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Oh jeh, was kommt auf mich zu....

Hallo Maria

Welche Gründe sprechen aus deiner Sicht für eine Kündigung des Mandats deinerseits?? Womit bist du unzufrieden? Vielleicht lassen die Punkte sich lösen. Vertrauensvolle Zusammenarbeit erfordert Vertrauen von beiden Seiten. Vertraust du dem RA, wenn nein, warum nicht?

LG

- die Kanzlei wirbt damit, dass man für die Mandanten da ist und selbstverständlich für Rückfragen bereit ist,
- tatsächlich wird jedoch alles per Schriftverkehr erledigt, das Sekretariat der Kanzlei dient als "Prellbock". Die Sekretärinnen reagieren genervt wenn man Fragen hat bzw. wenn man um ein Telefonat mit dem Anwalt oder einen Gesprächstermin bittet. Es hat Wochen gedauert bis ich mal 10 Minuten mit dem Anwalt telefonieren konnte. Es wird einem das Gefühl vermittelt, dass man stört. Ein Gespräch wird latent abgelehnt ("ist nicht möglich, aber sie können in 4 Wochen telefonieren" - dieses Telefonat wurde dann nochmal um eine Woche verschoben).
- in dem Schriftsatz an die gegnerische Haftpflicht wurde ein gravierender, Fehler eingebaut, der jedem Deppen (Entschuldigung) auffällt und der dazu führte, dass die Höhe des Schadensersatzes um einen 5-stelligen Teilbetrag zu hoch war. Ich habe dann einen Brief geschickt und um Erklärung gebeten wie das berechnet wurde, ich könne das so nicht nachvollziehen. Die Antwort war, dass man es so lassen will, einen höheren Schadensersatz zu fordern sei besser, man könne ja immer noch reduzieren später.
- hinsichtlich des Gutachtens hatte der Anwalt Kosten i.H.v. 1-2 Tsd. EUR avisiert. Nicht das Doppelte.

Die gegnerische Haftpflicht schmettert bisher alles ab. Ich denke, auch das private Gutachten wird leider nichts für eine außergerichtliche Einigung in meinem Sinne erreichen. Das war von vornherein meine Vermutung, die Taktik der Kanzlei, die sich lediglich absichern möchte für einen evt. Rechtsstreit vor Gericht. Ich lese ja auch hier im Forum, dass zusätzliche private Gutachten i.d.R. vom Gegner lediglich belächelt werden und vor Gericht sowieso keinen Bestand haben. Dieses Risiko bin ich eingegangen in der Hoffnung, dass die Kanzlei nun endlich mal Gas gibt und etwas für uns erreicht. Stattdessen kommen erst mal nicht kalkulierte Kosten auf mich zu.

Eine Kündigung während der außergerichtlichen Auseinandersetzung möchte ich, wenn es geht, vermeiden und erst dann wechseln, wenn es zu Gericht gehen sollte.

Wie sieht es denn mit der Deckungszusage für die gerichtliche Auseinandersetzung aus? Angenommen, die jetzige Kanzlei erreicht keine gute Einigung im außergerichtlichen Verfahren und beantragt Kostendeckung für einen Rechtsstreit - kann ich dann mit dieser Kostendeckung die Kanzlei wechseln? Oder müsste die übernehmende Kanzlei die Kostendeckung beantragen?
 
Hallo Maria,

Du hast wenn ich dass richtig lese: Dein Sohn hatte einen privaten Unfall und hinzu kommt ein Behandlungsfehler.

Nun mußt Du unterscheiden auf verschiedenen Rechtsgebieten:

Das GA vom MDK wurde wohl von Deiner KK in Auftrag gegeben = Sozialrecht, weil die KK wohl einen Behandlungsfehler vermutet und sich das Geld vom Operateur (Klinik) zurück holen will.

Das 2. GA betrifft wohl Eure Unfallversicherung -> dies ist Zivilrecht.

Liege ich richtig?

Wenn ja, bitte Sozial- und Zivilrecht nicht vermischen!!! 2 Baustellen!

Viele Grüße

Kasandra

Ja, MDK-Gutachten im Auftrag der KK (Behandlungsfehlerprüfung von mir beantragt).
Zweites Gutachten nicht für eine Unfallversicherung, sondern auf Bitte der Anwaltskanzlei, die mich bzw. meinen Sohn wg. Schmerzensgeld gegen das Krankenhaus vertreten soll.
 
