusmehrfachfragment-Fraktur re zuzog. Erstversorgung in einem nahegelegenen KH in einem Nachbarort, dort war nach dem röntgen die Frage einer evtl. Prothesenanlage. Um mir eine 2.Meinung einzuholen und weil ich sehr viel Vertrauen in die Unfallchir., meines ehem.Arbeitgebrs hatte, fur mich ein Bekannter, noch am gleichen Abend dorthin. Soweit so gut und das Unglück nahm seinen Lauf.
Heimatkh.: 1.OP Plattenosteosynthese mit Cerclage, schien alles prima zu werden. Nach 4 Wochen erneute OP. Kein Wort bei der Aufklärung, dass wenn abzusehen ist, dass eine Prothese besseren Heilungserfolg bringt, diese eingrbracht werden sollte. Nein, Revision. Knochen war eingesunken, Schrauben zu lang, Cerclage war gerissen. Danach Gefühlsstörung im re Oberarm, dem wurde keine Bedeutung zugemmessen. OA meinte nur, dass wird schon wieder, nur Geduld. Arm durfte nur passiv bewegt werden. Axillaris Nerv mittlerweile keine Funktion mehr.
4 Wochen später, wiedder alles im Eimer, dazu kam eine Kopfnekrose.
In einer anderen Klinik, wurde eine Prothese eingebracht. Alles super angewachsen, 6 Wochen, Tag und Nacht Abduktionskissen getragen. Plötzlich entzündet sich die Narbe, Prothese raus, Antibiosekette rein.
1 Jaur später Antibiosekette raus und ich lebe ohne Schultergelenk, mit einem abgesägten Schaftknochen und bin nur noch in der Lage, selbstständig mein Handgelenk und die Hand zu bewegen und bin Erwerbsminderungsrentnerin.
Ja, ich habe mir einen RA gesucht und klage gegen die Abteilung meines ehem. Arbeitgebers.
LG bin ich letztes Jahr durch. LG machte Vergleichsvorschlag, gegner lehnte ab. Nach kurzer Beratung der Richter, wurde ein Urteil, in dem mir auch ein Haushaltsführungsschaden, zugesprochen wurde, verfasst. Gegenseite hat Berufung und Berufungsverlängerung eingereicht. Letzen Monat Verhandlung vor dem OLG. Gutachter sollte noch einmal angehört werden. Gesagt, getan. OLG entschied ebenso wie LG, Aufklärungsfehler.
Vergleich wurde wieder vorgeschlagen, in der Höhe wie zuvor beim LG. Ich werde diesen aber nicht annehmen, weil ich damit alla Ansprüche verliere und meine Zukunft nicht abgesichert ist.
Das OLG möchte noch geklärt haben, in wie weit mein Ellbogengelenk noch beweglich ist. Als ich im Gericht aufstand um dem Richter meine restliche Beweglichkeit zu zeigen, meinte der Gutachter hinterher nur, dass das Ellbogengelenk nicht durch die Verletzung beeinträchtigt sein kann. Stimmt, hat er recht, aber was er nicht dazu mitgeteilt hat: Durch fehlen der funktionierenden Rotatorenmanschette, einem verkümmerten Deltamuskels, fehlenden Axillaris Nerv, ist aus eigener Kraft, keine Bewegung meinerseits möglich. Mein Arm hängt, wie bei einem Schlaganfall, ausser wie gesagt, die Bewegung der Hand. Mein "Problem/Frage" ist: Welche Möglichkeit meinerseits ist möglich, dies dem Gericht nahe, zu bringen. Ich möchte nicht alles noch teurer machen und in die Länge ziehen.
Meine RAtin hat meiner Meinung nach ihren Biss verloren, ich möchte aber nicht mehr wechseln. Ihrer Meinung nach hätte ich den Vergleich eingehen sollen und nicht, wie sie es nennt, "weiter zocken".
Ich hoffe, dass mir jemand einen Rat geben kann....
LG MM