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OEG: GdS 50 anerkannt - Abschlagszlg. ?

Ingeborg!

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27 Sep. 2006
Beiträge
1,210
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Keine Angaben!
Hallo Forum,

eine Bekannte kämpft seit vielen, zu vielen, Jahren um ihre Anerkennung als Opfer. Der Gutachter bestätigte einen GdS i.H. 80, die Behörde kürzt seit langer Zeit mit allen Mitteln auf den standardmäßigen GdS i.H. von 50.

Klageverfahren ist schon ewig anhängig, der Gutachter bestätigt in weiteren Stellungnahmen den höheren Grad, die Behörde läßt werksmäßig dagegenhalten. Inzwischen wirft die Beratungsärztin dem GA 'Rechthaberei' vor - es geht dabei schon lange nicht mehr um das Verbrechensopfer, wie's aussieht.

Da die Verwaltung nicht an der Anerkennung der Schwerbehinderung vorbeikam, wurde diese durch Bescheid bestätigt (Klage wg. zu niedriger Feststellung).

Das Antragsverfahren geht jetzt in's 12. Jahr (Unterbrechung/unfähiger RA) - die Feststellung in's 7. Jahr.

Hier müßte es doch möglich sein, schon einmal eine Abschlagszahlung in Höhe des bestätigten GdS zu fordern, zumal die Antragstellerin sehr krank und auf diese Rente angewiesen ist.

Weiß jemand, wie das rechtlich aussieht oder ob eine, bzw.welche, gesetzliche Grundlage besteht (OEG/BVG/SGB)?


Danke schon 'mal und

Grüße von
Ingeborg!
 
Abschlagszahlung - OEG

Fortsetzung...

Guten Tag!

Die Forderung nach einer Abschlagszahlung in der bisher (unzureichend) bestätigten GdS-Höhe wurde inzwischen über das Sozialgericht in das lfd. Verfahren eingebracht. Bisher: Keine für die Antragstellerin erkennbare (positive) Reaktion der Verwaltung!

Gleichzeitig arbeitet nach vielen weiblichen nun ein männlicher Sachbearbeiter an dem 'Fall' von sexuellem Mißbrauch an einem weiblichen Kind...! Und der kommt nun zu einer abenteuerlichen Erkenntnis: Das, was seine Kollegin schon vor Jahren als 'allenfalls der Beginn einer Handlung und überhaupt nicht so schlimm....' (sinngemäß - kein wörtliches Zitat) aus der Akte haben wollte, ist seiner Ansicht nach nun 'nachgewiesenermaßen kein Vorkommnis mehr' (sinngemäß - kein wörtliches Zitat)!

Und: Die Antragstellerin habe Schwierigkeiten, Taten einem Datum zuzuordnen!

Ja: Alle schwergeschädigten Antragstellerinnen haben diese Schwierigkeiten - und genau das ist auch dieser Behörde bekannt:

http://www.lwl.org/LWL/Soziales/versorgungsamt/Opferentschaedigung/

Nr. 9: Gewalt verarbeiten
http://www.lwl.org/lwl-versorgungsamt-download/Antraege_und_downloads/Ratgeber_OEG_deutsch.pdf


In diesem 12jährigen Verfahren geht es um massivste Leistungsverweigerung zu Lasten des Opfers entgegen dem Opferentschädigungsgesetz! Solange noch Milliarden € für irgendeinen Müll übrig sind, sind Opfer jahrelanger sexueller Gewalt zu entschädigen! Zum Beispiel zur Führung eines selbstbestimmten Lebens ohne finanzielle Einschränkungen durch die lebenslangen Nachwirkungen der Übergriffe!

Ich mußte das loswerden!


Grüße von
Ingeborg!


Sollte sich jemand, der mit diesem 'Fall' beschäftigt ist, auf den Schlips getreten fühlen - Original-Zitate können nachgeliefert werden!
 
Hallo Ingeborg,

gut das du dir Luft gemacht hast, ich glaube ich würde an dieser Arroganz, Ignoranz und Riesendummheit gepaart mit Unwissenheit, ersticken.

Jeder der sich anmaßt über andere solche Urteile zu fällen ohne auch im Geringsten zu wissen was das Opfer durchgemacht hat und immer noch durchmacht, gehört einer solchen "Handlung" persönlich ausgesetzt.

Aber solange es noch Richter (älteren Semesters) gibt die tasächlich der Meinung sind das ein dreijähriges Kind keine Erinnerung an sexuellen Handlungen, die der Großvater an ihm getätigt hat, im späteren Leben hat, solange gibt es auch immer noch den Weihnachtsmann. - Achtung 100% Ironie.

Schlimm wenn man solchen Leuten hilflos ausgeliefert ist.

Es bleibt zu hoffen das deine Bekannte "irgendwann" zu ihrem Recht kommt, in der Hoffnung das es dann nicht zu spät ist.

VG
Gitti
 
Liebe Ingeborg,

Hut ab ! Wie selten ist es in unserer Gesellschaft geworden, sich auch mal in die Lage Anderer zu versetzen, dass an sich rankommen lassen, und dann auch noch versuchen, zu helfen ! Ich finde das toll von Dir !

Als Opfer meines Stiefvaters und der Anderen Männer die so ins Haus geholt wurden, weiss ich wovon ich spreche.

Nach einer Traumatherapie, 30 Jahre später, war ich meine Alpträume los, hatte kein Rachegefühl und wollte aber trotzdem eine Bestrafung dessen, was passiert ist und an Entschädigung habe ich zuerst nicht gedacht.

