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OEG Verfahren Gerichtsbescheid

Vogoge

Neues Mitglied
Registriert seit
24 Okt. 2012
Beiträge
22
Hallo,
ein erneuter Versuch. Hatte gerade schon einiges geschrieben und dann war alles weg weil ich angeblich nicht angemeldet bin.


Habe gerade einen Gerichtsbescheid erhalten der zum grössten Teil zu meinen Gunsten ausgegangen ist.
Aber die Richterin hatt aufeinmal etwas anderes geschrieben als sie beim Erörterungstermin gesagt hat.(GDS und Bezeichnung der Schädigungsfolgen)
Aufgrund Ihrer Aussage war ich überhaupt mit dem Gerichtsbescheid einverstanden.
Ich muss dazusagen, dass das zuständige Versorgungsamt bei dem Termin nicht erschienen war und der Vertreter des Landes wo ich her bin hatte keine Akten erhalten und somit auch keine Vollmacht.
Die Richterin sagte aber dann dass alles klar wäre und was sie für einen Gds geben würde usw.Sie hatt dann den VA eine 2 Wochenfrist gesetzt zu entscheiden, ob sie mit einem Gerichtsbescheid einverstanden sind. Und das waren sie . Und bei diesem Termin sagte sie wie sie entscheiden würde. Und nun steht im Bescheid ein anderer GDS und auch die Bezeichnung mit der ich nicht einverstanden war.
Aufgrund Ihrer Aussage war ich überhaupt mit dem Bescheid einverstanden und habe auf mündlich Verhandlung vezichtet.
Was soll ich nun tun. Heisst das jetzt, ich müsste in Berufung gehen
Hab mein Anwalt noch nicht erreicht. Bin ganz schön irritiert.
Das wars erst mal. Über eure Meinungen würde ich mich freuen.
Lg Vogoge:(
 
Hallo,

eigentlich wird in einer Verhandlung der Text eines Vergleiches gleich diktiert, vorgespielt und genehmigt. Wenn Du jetzt ein anderes Ergebnis bekommst, dann sollte dort eine Rechtsmittelbelehrung enthalten sein. Diese sollte Handlungsanleitung sein.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo,

eigentlich wird in einer Verhandlung der Text eines Vergleiches gleich diktiert, vorgespielt und genehmigt. Wenn Du jetzt ein anderes Ergebnis bekommst, dann sollte dort eine Rechtsmittelbelehrung enthalten sein. Diese sollte Handlungsanleitung sein.

Gruß von der Seenixe



Hallo Seenixe, vielen Dank für Deine Antwort.
Es war keine Verhandlung (also ohne andere Richter), sondern ein Erörterungstermin. Da das VA nicht anwesend war (trotz Kentnisses des Termins) meinte die Richterin: da rechtlich alles klar wäre,könnte sie ja auch einen Gerichtsbescheid erlassen.Wollte aber dem VA noch die Möglichkeit geben , ihre Einwilligung zum GB zu geben. Bei diesem Termin sagte sie wie sie es sehen würde. Sagte noch zu meiner Anwältin welchen GDS sie jetzt fordern sollte. Und das ist jetzt nicht im Bescheid wie sie es gesagt hatte.
Jetzt steht im Bescheid nur die Möglichkeit der Berufung. Das heisst also nächste Instanz.
Hätte die Richterin das so nicht gesagt, dann hätte ich ja noch die Möglichkeit gehabt auf die mündliche Verhandlung zu bestehen. Oder sehe ich das falsch? So habe ich ja keine Möglichkeit gehabt mich selbst dazu zu äußern.
Gruß Vogoge
 
Hallo Seenixe, vielen Dank für Deine Antwort.
Es war keine Verhandlung (also ohne andere Richter), sondern ein Erörterungstermin. Da das VA nicht anwesend war (trotz Kentnisses des Termins) meinte die Richterin: da rechtlich alles klar wäre,könnte sie ja auch einen Gerichtsbescheid erlassen.Wollte aber dem VA noch die Möglichkeit geben , ihre Einwilligung zum GB zu geben. Bei diesem Termin sagte sie wie sie es sehen würde. Sagte noch zu meiner Anwältin welchen GDS sie jetzt fordern sollte. Und das ist jetzt nicht im Bescheid wie sie es gesagt hatte.
Jetzt steht im Bescheid nur die Möglichkeit der Berufung. Das heisst also nächste Instanz.
Hätte die Richterin das so nicht gesagt, dann hätte ich ja noch die Möglichkeit gehabt auf die mündliche Verhandlung zu bestehen. Oder sehe ich das falsch? So habe ich ja keine Möglichkeit gehabt mich selbst dazu zu äußern.
Gruß Vogoge

Hallo ich finde das doof wenn man angemeldet ist und hier dann was schreibt und plötzlich der gesamte Text weg ist weil man angeblich nicht angemeldet ist
.
LG Vogoge
 
Hallo,

dein RA war doch im Gericht dabei,...

Bei mir war es genau so wie Seenixe oben angeführt hat.

Es wurde vorgelesen, mein RA hat während des Vorlesens Sachen korrigiert bzw. zusätzlich einfügen lassen. Genau wie im Gericht mündl. besprochen, stand es dann auch in der Niederschrift v. Gericht.

Rede mit deinem RA, er möge dagegen etwas unternehmen, er hat schließl. auch die Verantwortung.

