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Oh jeh, was kommt auf mich zu....

Maria 2016

Neues Mitglied
Registriert seit
5 Feb. 2019
Beiträge
18
Hallo,
ich habe heute dieses Forum entdeckt. Eigentlich war ich auf der Suche nach einem Gutachter, nachdem mein Anwalt mir zwei Vorschläge macht, die ich sehr skeptisch hinterfrage.
Bei dieser Gelegenheit habe ich schon mal quergelesen und bin schockiert, was Betroffene, insb. im Zusammenhang mit der Vertretung durch Anwälte und später vor Gerichten, erleben. Ich bin fassungslos über die Dauer der Verfahren.
Ich habe mich für eine sehr bekannte Kanzlei in Köln entschieden, die in den Kommentaren hier nicht gut weg kommt.
Tatsächlich hatte ich anfangs ein ganz laues Gefühl im Magen, doch das hätte ich wohl auch bei einer anderen Kanzlei gehabt.
Doch nach und nach bestätigen sich meine Zweifel und ich mag nicht dran denken wo ich hinein geraten bin.
Bestätigen kann ich tatsächlich die Vorgehensweise dieser Kanzlei, die hier beschrieben wird, ich bin noch am Anfang und befürchte, das hier wird ein teures Vergnügen, was ich mir nicht leisten (ich bin alleinerziehend). Ich habe zwar eine Rechtsschutzversicherung, doch der Anwalt drängt z.B. auf die Erstellung eines privaten Gutachtens (ein Gutachten des MDK liegt bereits vor), das ich natürlich sebst zahlen muss. Alternativ würde ich mich auf "dünnes Eis" begeben. Und so nimmt die Geschichte wohl ihren Lauf.
Ich bin ein bisschen sauer, da ich bei dieser Kanzlei keinen Gesprächstermin erhalte, die Schadenssumme fehlerhaft zu hoch angesetzt ist, die Sache sich dadurch offensichtlich für den Anwalt lohnen wird: Er hat ein Schmerzensgeld von knapp 100 TEUR gesetzt. Nun denke ich, der Anwalt will verdienen, dann soll er sich jetzt auch für meine Ziele einsetzen. Das Mandat kündigen werde ich wohl nicht, ich weiß nicht wie die Rechtsschutzversicherung reagieren würde.
Ach ja, in der Auseinandersetzung geht es um mein Kind, welches in einem KH falsch behandelt und mehrfach (vermeidbar) operiert wurde.
Ich hoffe, dass ich hier verwertbare Informationen aus dem Forum ziehen kann. Und ich habe ein kleines Fünkchen Hoffnung, dass mir nicht ein so steiniger Weg droht, wie ihn viele hier erleben. Falls jemand erkennt, um welche Kanzlei es sich handelt und positive Erfahrung gemacht hat, möge mir bitte Mut machen.
Liebe Grüße,
Maria
 
Hallo Maria,

leider hatte ich auch einen RA, der eher gegen mich als für mich bei meinem Behandl.fehler gearbeitet hat. Er ist bzw. war aus Bayern. Daher kann ich dich so gut verstehen, man ist total aufgeschmissen u. fühlt sich hilflos u. ausgeliefert.

Ich glaube, ich kenne die Kanzlei, die du meinst, habe persönl. keine Erfahrungen damit.

Solltest du evt. eine Zweitmeinung eines anderen RA einholen wollen, würde ich dir einen in Bayern empfehlen. Von ihm hört man durchwegs gutes.

Bitte gib nicht auf, ich schicke dir ganz viel Kraft!

Grüße
Marcela
 
Hallo Maria 2016, wichtig ist, das DU genau weißt, was Du willst... dieses sollte man mit dem Rechtsanwalt genau erörtern... Wenn der / die dann einen Schriftsatz verfassen, sollte man sein Anliegen trotz aller juristischer Verbalerotik darin wiederfinden...

Verstehst Du etwas nicht, erkennst Du einen Zusammenhang nicht, frag nach, lass es Dir erklären... ich schreibe mir z. B. die einzelnen Punkte auf und dokumentiere die Aussagen (stichpunktartig), damit man nicht den Überblick verliert... wann hat wer, was vor welchem Hintergrund geäußert...

So habe ich als juristischer Laie zumindest für mich einen Leitfaden an dem man sich "langhangeln" kann und kann mich selbst im Prozess/Verfahren relativ leicht wiederfinden...

Denn wie Marcela richtig beschrteibt, fühlt man sich der Juristerei sonst schnell ausgeliefert und hilflos.

Dann kommt es nach dem Anwalt natürlich immer darauf an, was das Gericht daraus "bastelt". Du hast ein Recht auf Gehör, lass Dir, wenn nötig, das was der Richter zum Verfahren in sein Diktiergerät dokumentiert erklären... solltest Du mit den ein oder anderen Dingen da nicht einverstanden sein, weise darauf hin und lass das auch dokumentieren... desto leichter hast Du es, wenn es ggf. in eine Berufung geht, bzw. eine Anhörungsrüge gestellt wird.

Gruß Volker
 
Hallo Maria,

Deine Rechtsschutzversicherung kannst Du kontaktieren, ob sie das Gutachten übernehmen würden.
Sollte Deine Anwaltskanzlei nicht nach Deinen Sinn arbeiten, kannst Du dich beim Anwaltsverein beschweren und noch einen Tipp:
Keine Zusatzverträge mit der Kanzlei unterzeichnen, die Kanzlei kann über die RS abrechnen.

Ich kenne da im Bereich Aschaffenburg auch so einen Rechtsanwalt der Mandanten zuerst über RS ködert,
um dann seine Privatabrechnungsmethode nachschiebt.
Das ist unseriöses Handeln und gehört veröffentlicht.
 