Mein von mir ausgewählter Anwalt, sagte mir damals, wie die Chancen stehen auf Anerkennung , klärte mich über meine Rechte bezüglich OEG auf und ich konnte es nicht fassen, dass man in D so gut wie rechtlos ist und sich auf einiges gefasst machen kann, als Opfer. Und der Anwalt riet mir, schweren Herzens, von dieser Tortur ab. Denn genau dass was Du aufführst, nämlich Erinnerungslücken des Opfers (Gott sei Dank!), werden Dir zum Nachteil ausgelegt ...

Ich habe nichts unternommen , weil ich nur meine Ruhe endlich wollte und froh war , dass ich Erinnerungslücken habe und die Erinnerungen die ich hatte, verschwanden durch die Therapie !

Aber, es holt einen ein...

Denn als ich meinen Antrag auf EM-Rente gestellt habe, führte ich die Therapie mit an (und die Ursache), tja was soll ich sagen: Keine Berücksichtigung ! weil nicht geklagt, damit nicht anerkannt usw usw.

Ich meine die Therapieberichte hätten ja eingesehen werden können, aber so war es ja einfach für die beteiligten Behörden ...

Armes Deutschland, dass Opfer immer noch mehr zum Opfer gemacht werden !

Ich wünsche Deiner Bekannten viel, viel Kraft in erster Linie, dass durchzustehen und Dir zolle ich noch einmal meinen Respekt !

Leider weiss ich keine Antwort auf Deine Frage, dass macht mich ein wenig traurig.

Louise

 
Danke, Gitti, Louise und maja!

Danke für's Lesen und Eure Antworten!

Genau darum geht es in diesem Land - das Opfer noch einmal zu traumatisieren und damit das Gesetz auszuhebeln!

Meine Bekannte ist eine von drei Schwestern, die von ihrem sog. 'Vater' über Jahrzehnte mißbraucht wurde! Dazu hat er sie weitestgehend isoliert und sie, jede für sich, so schwer eingeschüchtert, daß es lange Zeit zu keinem Austausch über das Erlebte kam. Selbst die in größter Not angesprochene Mutter hat ihre Tochter als Lügnerin beschimpft - obwohl sie es besser wußte! Es würde zu weit führen und macht auch mich traurig, über die Einzelheiten zu schreiben. Nur soviel: Eine Klassenlehrerin, die irgendwann einmal in's Vertrauen gezogen wurde, hat das Kind durch Schläge auf den Kopf bei jedem Vorbeigehen weiter bestraft! Für mich unfassbar!

Eine Verarbeitung kann nach meiner Ansicht grundsätzlich nur gelingen (wenn überhaupt), sobald sich irgendwer - hier die zuständige Behörde für die BRD - zu einer Schuld/Mitschuld bekennt und Ansprüche erträglich erfüllt, weil jeder und alles auf dem Weg bis hierher versagt hat. Der Täter hat vor Jahren, als dies Verfahren anlief, mitteilen lassen, daß die gegen ihn gerichteten Vorwürfe nicht stimmten, alles sei gelogen und er wolle auch nicht mehr belästigt werden - fertig! Aufgrund der Verjährungsfrist war das soooo leicht!

Alle drei Schwestern sind schwerst geschädigt und brauchen ständig Unterstützung zum täglichen Leben. Trotz eindeutiger Gutachten (hohe und höchste Bestätigung der Schädigungsfolgen -> werden von der Behörde bestritten) wird die Anerkennung in dem von mir z.Zt. geschilderten Fall verweigert - bis heute zahlt die Antragstellerin alle Zuzahlungen und Kosten, die ihr aufgrund der Schädigungsfolgen entstanden/entstehen noch selbst - trotz Leistungspflicht nach dem BVG!

Ich würde aber auch aus heutiger Sicht diese zwei (für zwei der Schwestern) Verfahren noch einmal auf mich nehmen - es ist wichtig! In der Streitsache der älteren Schwester haben wir schon einen guten Teilerfolg erzielt und sind noch weiter an der Sache; in dem jetzigen Verfahren ist es weitaus schwieriger, weil es um eine umfangreichere Kostenfrage geht - da zeigt eine Verwaltung schon einmal, was sie so kann!

Louise, es tut mir so leid für Dich - fühl Dich umarmt!

Möchtest Du irgendwann Deine Rechte nach dem OEG neu verfolgen? Du bist jetzt um einige Jahre erfahrener und kampferprobter, und dieses Forum kann auch dabei helfen! Der Erfolg, auch teilweise, bewirkt etwas...!


Grüße von
Ingeborg!
 
Zuletzt bearbeitet:
Liebe Ingeborg,

vielen Dank für Dein Angebot !

Ich glaube nicht, dass ich mir das antun werde, denn mir geht es gut und dass möchte ich auch beibehalten. Wer weiss, was mit meiner Seele passiert, wenn ich, obwohl ich mich stark fühle, das Prozedere auf mich nehmen würde.

Die Ausrede des/der Täter bzw. deren Anwälte wird sein: alt, krank oder sonst irgendetwas in diese Richtung und damit wird jedes Gericht das Verfahren nicht aufnehmen oder einstellen. Einer der Täter hatte Darmkrebs, Herzanfälle und jetzt das Argument schlechthin (laut meinem damaligen Anwalt): ER WAR ALKOHoLIKER und somit ein kranker Mann ...

Jaja, so ist das hier in Deutschland....

Ohne Worte !


Wie sagte meine Tochter noch gleich:

Mama, die kommen in die Hölle und werden dort auch noch frieren !

Sie hat recht meine Tochter.

Viel Kraft wünsche ich Euch UND ERFOLG

Louise
 
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