Grüße
Marcela

PS: im übrigen finde ich es unmöglich, dass das Vers.amt keinen Bevollmächt./Mitarbeiter zum Termin geschickt hat.
 
Hallo,

dein RA war doch im Gericht dabei,...

Bei mir war es genau so wie Seenixe oben angeführt hat.

Es wurde vorgelesen, mein RA hat während des Vorlesens Sachen korrigiert bzw. zusätzlich einfügen lassen. Genau wie im Gericht mündl. besprochen, stand es dann auch in der Niederschrift v. Gericht.

Rede mit deinem RA, er möge dagegen etwas unternehmen, er hat schließl. auch die Verantwortung.

Grüße
Marcela

PS: im übrigen finde ich es unmöglich, dass das Vers.amt keinen Bevollmächt./Mitarbeiter zum Termin geschickt hat.[/QUOTE

Hallo Marcela,
OH man hatte jetzt einiges geschrieben und geantwort und dann war der ganze Text weg. Das ist mir jetzt schon 3 mal passiert.
Versuche es später nochmak
 
Hallo,

dein RA war doch im Gericht dabei,...

Bei mir war es genau so wie Seenixe oben angeführt hat.

Es wurde vorgelesen, mein RA hat während des Vorlesens Sachen korrigiert bzw. zusätzlich einfügen lassen. Genau wie im Gericht mündl. besprochen, stand es dann auch in der Niederschrift v. Gericht.

Rede mit deinem RA, er möge dagegen etwas unternehmen, er hat schließl. auch die Verantwortung.

Grüße
Marcela

PS: im übrigen finde ich es unmöglich, dass das Vers.amt keinen Bevollmächt./Mitarbeiter zum Termin geschickt hat.[/QUOTE

Hallo Marcela,
OH man hatte jetzt einiges geschrieben und geantwort und dann war der ganze Text weg. Das ist mir jetzt schon 3 mal passiert.
Versuche es später nochmak

Hallo,

dein RA war doch im Gericht dabei,...

Bei mir war es genau so wie Seenixe oben angeführt hat.

Es wurde vorgelesen, mein RA hat während des Vorlesens Sachen korrigiert bzw. zusätzlich einfügen lassen. Genau wie im Gericht mündl. besprochen, stand es dann auch in der Niederschrift v. Gericht.

Rede mit deinem RA, er möge dagegen etwas unternehmen, er hat schließl. auch die Verantwortung.

Grüße
Marcela

PS: im übrigen finde ich es unmöglich, dass das Vers.amt keinen Bevollmächt./Mitarbeiter zum Termin geschickt hat.
allo Marcela,
danke für Deine Nachricht.Ich hab jetzt schon 3mal geschrieben und wenn ich senden wollte war derText weg. Das ist nervig.

Ein neuer Versuch. Also es saß bei dem Termin ein Herr eines anderen Versorgungsamtes (anderes Bundesland) mit drin. sagte aber er hat keine Akten erhalten und damit keine Vollmacht: Das war die erste Überraschung.
Dann sagte die Richterin aber eigentlich ist rechtlich alles klar ,so dass sie auch einen Gerichtsbescheid erlassen kann. Aber sie wollte dem Amt noch eine Möglichkeit geben zu entscheiden ,ob sie mit dem Gerichtsb. einverstanden sind. Sie hat dem Amt dann
eine 2 Wochen Frist gesetzt um das zu entscheiden, da es ja den Erörterungstermin zur Kenntnis genommen hatte.
Die Richterin sagte dann wie sie den GDS sieht und zu meiner Anwältin ,so müsste sie ihn nun fordern. Und als wir noch eingewendet haben dass wir mit der Bezeichnung der Schädigungsfolgen im Teilbescheid nicht einverstanden sind ,hatt sie das ebenfalls bestätigt und sagte noch dass da die Gütachterin widersprüchlich sei. Unter dieser Voraussetzung haben wir dann dem Gerichtsbescheid zugestimmt. Dann sagte sie das sie den Zeitnah erlassen will. Daraus wurden 9 Monate. Nachdem wir dann im Januar das 2.Mal nachgefragt haben,kam dann der Bescheid. Aber nicht mehr so wie sie es bei dem Termin im Mai gesagt hatte.
So hatte ich keine mündliche Verhandlung wo ich mal dazu angehört wurde.
Meine Anwältin wollte sich nicht mit der Richterin anlegen.So habe ich der Richterin persönlich geschrieben und die Anwältin hatt es per Fax hingeschickt. Nun kam eine kurze Erklärung der Richterin, dass sie es so bei dem Termin gesagt habe, aber nach nochmaliger eingehender Überprüfung nicht mehr daran festgehalten konnte.
Mich ärgert das so, dass ich dadurch nur noch die Möglichkeit der nächsten Instanz habe, ohne vorher eine mündliche Verhandlung gehabt zu haben. Ich hab den Aussagen der Richterin vertraut.
Allerdings haben wir in der Hauptsache gewonnen Es geht da um die Bezeichnung eines Vorschaden wo sie aber im Gutachten sagen dass sie ihn nicht nachweisenkönnen.
Dann aber die Bezeichnung einer Vorbestehenden P benutzen.
Ich weiss jetzt nicht was ich machen soll.
So erst mal genug geschrieben.
An alle anderen::Bitte Vorsicht bei Zustimmung zum Gerichtsbescheid
Lg Voge
 
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