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Oh jeh, was kommt auf mich zu....

Hallo

Ich habe dich, Maria, so verstanden, dass die RA-Kanzlei einen medizinischen GA (Gutachter) kennt, bei dem das von dir beauftragte GA erstellt werden soll.
Ich hoffe, ich habe das missverstanden.

Falls ich es doch richtig verstanden habe, melde dich unbedingt noch einmal.
Da leuchtet bei mir eine Warnlampe.

LG
 
Hallo,
an dem Gutachten ist nichts zu bemängeln. Das ist ok.
Es sind die Spielregeln der Kanzlei. :-(

die machen da kein Geheimnis draus. Aus dem Flyer:
"...legen besonderen Wert auf die vorgerichtliche Aufklärung und Untersuchung der medizinischen Sachverhalte. Zu dieser gutachterlichen Klärung stehen unserer Kanzlei über 150 hochrangige medizinische Sachverständige ....Professoren....zur Seite."

Wenn ich das jetzt so nochmal lese, ist ganz klar, die machen nichts ohne einen dieser "Sachverständigen" beauftragt zu haben.
 
Maria,

was spräche dagegen, den RA zu fragen und darauf hinzuweisen, dass erst mal die reaktion auf das (positive) GA abgewartet und dann erst ggf mit einem weiteren privat(!)-GA darauf zu reagieren. dann kennt man das gegnerische vorbringen und kann ggf gezielt darauf eingehen. damit kommst du entgegen, ebenso wie ein entgegenkommen vernünftigerweise auch zu erwarten ist.
so wie es im moment ausschaut, ist das ein stochern in trübem wasser und ich sehe nicht, was es bringen und nutzen soll, ausser ausgaben, die einem (kanzlei genehmen) SV zufliessen sollen. und etwas vernunft wird man doch erwarten dürfen ...


gruss

Sekundant
 
Hallo

Ich wäre sehr vorsichtig, zu einem von einer Kanzlei beinah vorbestimmten GA zu gehen.
Erst einmal würde ich - zusammen mit der Frage s.o. #Sekundant (!) - harmlos anfragen, welcher medizinische GA denn in eurem Fall in Frage käme. Ich würde mir Namen nennen lassen: Mit wem arbeiten Sie da gut zusammen?
Die Namen dann hier in Suche eingeben, wäre ein erster Schritt ...

Um welche Kanzlei es sich handelt, weiß ich nicht, frag ich auch nicht.
Schau mal nach, ob die RAe nur Patienten vertreten.

Ich will die Kanzlei nicht schlecht reden, ich kenne die gar nicht, aber ich rate, vorsichtig zu sein.
Schwupps hast du viel Geld ausgegeben für einen möglicherweise (!) versicherungsnahen medizin. GA und ein Ergebnis, das das wohl eher positive vom MDK in Frage stellt. Mag Schwarzseherei sein. Prüfen kann aber nicht schaden.

LG
 
Hallo,
es handelt sich um eine Kanzlei die ausschließlich die Patientenseite vertritt.
Die Kanzlei hat der Gegenseite das Gutachten des MDK zur Verfügung gestellt.
Die Gegenseite lehnt alle Ansprüche ab.
Gutachter: Die Kanzlei hat zwei Namen genannt. Habe beide im I-net gefunden. Der eine geht stramm auf die 80 zu. Kommt für mich überhaupt nicht in Frage. Der andere hat auch schon ein paar Jährchen auf dem Buckel, war aber schon mal bis 2018 aktiv als Arzt tätig. Insofern gehe ich davon aus, dass er auch "moderne" OP-Methoden kennt, die bei Kindern/ Jugendlichen Anwendung finden.
Ich guck mal ob ich die Namen hier finde....

Beide nicht hier zu finden...
Hm, sehe gerade, dass das Fachgebiet dieses Arztes seit Jahrzehnten die Visceralchirurgie war.
Ist so jemand in der Lage Gutachten für das Fachgebiet Orthopädie/ Chirurgie zu erstellen?...
Oh jeh, je mehr ich recherchiere, desto mehr Fragen stellen sich....

er hat eine Internetseite und dort sind seine Fachgebiete aufgelistet. U.a.:
"Unfallchirurgie: Knochenbrüche, Weichteilverletzungen, stumpfe Bauchtraumen, Polytraumen, Kompartementsyndrom, Verbrennungen".
Das passt ja dann wieder.
Er erstellt seit Jahren gerichtliche Gutachten.
Insofern wäre das doch ok.
 
Hallo Sekundant,

selbst habe ich noch keine Erfahrungen mit Prozessfinanzierern. Ich weiß lediglich, dass es sie gibt und wie sie arbeiten, weil sie sich auch schon bei mir vorgestellt haben. Ob sie nun besser sind, als RSV's kann ich nicht sagen.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Maria

Ok, das klingt bisher nicht nach Falle. Entwarnung. ;-)
Der GA ist auch an keinem "Institut"?

Frag dort vielleicht mal telefonisch an, wieweit er sich auskennt mit Kinderverletzungen und dieser speziellen?

LG
 
Nein, scheint nicht mit einem Institut verbunden zu sein.
Er arbeitet eigenständig.
Und sein Sohn ist ebenfalls Mediziner und hat die Praxis übernommen.
Also, wenn er nicht weiterweiß wird er den jüngeren Kollegen vielleicht fragen.
Sieht für mich eigentlich gut aus.
Ich werde ihn das Gutachten machen lassen.

Ganz lieben Dank für Eure Hilfe :)
 
Heute habe ich das Gutachten erhalten. Es bescheinigt wie das Gutachten des MDK schwerwiegende Fehler. Es wird noch etwas deutlicher u.a. mit Vorgaben aus Fachliteratur und Leitlinien begründet, ansonsten inhaltlich gleich. Damit bietet es der Kanzlei ja nun eine gute Grundlage Schadensersatz zu fordern.
Die Kanzlei sieht hier auf Basis des Gutachtens auch gute Chancen. Und nun kommt der "Haken", ich bin ehrlich gesagt echt wütend, gleichzeitig geht mir der "A... auf Grundeis": Die Kanzlei avisierte Kosten für das private Gutachten zwischen 1 und 2 Tsd. EUR. Die Rechnung beläuft sich auf über 3 Tsd. EUR. Ich finde, das ist unseriös habe aber dennoch nicht den Mut mich zu beschweren. Weiterhin wird schamlos auf die Möglichkeit ein zweites privates Gutachten erstellen zu lassen hingewiesen was natürlich nochmal die gleichen Kosten verursachen würde. Ich frage mich, ob die noch alle Tassen im Schrank haben.
Nur - wenn ich mich jetzt beschwere, komme ich wahrscheinlich keinen Millimeter weiter. Denn - die Rechtsschutzversicherung meinte schon im Februar, dass auch eine RA-Kanzlei das Mandat aufkündigen könne, schneller als man denken mag. Zum anderen - sollte ich aus Unzufriedenheit die Kanzlei wechseln wollen, verliere ich die Kostendeckung der Rechtsschutzversicherung.
Ich werde dieser Kanzlei die Rechnung zahlen, aber mit dem Hinweis dass ich (wie angekündigt) mit max. 2 TEUR gerechnet habe und ich keinesfalls in der Lage bin ein weiteres Gutachten oder weitere Kosten zu übernehmen. Das ist doch alles sch.....
Habe ich noch die Chance, falls es nun zu keiner außergerichtlichen Lösung kommt, die RA-Kanzlei zu wechseln wenn Klage erhoben wird, ohne den Rechtsschutz zu verlieren? Soweit ich gelesen habe wäre das die einzige Möglichkeit sich einigermaßen unbeschadet sich von dieser Kanzlei zu verabschieden, oder?
 
Hallo Maria

Fühlst du dich inhaltlich sonst gut beraten und vertreten?
Dann würde ich wegen 1000€ nicht wechseln.
Evtl. lässt sich dazu eine Lösung finden, Rekobär und andere haben vielleicht Tipps oder Erfahrung, wie sowas zu lösen ist. Erstmal Ruhe bewahren, nicht zu früh aufregen.
Abgesehen von der finanziellen Frage des Gutachtens mit ca.1000€ Unterschied scheint es sonst doch gut zu laufen - oder verstehe ich was falsch? Ich habe nicht alles nachgelesen, was ich nicht mehr erinnere, sorry.

Dass eine Kanzlei ein Mandat einfach hinschmeißen kann, kann ich leider aus Erfahrung bestätigen. Der RA ließ sich, bevor mein Fall viel Arbeit bedeutet hätte, vom Rechtsschutz bezahlen. Für den Rest des laufenden Verfahrensschritts (Vorverfahren) habe ich dann auf Honorarbasis mit vereinbartem Stundenumfang einen anderen RA beauftragt. Für den nächst folgenden Verfahrensschritt (Klageverfahren) kann man / bitte nachlesen im eigenen Vertrag, es gibt Unterschiede / wieder einen neuen Antrag auf Rechtsschutz stellen.

Auch wenn ein RA das Mandat hinschmeißt, sollte man versuchen bei der RSV zu klären, ob nicht doch eine Rechtsschutzzusage für einen weiteren RA gewährt werden kann, manchmal wird das gemacht.
Wenn deine RSV dazu aber schon jetzt Nein gesagt hat, erübrigt sich das wohl ... zumal dein RA das Mandat nicht beendet hat und diese Überlegungen rein theoretisch sind. Frage ihn doch einfach freundlich, wie so ein Unterschied zustande kommt und höre dir die Erklärung an ohne gleich zu reagieren. Er hat die Rechnung nicht gemacht, eigentlich verstehe ich nicht, warum er im Fokus steht. Welche Gründe sprechen aus deiner Sicht für eine Kündigung des Mandats deinerseits?? Womit bist du unzufrieden? Vielleicht lassen die Punkte sich lösen. Vertrauensvolle Zusammenarbeit erfordert Vertrauen von beiden Seiten. Vertraust du dem RA, wenn nein, warum nicht?

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Maria,

Du hast wenn ich dass richtig lese: Dein Sohn hatte einen privaten Unfall und hinzu kommt ein Behandlungsfehler.

Nun mußt Du unterscheiden auf verschiedenen Rechtsgebieten:

Das GA vom MDK wurde wohl von Deiner KK in Auftrag gegeben = Sozialrecht, weil die KK wohl einen Behandlungsfehler vermutet und sich das Geld vom Operateur (Klinik) zurück holen will.

Das 2. GA betrifft wohl Eure Unfallversicherung -> dies ist Zivilrecht.

Liege ich richtig?

Wenn ja, bitte Sozial- und Zivilrecht nicht vermischen!!! 2 Baustellen!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo,

weshalb willst Du der Kanzlei das Gutachten bezahlen? Wenn ich das richtig gelesen habe, dann hast Du eine Rechtsschutzversicherung. Diese bezahlt auch das Gutachten. Schau Dir das Schreiben der Kanzlei noch einmal genau an. Die leiten die Rechnung des Gutachtens weiter und informieren Dich über die Kosten. Die werden doch vor Beauftragung das ganze mit der Rechtsschutzversicherung abgesprochen haben, oder?

Gruß von der Seenixe
 
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