Danke für Eure Antworten.
Was mich von Anfang an verunsichert, ist, dass es keinen persönlichen Kontakt zum Anwalt gibt und dieser von deren Seite vermieden wird. Eine Bekannte, die einmal bei einer KV gearbeitet hat, meinte, das sei nicht ungewöhnlich, heutzutage würden viele Fälle ausschließlich schriftlich bearbeitet. Sie hatte auch von dieser Kanzlei gehört und meinte, die seien sehr(!) gut. Ich habe die Kanzlei dann beauftragt.
Bei der Ermittlung der Schadensersatzansprüche hat der Anwalt dann einen (nach meinem Empfinden) groben Fehler gemacht. Er hat die von mir angegebenen Pflegezeiten über ein hohes Maß überschritten und mit einer Methode gerechnet, die dazu führt, dass die erhobenen Ansprüche nicht angemessen sind. Ich habe schriftlich darauf hingewiesen, auf meine sehr detaillierten Angaben verwiesen und gebeten mir seine Berechnungsmethode bitte zu erklären, sie sei nicht nachvollziehbar. Ich dachte tatsächlich es sei ein Verständis-/ Rechenfehler, den man korrigiert. Die Antwort war, dass er das bewusst so dargestellt habe, es so belassen will, denn die Spätfolgen seien nicht absehbar. So könne man evt. Spätfolgen einfacher durchsetzen. Tatsächlich hat sich mein Kind gut erholt, ich glaube und hoffe nicht, dass mit gravierenden Spätfolgen zu rechnen ist. Aber ich weiß auch, die Hoffnung stirbt zuletzt und was sich in den nächsten Jahren entwickelt, weiß niemand und daher finde ich natürlich auch gut, dass der RA Spätfolgen berücksichtigen möchte. (aber nicht, in dem falsche Tatsachen dargestellt werden. Das könnte schließlich auf mich zurückfallen).
Die Sache mit den Gutachten: Der RA bzw. die Kanzlei hat seine Vorgehensmethode schon erläutert und erklärt, dass das für mein Kind positiv ausgefalle Gutachten des MDK i.d.R. nicht vom Gegner anerkannt wird und daher weitere Gutachten notwendig werden. Die ich allerdings selbst zahlen müsste. Meine KV teilte mir mit, dass ich sogar ein weiteres Gutachten beim MDK beantragen könne, was kostenfrei sei. Da ich auf das Schreiben des RA nicht sofort reagiert habe bzw. nicht sofort die Beauftragung eines neuen Gutachtens erlaubt habe sondern o.a. Sachverhalt geklärt haben wollte, hat er zurück geschrieben, ich könne auch ein Gutachten bei der Gutachterkommission der KV veranlassen. Hier (Zitat) "begeben Sie sich jedoch auf dünnes Eis und ich rate Ihnen einen Gutachter über uns zu beauftragen".
Wenn man in dieser Kanzlei anruft, wird man grds. kaltschnäuzig abgewiesen und behandelt als würde man nerven, man ist grds. lästig. Das ist aber auch kein Wunder, wenn man mit allen Fragen allein gelassen wird und alles schriftlich machen soll. Andererseits - "wer schreibt, der bleibt...".
Da man "von oben herab" behandelt wird, befürchte ich, wenn ich andere Wege gehe (z.B. bitte einen Gutachter der KV zu nehmen) geht es nicht nach deren Nase und der RA wird sein Honorar über die Rechtsschutz-Versicherung einfordern und mich im Regen stehen lassen, sich also nicht bemühen.
Die Porsches vor der Tür habe ich natürlich auch gesehen. Ich habe auch kein Problem damit. Im Gegenteil, ich dachte, na dann werden die tatsächlich erfolgreich arbeiten. Dann soll's ihnen doch auch gut gehen.
Ich bin hin- und hergerissen, weil deren Vorgehensweise überhaupt nicht meinem Naturell entspricht, es aber wohl zu spät ist, einen anderen Anwalt zu beauftragen. Vor Gericht sind wir noch nicht und der RA kündigte auch schon an, dass ich mich auf einen jahrelangen Vorgang gefasst machen muss.
Ich bin ja bereit, einmalig ein Gutachten zu zahlen, auch aus dem Grund, die nachfolgende gesundheitliche Entwicklung meines Kindes zu berücksichtigen. Aber zwei, drei oder mehr Gutachten geht nicht, wo soll das denn hinführen? Dann bin ich nicht nur pleite, sondern verschuldet. Und da der Ausgang solcher Verfahren ungewiss ist, mache ich mir natürlich Sorgen, meinem Kind nicht einen Scherbenhaufen zu hinterlassen. (Vielleicht schreibe ich dem RA meine Sorgen...).
Die Rechtsschutzversicherung ist sicher nicht begeistert. Diese wurde mir sogar gekündigt (m.E. zu Unrecht, da ich nur Beratungsgespräche in Anspruch genommen hatte und schon eine Rückfrage bei der telefonischen Rechtsberatung als Schadensfall dort gewertet wurde, obwohl außer dem Telefonat keine Kosten entstanden sind). Ich hatte noch einen guten Vertrag ohne SB, ich denke, diesen Altvertrag wollte man einfach loswerden. Der Schaden fiel jedoch in die noch versicherte Zeit, so dass sie nun in Anspruch genommen wird. Also von deren Seite sicher kein Entgegenkommen wenn ich jetzt des Anwalt wechseln möchte.

Ist der Ablauf dieser Verfahren denn üblich, dass man (m.E. ok) zunächst versucht außergerichtlich zu klären (was hier offensichtlich voll in die Hose geht), Gutachten beauftragt, um dann doch später Klage einzureichen? Dann würde das Gericht ja widerum ein weiteres Gutachten in Auftrag geben. Mein RA lässt jedoch verkünden, dass er versucht (und so ist es ja scheinbar auch im Sinne der Rechtsschutzversicherung) sich außergerichtlich zu einigen. Das ist voll in meinem Sinne und bei unserem recht eindeutigen Fall bin ich auch davon ausgegangen, dass das null Probleme mit sich bringt.

Daher - vielleicht mache ich mir zuviel Gedanken und sollte mehr Vertrauen haben. Auch in die (nach meinem Empfinden) merkwürdige Vorgehensweise der Kanzlei. Sollte hier jemand lesen, der positive Erfahrungen mit dieser Kanzlei gemacht, freue ich mich natürlich auch über beruhigende, Mut machende Beiträge.

Ja und dann hoffe ich, dass die hier nicht heimlich mitlesen.....

Liebe Grüße
 
Hallo Maria 2016, willkommen im Forum.
Ich habe verstanden, dein Kind sei unnötig oder falsch operiert worden; natürlich bist du auch mit Fragen zu Behandlungsfehlern in diesem Forum "richtig".

