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Oberschenkel-Spunggelenk

scrat

Nutzer
Registriert seit
27 Juli 2007
Beiträge
5
Ort
zuhause
Hallo @All,

ich bin neu hier im Forum, und habe gleich mal eine frage an euch.
Ich hatte Anfang April einen Unfall beim Motocross - Training,
bin dann mit dem Hubschrauber ins KKH. gekommen.

Diagnose: Oberschenkelbruch.

Wurde sofort Operiert, Nagel von oben in den Knochen
Und mit 4 Schrauben fixiert.
Soweit so gut.
Habe jetzt 3 Monate mit Krücken hinter mir, nachdem ich die Mistdinger nun
Endlich in die Ecke werfen kann droht mir schon wieder ne OP.
Am Anfang war für mich der Grund warum mein Fuß dick wird eigentlich
Ganz klar(3 Monate keine Belastung).
Nach einem Arzttermin wurden mir Allerdings die Augen geöffnet.
Als er mir sagte mein Sprunggelenk währe auch gebrochen, was man allerdings
Im Krankenhaus Übersehen hatte.
Kann ich mir irgendwie Hoffnungen machen das ich vom KKH. Schmerzensgeld etc.
bekomme
Wenn ich wirklich noch mal ne OP bekomme, wie lange muss ich dann damit rechnen
nicht arbeiten zu können, das dauert doch bestimmt 6 Wochen

Gruss Scrat
 
Hallo scrat,

da kann man keine feste Zeit angeben. Aber 3 - 6 Monate halte ich für realistisch. Kommt auch darauf an wie kompliziert der Bruch im Sprunggelenk ist (hatte selber einen komplizierten OSG-Bruch, das geht nun schon ins 4. Jahr).

Mit der Ärztehaftung kenne ich mich leider nicht aus, vielleicht findes du hier im FAQ-Bereich was dazu.

Gruß Jens
 
Hallo Scrat,

Du schreibst, dass das gebrochene Sprunggelenk im Krankenhaus übersehen wurde. Was heißt das?

Wurde das Sprunggelenk untersucht, wurden Röntgenaufnahmen gemacht ?

Oder wurde nicht untersucht?

Gruß
Luise
 
Du schreibst, dass das gebrochene Sprunggelenk im Krankenhaus übersehen wurde. Was heißt das?

Wurde das Sprunggelenk untersucht, wurden Röntgenaufnahmen gemacht ?

Oder wurde nicht untersucht?

Gruß
Luise


Hallo Luise,

ich kann dir die Frage nicht beantworten,evtl.wurde das Sprunggelenk
untersucht als ich unter Narkose stand.Ich weiß es nicht.
(aber ich denke nicht)
Als ich bei bewustsein war,wurde nix untersucht.
Ich hatte ja auch keine Schmerzen solang ich mein Bein nicht belastete.
Erst 3 Monate danach,als ich wieder ohne Krücken gehen durfte.

In meinem Arztbericht allerdings stand:Wir bitten um Fortführung der funktionellen Beübung des Hüft,knie und Sprunggelenkes.:confused:




Gruss.
--------------------
 
.....dann hol ich mal den Beitrag wieder hoch,
vielleicht ha ich ja doch noch ne chance auf ne Antwort zum
Thema Schmerzensgeld.







Gruss
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Hallo Scrat,

ich kann mir vorstellen, wenn ein Verunglückter mit einem Oberschenkelbruch mit dem Hubschrauber ins Krankenhaus gebracht wird, dass zu vorderst alle Aufmerksamkeit dieser schweren Verletzung gilt. Weiterhin kann ich mir vorstellen, wenn keine weiteren Verletzungen augenfällig sind und der Patient vielleicht keine weiteren Angaben macht, oder wegen starker Schmerzen aus der Hauptverletzung nicht machen kann, keine weiteren Untersuchungen vorgenommen werden.

Daraus einen Haftung auslösenden Behandlungsfehler herzuleiten dürfte sehr schwierig sein. Vor allem sollte man sich bei dem sicher geringen Streitwert fragen, ob sich ein langjähriger Rechtsstreit mit unsicherem Ausgang lohnt.

Gruß
Luise
 
Hallo Luise,

wie wird der Streitwert denn bemessen? Wenn ein bleibender Schaden auf Grund einer ausgebliebenen Behandlung zu erwarten ist (wächst beispielsweise falsch zusammen, oder versteift gänzlich)? Ist das kein Behandlungsfehler, wenn keine Behandlung erfolgt?

LG,
Cateye
 
Hallo Cateye,

ich neige zu überspitzten Darstellungen, z.B.:

Wenn ich hinfalle, mich wegen starker Schmerzen im Knie ins Krankenhaus schleppe, dort eine zerstörte Kniescheibe diagnostiziert und behandelt wird und drei Monate später stellt mein Hausarzt noch einen Bruch im Handgelenk fest – kann ich da das Krankenhaus für irgendetwas haftbar machen ?

Gruß
Luise
 
Hallu Luise,

gesetzenfalls Du wirst mit einem Hubschrauber ins KH geflogen und hast einen Oberschenkelhalsbruch und eine Milzruptur wird übersehen und stirbst daran, wer ist dann verantwortlich zu machen?

LG,
Cateye
 
Führsorgepflicht

Ich denke hier handelt es sich nach der Darstellung möglicherweise um eine Verletzung der Führsorgepflicht.

Die Ärzte sind die Spezialisten und nicht der Patient.

Die Verfahren zum erstellen einer kompletten, fehlerfreien Diagnose sollte bekannt sein.

Also am besten zum Anwalt (Fachgebiet Medizinrecht) gehen.

Grüße und viel Erfolg.

oohpss
 
Ich denke hier handelt es sich nach der Darstellung möglicherweise um eine Verletzung der Führsorgepflicht.

Die Ärzte sind die Spezialisten und nicht der Patient.

Die Verfahren zum erstellen einer kompletten, fehlerfreien Diagnose sollte bekannt sein.

Also am besten zum Anwalt (Fachgebiet Medizinrecht) gehen.

Grüße und viel Erfolg.

oohpss




Hallo "forumler":D...

ich habe mich auch nochmal mit meinem Orthopäden darüber unterhalten, und ihn indirekt gefragt ob sowas normal währe.
Der hat mir dann durch die "Blumen" geantwortet, das man normalerweise bei einer so schweren Verletzung auch noch nach evtl.anderen Verletzungen schaut.gerade dann wenn der Patient(Ich) nicht ansprechbar ist/war.

Ich denke meine Entscheidung steht fest,und werde einen Anwalt um Rat bitten.
Ich will garnicht wissen was passiert währe wenn man eine Wirbelsäulenverletzung übersehen hätte:eek:.

Kann mir jemand einen guten Anwalt in BAWÜ.empfehlen?
oder bekomme ich auch Auskunft über meine Rechtsschutzversicherung








Gruss...
...und danke für die bisherigen Antworten:)
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