Hallo liebe Forum-Mitglieder,
Grundlage der OEG-Klage sind verschiedene alte Bescheide.
Wenn nun aufgrund eines Bescheides ein Überprüfungsantrag gestellt wird,
dann ist dieser Bescheid anderweitig rechtsanhängig und somit nicht mehr Bestandteil in der ursprünglichen OEG-Klage?
Ist dies Aussage richtig?
Liebe Grüße beiself
Grundlage der OEG-Klage sind verschiedene alte Bescheide.
Wenn nun aufgrund eines Bescheides ein Überprüfungsantrag gestellt wird,
dann ist dieser Bescheid anderweitig rechtsanhängig und somit nicht mehr Bestandteil in der ursprünglichen OEG-Klage?
Ist dies Aussage richtig?
Liebe Grüße beiself