bluewindow
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Patient steht für mangelnde OP-Aufklärung Schadenersatz zu
(Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 5 U 456/06)
Auf diese Operation hätte Anke Ammelschläger gern verzichtet. Ihr Frauenarzt hatte an den Eierstöcken eine Zyste entdeckt und ihr den Eingriff empfohlen. Sie willigte ein und der Arzt entfernte die Zyste mit dem Endoskop. Dabei verletzte er jedoch Dünndarm und Harnleiter - und weitere Eingriffe wurden notwendig. Womöglich hätte eine OP per Bauchschnitt Anke jeden Ärger erspart, aber davon erfuhr sie erst viel später. Deshalb verklagte sie den Gynäkologen auf Schadenersatz. Das Oberlandesgericht Koblenz entschied:
Ein Arzt muss seine Patienten darüber aufklären, wenn es verschiedene Operationsmethoden gibt. Hier hat er der Patientin nicht erklärt, dass statt Endoskop auch eine OP per Bauchschnitt möglich ist. Er hat ihr damit die Chance genommen, selbst zu entscheiden. Ihre Einwilligung in die Operation ist damit unwirksam.
Mit dieser Begründung verdonnerte das Gericht den Arzt, Anke 9.900 Euro Schadenersatz zu zahlen.
Zu finden auf : http://www.mdr.de/mdr-info/urteile/4073492.html
(Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 5 U 456/06)
Auf diese Operation hätte Anke Ammelschläger gern verzichtet. Ihr Frauenarzt hatte an den Eierstöcken eine Zyste entdeckt und ihr den Eingriff empfohlen. Sie willigte ein und der Arzt entfernte die Zyste mit dem Endoskop. Dabei verletzte er jedoch Dünndarm und Harnleiter - und weitere Eingriffe wurden notwendig. Womöglich hätte eine OP per Bauchschnitt Anke jeden Ärger erspart, aber davon erfuhr sie erst viel später. Deshalb verklagte sie den Gynäkologen auf Schadenersatz. Das Oberlandesgericht Koblenz entschied:
Ein Arzt muss seine Patienten darüber aufklären, wenn es verschiedene Operationsmethoden gibt. Hier hat er der Patientin nicht erklärt, dass statt Endoskop auch eine OP per Bauchschnitt möglich ist. Er hat ihr damit die Chance genommen, selbst zu entscheiden. Ihre Einwilligung in die Operation ist damit unwirksam.
Mit dieser Begründung verdonnerte das Gericht den Arzt, Anke 9.900 Euro Schadenersatz zu zahlen.
Zu finden auf : http://www.mdr.de/mdr-info/urteile/4073492.html