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OEG-Klage nun Arbeitsmarktrente durch die DRV

beiself

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
14 Dez. 2015
Beiträge
144
Hallo liebe Forum-Mitglieder,

mir scheint, dass das volle Absicht von der DRV war, denn mit der Umwandlung von der EMR in die Arbeitsmarktrente verliere ich die Ansprüche für Ausgleichsrente und BSA oder was meint ihr?

LG beiself
 
Hallo beiself,

ich dachte, die Arbeitsmarktrente bekommt man - bei bestimmten Voraussetzungen -, wenn keine volle EMR bewilligt wird.
Deshalb ist es doch keine Umwandlung der EMR, sondern die Veränderung von voller zu teilweiser EMR, oder sehe ich das falsch? (Nur) Bei Teil-EMR wird geprüft, ob die Bedingungen für die Arbeitsmarktrente erfüllt sind, was bei dir wohl der Fall ist.

Ob du damit Ansprüche auf anderes verlierst, weiß ich leider nicht.

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Hallo HWS-Schaden,
das Wort Umwandelung, war von mir wohl nicht ganz treffend.
Zur Veränderung auf eine Arbeitmarktrente, kam es bei mir, da die DRV auf ein Gutachten verzichtet hat (die haben mir den Termin wieder gestrichen)
Die Grundlage ist ein Befundbericht von meinem Hausarzt, der sich mit Traumatisierten Gewaltopfern gar nicht auskennt. Und ein Befundbericht von einer Nervenärztin/Psychiaterin, die mich nur einmal gesehen hat, da die DRV unbedingt einen Befundbericht von solch einer Ärztin haben wollte.
Die Psychologische Stellungnahme meiner Traumatherapeutin haben die gar nicht beachtet. Dabei kann wohl keine gerechte Entscheidung herauskommen.
Da ich auch noch im OEG-Verfahren bin, wirkt sich dies dort schädlich aus.
Beim SG meinten die wohl, das hätte mit der DRV nichts zu tun, aber das glaube ich nicht.

LG beimi
 
Das OEG begutachtet selbständig. Natürlich wäre eine volle emr als Folge der Straftat richtungsweisend. Muss aber nicht.
Liebe Grüße
 
Ich weiß nicht mehr, wo ich das gelesen habe. Inhaltlich war es so: Ist man EU Renter ausschließlich aufgrund der Straftat, so kann sich das OEG den Gutachten anschließen und Berufsschadensausgleich zahlen.
Ist man eu-Rentner aufgrund einer Mischung, wird immer neu begutachtet. Hi zukommt, dass IMMER geprüft werden muss, ob eine besondere berufliche Bstroffenheit vorliegt, was den GdS um 10 erhöht. So etwas ermittelt ja kein Rentengutachter.
Es ist alles offen und so weit ich es mitbekomme, ist OEG ein riesiges Glücksspiel. Was ich erschreckend finde. Bin auch in der Warteschleife.
Herzliche Grüße
 
Ich weiß nicht mehr, wo ich das gelesen habe. Inhaltlich war es so: Ist man EU Renter ausschließlich aufgrund der Straftat, so kann sich das OEG den Gutachten anschließen und Berufsschadensausgleich zahlen.
Ist man eu-Rentner aufgrund einer Mischung, wird immer neu begutachtet. Hi zukommt, dass IMMER geprüft werden muss, ob eine besondere berufliche Bstroffenheit vorliegt, was den GdS um 10 erhöht. So etwas ermittelt ja kein Rentengutachter.
Es ist alles offen und so weit ich es mitbekomme, ist OEG ein riesiges Glücksspiel. Was ich erschreckend finde. Bin auch in der Warteschleife.
Herzliche Grüße

Vielen Dank hella,
Bezüglich BSA und berufliches Betroffensein habe ich zwar schon einmal was gelesen, da blicke ich aber noch nicht richtig durch.
Kannst Du was zum nachlesen empfehlen?
Herzliche Grüße beiself
 
Ich suche mal. War eine Broschüre einer Menschenrechtsorganisation, da hab ich es zum ersten Mal verstanden.
Liebe Grüße
 
Hallo @,

bekommt den das eine Verfahren von dem anderen Verfahren etwas mit?
Eigentlich ja nur, wenn man die darauf hinweist!
Oder?
 
Gute Frage, aber ich glaube, das Versorgungsamt MUSS die Ergebnisse der DRV kennen, denn es müssen erst die Einkünfte ermittelt werden, die das Opfer noch hat. Sollte Anspruch auf Berufsschadensausgleich bestehen, wird davon ausgehend ein Differenzbetrag ermittelt, der evt zusätzlich zu zahlen ist.
War es außerdem ein Arbeitsunfall, wird auch hier die Rentenhöhe ermittelt.
Liebe Grüße
 
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