Ingeborg!
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Hallo Forum,
eine Bekannte kämpft seit vielen, zu vielen, Jahren um ihre Anerkennung als Opfer. Der Gutachter bestätigte einen GdS i.H. 80, die Behörde kürzt seit langer Zeit mit allen Mitteln auf den standardmäßigen GdS i.H. von 50.
Klageverfahren ist schon ewig anhängig, der Gutachter bestätigt in weiteren Stellungnahmen den höheren Grad, die Behörde läßt werksmäßig dagegenhalten. Inzwischen wirft die Beratungsärztin dem GA 'Rechthaberei' vor - es geht dabei schon lange nicht mehr um das Verbrechensopfer, wie's aussieht.
Da die Verwaltung nicht an der Anerkennung der Schwerbehinderung vorbeikam, wurde diese durch Bescheid bestätigt (Klage wg. zu niedriger Feststellung).
Das Antragsverfahren geht jetzt in's 12. Jahr (Unterbrechung/unfähiger RA) - die Feststellung in's 7. Jahr.
Hier müßte es doch möglich sein, schon einmal eine Abschlagszahlung in Höhe des bestätigten GdS zu fordern, zumal die Antragstellerin sehr krank und auf diese Rente angewiesen ist.
Weiß jemand, wie das rechtlich aussieht oder ob eine, bzw.welche, gesetzliche Grundlage besteht (OEG/BVG/SGB)?
Danke schon 'mal und
Grüße von
Ingeborg!
eine Bekannte kämpft seit vielen, zu vielen, Jahren um ihre Anerkennung als Opfer. Der Gutachter bestätigte einen GdS i.H. 80, die Behörde kürzt seit langer Zeit mit allen Mitteln auf den standardmäßigen GdS i.H. von 50.
Klageverfahren ist schon ewig anhängig, der Gutachter bestätigt in weiteren Stellungnahmen den höheren Grad, die Behörde läßt werksmäßig dagegenhalten. Inzwischen wirft die Beratungsärztin dem GA 'Rechthaberei' vor - es geht dabei schon lange nicht mehr um das Verbrechensopfer, wie's aussieht.
Da die Verwaltung nicht an der Anerkennung der Schwerbehinderung vorbeikam, wurde diese durch Bescheid bestätigt (Klage wg. zu niedriger Feststellung).
Das Antragsverfahren geht jetzt in's 12. Jahr (Unterbrechung/unfähiger RA) - die Feststellung in's 7. Jahr.
Hier müßte es doch möglich sein, schon einmal eine Abschlagszahlung in Höhe des bestätigten GdS zu fordern, zumal die Antragstellerin sehr krank und auf diese Rente angewiesen ist.
Weiß jemand, wie das rechtlich aussieht oder ob eine, bzw.welche, gesetzliche Grundlage besteht (OEG/BVG/SGB)?
Danke schon 'mal und
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Ingeborg!