Um welche Art körperlichen Schadens geht es (Knie, Hirn, ...)?
Vom zugefügten Schaden (der anerkannt wird/werden soll) hängt ja auch ab, welche Spätfolgen es geben könnte und wie gravierend solch ein Spätschaden sein könnte.

Vielleicht kann @Isländer zu dem Vorgehen des RAs bzgl. angegebener Schadenshöhe und selbst beauftragtem Gutachten etwas sagen.

Vielleicht kannst du die Zahlen und Vorgehensweise der Berechnung und Frage des Gutachtens auf deine Kosten bei einem anderen RA, den du zusätzlich stundenweise zahlen müsstest, auch überprüfen lassen, sozusagen eine Zweitmeinung auf deine Rechnung.

Dass sich alles über Jahre hinziehen wird, nehme ich als richtige Aussage an.
Wenn man hier regelmäßig mehrere Jahre liest, dann bekommt man das immer wieder mit. (Aber in deiner Streitsache kenne ich mich nicht aus.)
Deshalb ist auch so wichtig, immer wieder zwischendurch und regelmäßig alles dokumentieren zu lassen bei dem entspr. Facharzt und auch selber zu dokumentieren (Zustand, Veränderungen, ggf. Fotos davon, eigener zeitlicher Aufwand, in Anspruch genommene Hilfen Dritter etc. pp.).
Man vergisst sehr viel im Laufe der ganzen Jahre, die Dokumentationen sind sehr unterstützend.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Maria2016,

als Kläger ist Dein Kind beweispflichtig. ich gehe mal davon aus, dass Dein Kind entweder noch minderjährig oder nicht geschäftsfähig ist und Du daher die Beauftragung im Auftrage Deines Kindes übernommen hast.

Und da es beweispflichtig ist, rechnet man auch die Kosten für ein Privatgutachten zu den Prozesskosten, die im Obsiegenfall (Gewinnen) der Gegner übernehmen muss. Das ist die gute Nachricht. De schlechte Nachricht ist, dass ich es für fast ausgeschlossen halte, dass Deine RSV die Kosten für das Privatgutachten übernehmen wird.

Ich gehe weiterhin davon aus, dass es nicht nur um Schmerzensgeld, sondern auch notwendige Behandlungskosten geht. Da kommt wohl mehr, als 100.000,00 € zusammen. Insofern solltest Du mal Kontakt zu Prozessfinanzierern suchen. Das ist so etwas ähnlich, wie die RSV, nur besser.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo Maria,

du hast sehr umfangreich geschrieben, daher möchte ich nur auf diese punkte eingehen:

Bei der Ermittlung der Schadensersatzansprüche hat der Anwalt dann einen (nach meinem Empfinden) groben Fehler gemacht. Er hat die von mir angegebenen Pflegezeiten über ein hohes Maß überschritten und mit einer Methode gerechnet, die dazu führt, dass die erhobenen Ansprüche nicht angemessen sind. Ich habe schriftlich darauf hingewiesen, auf meine sehr detaillierten Angaben verwiesen und gebeten mir seine Berechnungsmethode bitte zu erklären, sie sei nicht nachvollziehbar.

es ist zunächst einmal sehr gut, dass du schriftlich auf den "fehler" aufmerksam gemacht hast. das schreiben ist ihm hoffentlich auch zugegangen (nachweis?) und du bewahrst es gut auf! das kann in einem haftungsfall wichtig werden, denn der RA ist zur wahrheit verpflichtet. die aussage, es "könnte" schlimmer werden ist nicht hilfreich. dafür kann/muss er dies in den verhandlungen berücksichtigen und zukünftige entwicklungen vorbehalten.

