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Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 5 U 456/06

bluewindow

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9 Juli 2008
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Patient steht für mangelnde OP-Aufklärung Schadenersatz zu


(Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 5 U 456/06)
Auf diese Operation hätte Anke Ammelschläger gern verzichtet. Ihr Frauenarzt hatte an den Eierstöcken eine Zyste entdeckt und ihr den Eingriff empfohlen. Sie willigte ein und der Arzt entfernte die Zyste mit dem Endoskop. Dabei verletzte er jedoch Dünndarm und Harnleiter - und weitere Eingriffe wurden notwendig. Womöglich hätte eine OP per Bauchschnitt Anke jeden Ärger erspart, aber davon erfuhr sie erst viel später. Deshalb verklagte sie den Gynäkologen auf Schadenersatz. Das Oberlandesgericht Koblenz entschied:

Ein Arzt muss seine Patienten darüber aufklären, wenn es verschiedene Operationsmethoden gibt. Hier hat er der Patientin nicht erklärt, dass statt Endoskop auch eine OP per Bauchschnitt möglich ist. Er hat ihr damit die Chance genommen, selbst zu entscheiden. Ihre Einwilligung in die Operation ist damit unwirksam.

Mit dieser Begründung verdonnerte das Gericht den Arzt, Anke 9.900 Euro Schadenersatz zu zahlen.

Zu finden auf : http://www.mdr.de/mdr-info/urteile/4073492.html
 
Die Aufklärung der Ärzte bzgl. anderer Möglichkeiten findet in der Regel nicht statt.
Auf Grund vorangegangener OP´s mit Fehlbehandlungen hat sich bei mir die Angst breit gemacht, dass wieder Fehler passieren.
Aus dieser Angst heraus habe ich mich im Internet, bei der letzten OP versucht zu informieren.
In diesem Fall ging es um einen äußeren Kreuzbandriss.
Dieser kann entweder mit einer "Plastik", die aus der Patellasehne (Kniescheibensehne) oder aus der Semitendinosussehne hergestellt werden.
Bei der Patella gibt es eine Menge möglicher späterer Folgen, wie z.B. Versteifung des Knies, die bei der Semitendinosussehne nicht vorkommen.
Natürlich wurde mir von meinem Arzt eine Plastik aus der Patellasehne erklärt, die ich jedoch ablehnte und diskutierte ca. 1 Stunde mit dem Arzt darüber, dass ich seinen Vorschlag nicht annehmen würde.
Eigentlich dürfte soetwas überhaupt nicht vorkommen.
Da muss der Patient dem Arzt die Nachteile seiner OP-Methode und die Nachteile die der Patient dabei hat aufgezählt werden.

In meinem Fall war mein rechtes Knie bei dem Unfall bereits verletzt und die Patellasehne des re. Knies konnte ohnehin nicht verwendet werden.
Den Spruch des Arztes werde ich wohl nie vergessen: "Sie sind ja kein Fliesenleger, der ständig knien muss,war die Begründung für seine OP-Wahl.
Hallo, was ist das für eine Begründung.
Ich sollte mir also mein gesundes Bein ebenfalls "verstümmeln" lassen, wo es doch eine viel schonendere Methode mit kaum Nebenwirkungen gab?

Wenn ich mich nicht vorher selber informiert hätte und dem Arzt seine Kompetenz nicht abgesprochen hätte, würde möglicherweise mein li. Knie mittlerweile Steif sein.

Es hat mich eine Menge Nerven gekostet, doch der Arzt hat die OP so durchgeführt, wie ich es wollte.

Doch wo kommen wir hin, wenn der Patient vorher ein Medizinstudium absolvieren und stundenlang mit den Ärzten depatieren muss über eine auf den Patienten bezogene schonendere und folgefreiere Methode?

LG
Elra
 
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