Hallo,

weshalb willst Du der Kanzlei das Gutachten bezahlen? Wenn ich das richtig gelesen habe, dann hast Du eine Rechtsschutzversicherung. Diese bezahlt auch das Gutachten. Schau Dir das Schreiben der Kanzlei noch einmal genau an. Die leiten die Rechnung des Gutachtens weiter und informieren Dich über die Kosten. Die werden doch vor Beauftragung das ganze mit der Rechtsschutzversicherung abgesprochen haben, oder?

Gruß von der Seenixe

Nein, die Rechtsschutz bezahlt das nicht und es wurde auch seitens der Kanzlei mit denen nicht abgestimmt.
Es ist ein rein privat beauftragtes Gutachten, Gutachter vermittelt durch die Kanzlei (deren Vorgehensweise bevor es irgendwie weitergeht).
 
Hallo Maria2016,

hat denn die Kanzlei beim Gutachter wegen der Kosten nicht angefragt? Also bei mir läuft das so, dass ich bevor ich den Gutachtenauftrag bekomme, einen Kostenvoranschlag liefere. Der kann +-10 % abweichen von der tatsächlichen Rechnung, aber nicht 33 %. Das ist schon erheblich und meines Erachtens auch unseriös vom Gutachterkollegen, wenn er denn im Vorfeld einen Kostenvoranschlag abgegeben hat.

Das Problem, was Du jetzt allerdings hast, ist wahrscheinlich die Tatsache, dass Dir der Kostenvoranschlag mit den Rahnmenbedingungen nicht vorliegt. Sollte das anders sein, würde ich an Deiner Stelle darauf verweisen. Im Übrigen ist das bei eventuellen Kostenausweitungen, die über die 10 % hinaus gehen, üblich, vor der Fortsetzung der Arbeit die Zustimmung des Auftragggebers einzuholen.

Diesen Fall hatte ich bisher aber nur zweimal in meiner eigenen Gutachterpraxis und lag an unvorhersehbaren Umständen. In den meisten Fällen kann ich aber abschätzen, welcher Aufwand für die Erstellung des Gutachtens notwendig ist.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Maria2016,

hat denn die Kanzlei beim Gutachter wegen der Kosten nicht angefragt?

Der gesamte Ablauf basiert im Grunde genommen auf einem Vertrauensverhältnis, was meinerseits eingehalten, seitens der Kanzlei jedoch nicht eingehalten wird (siehe meine Schilderungen oben).

Weil die Gegenseite keinen Behandlungsfehler sieht und nicht in die Regulierung des Schadensfalls eintreten will schrieb mir der Anwalt u.a.:
"- es muss immer wieder mit erheblichen Problemen gerechnet werden,
- wir persönlich empfehlen dringend uns zu ermächtigen, einen Fachsachverständigen unseres Vertrauens für eine nochmalige Überprüfung zu beauftragen."
Die Kanzlei schlug zwei Gutachter vor, zwischen denen ich mich entscheiden sollte. Und weiter schrieb der Anwalt:
"ein solch qualifiziertes Gutachten kostet im Regelfalle 1-2 Tsd. EUR" und
"andererseits können wir natürlich auch jetzt schon den Prozess führen, allerdings wäre das Eis doch eher dünn. Es ist zu beachten, dass wir auf die Auswahl des Gerichtsgutachtens keinen Einfluss haben....".

Ich bin davon ausgegangen, dass das Gutachten max. um die 2 Tsd. EUR kosten würde, meinetwegen auch etwas mehr. Aber nicht über 3 TSd. EUR.
Ich werde denen das auf jeden Fall mitteilen, dass mir so etwas gewaltig gegen den Strich geht und dass weitere Kosten für mich vermieden werden müssen.
 
Hallo Maria2016,

dann ist die Anwaltskanzlei für den Mehrbetrag zuständig. Ich bekomme auch von Anwälten Anfragen wegen den Gutachterkosten. Und die übermitteln ihren Mandanten genau den Betrag und die Rahmenbedingungen, die ich dabei vorgebe. So gehen die Anwälte auch kein Risiko ein bei Mehrkosten in Haftung genommen zu werden.

Und da Du das sogar schriftlich hast, weise bitte gegenüber Deinem Anwalt daraufhin.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
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