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Offener Angriff gegen Dr. Volle und Montazem

Rekobär

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
3 März 2011
Beiträge
3,354
Ort
Berlin
Website
www.unfallreko.de
Hallo @,

ich war heute am Landgericht I in München und habe dort wieder einmal zwei Geschädigte und deren Rechtsanwältin tatkräftig unterstützt. Der Richter ließ im Protokoll aufnehmen, der Sachverständige der Klägerpartei hat gesagt..... naja, wenigstens ein kleiner Fortschritt.

Nun aber zum Eigentlichen.

Mal abgesehen davon, man muss hier schon Dummdreistheit sprechen, dass der vom Gericht bestellte Gutachter physikalische Grundgesetze negierte, habe ich heute eine Information erhalten, die mich nachdenken ließ.

Innerhalb der Gerichtsverhandlung wurde vom Versicherungsanwalt und natürlich ausserhalb des Protokolls, auch vom Gericht bestellten Gutachter Dr. Volle und Dr. Montazem als Charlatane und Montazem sogar als Verbrecher hingestellt, der, wenn er denn noch in Deutschland wäre, im Gefängnis säße.

Beim BGH wären die beiden durch und nicht mehr anerkannt.

Das erinnerte mich sofort an die Zeit der Inquisition. Dort wurde auch behauptet, die Erde sei eine Scheibe und weil das alle renomierten "Wissenschaftler" so sagten, ist das so. Naja, wie die Geschichte zeigte, war diese Meinung letztendlich keinen Pfifferling wert.

Was schließem wir daraus?

Es ist wichtig, Forschungsergebnisse zum Wohle der Geschädigten unermüdlich öffentlich zu machen, um endlich ein Umdenken bei den Entscheidungsträgern, sprich Richtern, hervorzurufen, trotz intensiver Gegenbemühungen der Versicherungen und ihrer Anwälte inklusive der Gutachterkollegen, die mittlerweile fern ab sind, von jeder Wahrheitsfindung.

Das musste ich einfach mal loswerden. Manchmal ist mein Job echt frustrierend.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo Rekobär,

Danke für diese interessante Mitteilung:
Innerhalb der Gerichtsverhandlung wurde vom Versicherungsanwalt und natürlich ausserhalb des Protokolls, auch vom Gericht bestellten Gutachter Dr. Volle und Dr. Montazem als Charlatane und Montazem sogar als Verbrecher hingestellt, der, wenn er denn noch in Deutschland wäre, im Gefängnis säße.
Beim BGH wären die beiden durch und nicht mehr anerkannt.
Weißt Du zufällig, ob diese Verbalattacken auch im Protokoll aufgenommen wurden?
Du schreibst zwar, außerhalb des Protokolls, trotzdem ist es eine Denunzierung vom Rang der nachhaltigen Rufschädigung.

Somit ist das eine Beeinflussung der Anwesenden mit Wirkung auf die Meinungsbildung.


Gruß Ariel
 
Aufnahme ins Protokoll

Hallo Ariel,

ob dieses im Protokoll aufgenommen wurde, möchte ich bezweifeln. Aber das kann ich Dir mit Bestimmtheit sagen, sobald ich eine Abschrift des Verhandlungsprotokolls habe, da ich ohnehin den Auftrag habe, nachzusehen, ob, was drin steht, auch dem Sinn entspricht, so, wie es geäußert wurde.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Aber hallo,

ich wäre so frei, den Wortlaut den Betroffenen mitzuteilen in der Hoffnung auf ein kleines Zeugengeld und einen 1-, 2-Tagesausflug auf Kosten des Verbaltäters.


Gruss

Sekundant
 
Hallo Rekobär,

die Inquisitoren weigerten sich auch, durch Galileis Fernrohr (was er auch nicht selber erfunden hatte - Betrug in der Wissenschaft gabs damals auch schon) zu gucken - so um 1633 n Chr.

Als ich um 1983 - also schlappe 350 Jahre später - mit Schülern Galileis Erkenntnisse besprach, war seine Verurteilung durch die Kirche immer noch nicht aufgehoben.

Also manche Dinge brauchen recht lange....

Was es nicht besser macht.

Aber was mir schon auffällt: Wie viele Artikel und Dr. Arbeiten geschrieben wurden und werden, um die Volle-Studien zu "widerlegen" - das spricht sehr dafür, dass Volle was getroffen hat, was die Herren nervös macht.

Gruße - und weitermachen. Auf lange Sicht setzt sich der Fortschritt durch.


Gruß


wfd
 
Hallo Rekobär,

dein:
Es ist wichtig, Forschungsergebnisse zum Wohle der Geschädigten unermüdlich öffentlich zu machen, um endlich ein Umdenken bei den Entscheidungsträgern, sprich Richtern, hervorzurufen, trotz intensiver Gegenbemühungen der Versicherungen und ihrer Anwälte inklusive der Gutachterkollegen, die mittlerweile fern ab sind, von jeder Wahrheitsfindung.

Ja…es geht hier oft nicht mehr um Wahrheitsfindung, sondern um Schadensabwehr zum Wohle der Versicherungswirtschaft/BG.

€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€

Für die ca. 10-15 % die beim Boxautofahren keine Mucken zeigen (aber beim Autocrash) muss die Mehrzahl für „großen Probleme“ s. u. (HWS) büßen.


Info nochmals Aufgetischt:
Prof. B. meinte, dass die faktischen Gutachterstrukturen fast mafiös seien.

Somatische Schäden seien i.d.R. im Upright-MRT und ggf. in weiterführenden statischen MRT-Untersuchungen bei einer sehr guten Auflsösung heutzutage sehr gut nachweisbar. Deshalb sei es grotesk, dass wenn solche Schäden gefunden werden, diese vor Gericht kaum Gewicht hätten.

In der Schweiz sei etwa 2 Wochen vor diesem Vortrag ein Urteil ergangen, dass aufgrund der noch bestehenden wissenschaftlicher Unsicherheiten bildgebende Verfahren grundsätzlich vor Gericht nicht mehr berücksichtigt werden sollen. Damit hätte Geschädigte i.d.R. gar keine Möglichkeiten mehr, faktisch vorhandene Schäden zu beweisen:(

Die auch bei uns extrem geringe Anerkennungsrate sei zuletzt auch politisch gewollt, da nur so die unrealistisch geringe Höhe von Versicherungsbeiträgen gehalten werden könne.

Quelle:
http://www.symptome.ch/vbboard/oxid...mafia-hws-vortrag-prof-beyer-dr-montazem.html


W. Info:
Beschwerden und Verletzungen der Halswirbelsäule stellen im Bereich der privaten Personenversicherung eines der "großen Probleme":eek: dar. Die Differenzierung zwischen subjektiven Beschwerden, dem Wunsch nach finanzieller Kompensation und objektiven Schädigungen ist außerordentlich schwierig.

Einige Ärzte, genannt seien Dr. Volle, Prof. Claussen und der Neurochirurg Dr. Montazem, Vertreten die Ansicht, dass derartige Bänder auch bei geringfügigen Gewalteinwirkungen rupturieren können.

Leider haben sich daraus inzwischen eine Reihe von Großschadensfällen entwickelt.

Quelle:
http://www.unfallopfer.de/forum/sho...ight=Institut+Versicherungsmedizin#post182670


Grüße

Siegfried21
 
Urteil Landgericht Wiesbaden 3.12.2008

Hallo zusammen,

vielleicht ist das Urteil schon bekannt:http://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/lg_wiesbaden.pdf
Hier wird beschrieben, dass ein Bewegungs-MRT eine wohl nicht unwichtige Rolle in dem Prozess gespielt hat.

Ich denke, dass man vermuten kann, wer dieser Radiologe gewesen sein könnte. Auch mindestens einen anderen Gutachter wird man vielleicht erraten können.

So ein Bewegungs-MRT, wie es genannt wurde, kann also auch finanzielle Folgen für Versicherungen und Verunfallte haben.

Viele Grüße
HWS70
 
Interessanter taktischer Gedanke

Hallo @,

Weihnachtszeit ist ja bekanntlich ja auch gleichzeitig die Zeit sich zu besinnen (worauf auch immer:D), aber auch den Gedanken unabhängig vom täglichen Stress mal freien Lauf zu lassen.

Ich telefonierte heute mit dem Mandanten, in dessen Gerichtsverhandlung doch Montazem und Volle als Charlatane usw. betitelt wurden.

Er sagte zu mir, dass sie ihre Taktik ändern wollen um damit eine Beweislastumkehr hervorzurufen. Was können auch andere daraus lernen?

Im Grunde genommen dreht sich die Beweisfrage bei Unfällen doch immer um dasselbe Thema. Kommen die gesundheitlichen Einschränkungen vom Unfall oder von etwas anderem?

Im vorliegenden Fall wird von Seiten des medizinischen SV gesagt, dass die Verletzungen nach soundsoviel Tagen vollständig ausgeheilt wären. Seltsamerweise hat der Kläger seit dem Unfall und der liegt schon Jahre zurück, immer noch gesundheitliche Einschränkungen.

Vom Medizinischen SV heißt es dazu, diese weiteren Einschränkungen können mit Sicherheit nicht vom Unfall stammen. Und dann heißt es, möglicherweise haben die Einschränken andere Ursache. Mit Sicherheit kann er aber erstaunlicher Weise keine bestimmte Ursache nennen.

Hier liegt also die Frage nahe, woher nimmt er die Sicherheit für die Behauptung "vom Unfall nicht", wenn er denn nur noch mit Möglichkeit eine andere Ursache benennen kann.

Und hier wäre eventuell ein vielversprechender taktischer Ansatz. Wenn es auf der einen Seite Sicherheit gibt, muss es die auf der anderen Seite auch geben. Gibt es sie nicht, kann die erste Behauptung ebenfalls nicht mit Sicherheit angeführt werden. Andernfalls würde der ersten Behauptung die wissenschaftliche Grundlage fehlen.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Dr. Volle

Hallo @,

ich habe momentan in einem anderen Verfahren ein Unfallchirurgisches Gutachten vorliegen, bei dem der SV die Diagnose von Dr. Volle nicht nur in Frage stellt, sondern klar als falsch bezeichnet. Dies hat er, so das Protokoll des Gerichtes auch dort öffentlich bekannt.

Auf Vorhalt, Dr. Volle wäre mal Lehrmeinung gewesen, antwortete er, das sei heute nicht mehr so und ausserdem hätte ja Volle seine Praxis 2008 aufgegeben, was seiner Meinung nach einen Hinweis darauf gäbe, dass Volle sich mit seinen Ansichten geirrt habe.

Weiterhin ignoriert der Unfallchirurg in seinem Gutachten auch sämtliche Diagnosen der anderen Ärzte, die den Mandanten untersucht haben, mit der Begründung, er hätte seinem Chafarzt die Röntgenbilder vorgelegt und auch dieser könnte darauf keine strukturellen Änderungen erkennen.

Jetzt wäre es ja eigentlich an der Zeit gewesen diese Röntgenbilder im Gutachten zu zeigen und Vergleichsbilder mit einzubauen, wo nach seiner Meinung Änderungen zu sehen sind, um seine These, man sähe nichts auf den Röntgenbildern, zu beweisen. Aber Fehlanzeige.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Rechtsanwalt angeklagt

Hallo @,

der Versicherungsanwalt wurde wegen seiner Äußerung innerhalb der mündlichen Verhandlung am Landgericht I München nun mit dem Tatvorwurf der "üblen Nachrede" angeklagt.

Grundlage der Anklage bildet sein Verhalten, welches ich in meinem ersten Beitrag dieses Treads beschrieben habe.

Ich selbst bin als Zeuge geladen. Ich bin gespannt, wie das Strafverfahren gegen diesen Rechtsanwalt ausgehen wird.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo Rekobär,

vielen Dank dafür, dass Du uns hier auf dem Laufenden hälst. Man darf in der Tat gespannt sein, wie das Verfahren endet.
Was ich noch nicht ganz verstehe: von wem genau kommt die Anklage? Du schreibst auch, dass innerhalb des Verfahrens Anklage erhoben wurde. Wird dann jetzt eigentlich ein eigenständiges Verfahren gegen den Anwalt daraus?

...wenn man bedenkt, dass Dein erster Beitrag von Dezember 2012 stammt, dann macht einen die Verfahrensdauer schon auch wieder nachdenklich...
Was ist denn ansonsten in der Zwischenzeit in dem Prozess passiert?


Viele Grüße,
sachsblau
 
Eigenständiger Prozess

Hallo sachsblau,

bei dem Verfahren gegen den Rechtsanwalt mit dem Tatvorwurf der "üblen Nachrede" handelt es sich um ein Strafverfahren.

Angeklagt wurde der Rechtsanwalt von der Staatsanwaltschaft München. Ist also ein völlig anderes Verfahren und hat mit dem Zivilverfahren, wo ich die beiden Kläger am Landgericht I in München unterstützt habe, nichts zu tun.

Lediglich aufgrund der Tatsache, dass dieser Rechtsanwalt innerhalb der mündlichen Verhandlung des Zivilverfahrens Montazem als Verbrecher bezeichnet hat, wurde gegen disen Rechtsanwalt Strafanzeige gestellt.

Und offensichtlich sieht der Staatsanwalt einen hinreichenden Tatverdacht, sodass dieser die Anklage beim Strafgericht eingereicht und der Richter das Strafverfahren zugelassen hat.

Ich hoffe, es ist jetzt besser zu verstehen.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
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