Maria 2016
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Hallo Maria
Welche Gründe sprechen aus deiner Sicht für eine Kündigung des Mandats deinerseits?? Womit bist du unzufrieden? Vielleicht lassen die Punkte sich lösen. Vertrauensvolle Zusammenarbeit erfordert Vertrauen von beiden Seiten. Vertraust du dem RA, wenn nein, warum nicht?
LG
- die Kanzlei wirbt damit, dass man für die Mandanten da ist und selbstverständlich für Rückfragen bereit ist,
- tatsächlich wird jedoch alles per Schriftverkehr erledigt, das Sekretariat der Kanzlei dient als "Prellbock". Die Sekretärinnen reagieren genervt wenn man Fragen hat bzw. wenn man um ein Telefonat mit dem Anwalt oder einen Gesprächstermin bittet. Es hat Wochen gedauert bis ich mal 10 Minuten mit dem Anwalt telefonieren konnte. Es wird einem das Gefühl vermittelt, dass man stört. Ein Gespräch wird latent abgelehnt ("ist nicht möglich, aber sie können in 4 Wochen telefonieren" - dieses Telefonat wurde dann nochmal um eine Woche verschoben).
- in dem Schriftsatz an die gegnerische Haftpflicht wurde ein gravierender, Fehler eingebaut, der jedem Deppen (Entschuldigung) auffällt und der dazu führte, dass die Höhe des Schadensersatzes um einen 5-stelligen Teilbetrag zu hoch war. Ich habe dann einen Brief geschickt und um Erklärung gebeten wie das berechnet wurde, ich könne das so nicht nachvollziehen. Die Antwort war, dass man es so lassen will, einen höheren Schadensersatz zu fordern sei besser, man könne ja immer noch reduzieren später.
- hinsichtlich des Gutachtens hatte der Anwalt Kosten i.H.v. 1-2 Tsd. EUR avisiert. Nicht das Doppelte.
Die gegnerische Haftpflicht schmettert bisher alles ab. Ich denke, auch das private Gutachten wird leider nichts für eine außergerichtliche Einigung in meinem Sinne erreichen. Das war von vornherein meine Vermutung, die Taktik der Kanzlei, die sich lediglich absichern möchte für einen evt. Rechtsstreit vor Gericht. Ich lese ja auch hier im Forum, dass zusätzliche private Gutachten i.d.R. vom Gegner lediglich belächelt werden und vor Gericht sowieso keinen Bestand haben. Dieses Risiko bin ich eingegangen in der Hoffnung, dass die Kanzlei nun endlich mal Gas gibt und etwas für uns erreicht. Stattdessen kommen erst mal nicht kalkulierte Kosten auf mich zu.
Eine Kündigung während der außergerichtlichen Auseinandersetzung möchte ich, wenn es geht, vermeiden und erst dann wechseln, wenn es zu Gericht gehen sollte.
Wie sieht es denn mit der Deckungszusage für die gerichtliche Auseinandersetzung aus? Angenommen, die jetzige Kanzlei erreicht keine gute Einigung im außergerichtlichen Verfahren und beantragt Kostendeckung für einen Rechtsstreit - kann ich dann mit dieser Kostendeckung die Kanzlei wechseln? Oder müsste die übernehmende Kanzlei die Kostendeckung beantragen?