Der RA bzw. die Kanzlei hat seine Vorgehensmethode schon erläutert und erklärt, dass das für mein Kind positiv ausgefalle Gutachten des MDK i.d.R. nicht vom Gegner anerkannt wird und daher weitere Gutachten notwendig werden. Die ich allerdings selbst zahlen müsste.

auch das ist voreilig. wenn der gegner das MDK-gutachten nicht anerkennt, dann erst recht auch kein eigens nochmal erstelltes, das noch mehr als partei-gutachten angesehen wird. da wäre objektiv das MDK-GA als neutraler zu betrachten. zweitens würde ich ein eigenes (partei-)GA zu diesem zeitpunkt schon für überflüssig halten, weil überhaupt nicht absehbar ist, was von der gegnerseite ggf gegen das aktuelle vorgebracht wird. damit ist zu rechnen; dann wäre vielleicht(!) ein weiteres GA angebracht. aber das auch nur dann, wenn man mit einer aussergerichtlichen einigung einigermassen sicher rechnen kann.
gelingt eine aussergerichtliche einigung nicht, wird eine klage unvermeidbar. und hier wird schon grundsätzlich ein GA durch das gericht beauftragt, das idR den nötigen beweiswert (ggü den partei-GA) hat.

etwas anderes würde gelten, wenn das MDK-GA vom RA begründet nicht aussagekräftig wäre oder erkennbare mängel hätte.

wenn du zunächst mit der ungewissen reaktion der gegenseite auf das existente GA und das nötige abwarten argumentierst, sollte die einsicht doch zu erreichen sein.


gruss

Sekundant
 
hallo @Rekobär

welche erfahrungen hast du denn damit:

Insofern solltest Du mal Kontakt zu Prozessfinanzierern suchen. Das ist so etwas ähnlich, wie die RSV, nur besser.

mein kenntnisstand ist zwar schon ein paar jahre alt, aber vmtl hat sich daran wenig geändert.
in diesen "markt" sind ja neben versicherern auch andere kleinere eingestiegen. die geringste "einstiegssumme", die mir unterkam, waren 10.000 €; wie seriös diese sind - kaum einzuschätzen.
aber was durchwegs gefordert wurde: die sachlage musste schon so sicher sein, dass ein unterliegen ausserhalb einer vorstellung war, daneben wurde grundsätzlich ein "positives" GA erwartet. da hilft dann das angebliche netzwerk, das den fall medizinisch und rechtlich prüfen soll, auch wenig und ist nur makulatur. wenn der betroffene in der phase ist, bleibt zu bedenken, ob die obligatorische beteiligung von 40 % bis bei grossen beträgen vll 10 % noch akzeptabel ist.

aber vll hast du andere infos und erfahrungen.


gruss

Sekundant
 
Vielen Dank für Eure Antworten.
Ich werde auf jeden Fall alles dokumentieren.
Habe eben mit der Rechtsschutzversicherung telefoniert. Sie zahlen außergerichtliche Gutachten nicht. Erst ein gerichtliches Gutachten wird bezahlt.
Ich werde es wohl trotzdem einmalig so handhaben und ein Gutachten zahlen das Untersuchungsergebnisse nach der letzten OP einschließt. Und darauf achten keine zusätzliche Honorarvereinbarung mit der Kanzlei abzuschließen. Wenn die gegnerische Versicherung dann immer noch nicht einlenkt wäre ich für die Klage.
P.S. Es geht um eine U-Schenkel-Fraktur, die nicht ordentlich operiert wurde und Entwicklung einer Pseudarthrose, die zu erneuter Fraktur führte. (Pseudarthrose, die bei Kindern/ Jugendlichen eigentlich nicht vorkommt. Es wurde zugeguckt und in Röntgenbildern dokumentiert wie sich das entwickelt. Auf die Idee einer Verfahrensänderung kamen die Ärzte nicht). Um Behandlungskosten geht es nicht, sondern um Schmerzensgeld und Abdeckung von Folgeschäden.
 
hallo Maria,

Ich werde es wohl trotzdem einmalig so handhaben und ein Gutachten zahlen das Untersuchungsergebnisse nach der letzten OP einschließt. Und darauf achten keine zusätzliche Honorarvereinbarung mit der Kanzlei abzuschließen. Wenn die gegnerische Versicherung dann immer noch nicht einlenkt wäre ich für die Klage.

mir stellt sich die frage, ob - und wenn ja woran - es dem MDK-GA mangelt? worauf sollte/könnte ein weiteres GA eingehen, was das aktuelle nicht macht und gibt es konkrete fragen und punkte, die ein erneutes GA zu klären in der lage wäre? und wenn es diese gibt, sind diese medizinischer oder rechtlicher natur?


gruss

Sekundant
 
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