Hallo, weiß da jemand Bescheid ?
Ich hatte im August 2006 im Auslandsurlaub einen Freizeitunfall, bei dem ich mir das Sprunggelenk gebrochen hatte. Weil ich beim ADAC eine Auslandsunfall- und Auslandkrankenversicherung abgeschlossen hatte, habe ich meinen Unfall dort gemeldet. Mir wurde durch den aDAC auch unbürokratisch geholfen. Überführung im Krankenwagen, heimtransport meines Autos mit familie usw. Ich habe aber noch eine andere (richtige)PUV, die ich von meinem Auslandunfall nicht benachrichtigt habe, weil ich durhc den ADAC Hilfe bekam. In den Obliegenheiten heißt es ja:... dass ein unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht herbeiführt, beim Versicherer zu melden ist. Für mich war damals nicht absehbar, dass ich Probleme bekommen könnte. Nun hat sich bei mir ein Folgeschaden ergeben. Bei mir hat sich ein Morbus Sudeck im Sprunggelenk gebildet. Ich habe meine PUV natürlich jetzt auch hiervon benachrichtigt. Meine Frage ist nun: Ist meine PUV noch zur leistung verpflichtet, obwohl ich damals den Unfall nicht gemeldet habe, wenn sich bei mir im Nachhinein schwerwiegende Folgeschäden ergeben sollten ? Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort.
Ich hatte im August 2006 im Auslandsurlaub einen Freizeitunfall, bei dem ich mir das Sprunggelenk gebrochen hatte. Weil ich beim ADAC eine Auslandsunfall- und Auslandkrankenversicherung abgeschlossen hatte, habe ich meinen Unfall dort gemeldet. Mir wurde durch den aDAC auch unbürokratisch geholfen. Überführung im Krankenwagen, heimtransport meines Autos mit familie usw. Ich habe aber noch eine andere (richtige)PUV, die ich von meinem Auslandunfall nicht benachrichtigt habe, weil ich durhc den ADAC Hilfe bekam. In den Obliegenheiten heißt es ja:... dass ein unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht herbeiführt, beim Versicherer zu melden ist. Für mich war damals nicht absehbar, dass ich Probleme bekommen könnte. Nun hat sich bei mir ein Folgeschaden ergeben. Bei mir hat sich ein Morbus Sudeck im Sprunggelenk gebildet. Ich habe meine PUV natürlich jetzt auch hiervon benachrichtigt. Meine Frage ist nun: Ist meine PUV noch zur leistung verpflichtet, obwohl ich damals den Unfall nicht gemeldet habe, wenn sich bei mir im Nachhinein schwerwiegende Folgeschäden ergeben sollten ? Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort.