Hallo,
wie bereits beschrieben hatte ich am 09.03.09 einen unverschuldeten VKU.
Vielleicht kann mir jemand folgende Frage beantworten.
Am 09.03.09 war der Unfall,es handelte sich um ein privat genutztes Leasingfahrzeug. Der Schaden war sehr hoch ca.13000,-€. Am 30.03.09 wurde die Reparatur beendet. Das Autohaus machte aber von seinem Pfandrecht gebrach, weil die Versicherung bis dahin nicht zahlte.Erst am 22.04.09 erfolgte die Übergabe des Fahrzeuges an mir nach erfolgten Geldeingang durch die Versicherung.
Wie errechnet sich nun die Dauer der Nutzungsausfallentschädigung? Die Versicherung meint das Fahrzeug stand mir ab dem 30.03.09 wieder zur Verfügung (was ja so nicht richtig ist denn die Übergabe erfolgte erst am 22.04.09 nach erfolgter Teilzahlung durch die Versicherung).
Oder zählen die Tage ab Unfall bis zur Übergabe?
MfG
Infabi
wie bereits beschrieben hatte ich am 09.03.09 einen unverschuldeten VKU.
Vielleicht kann mir jemand folgende Frage beantworten.
Am 09.03.09 war der Unfall,es handelte sich um ein privat genutztes Leasingfahrzeug. Der Schaden war sehr hoch ca.13000,-€. Am 30.03.09 wurde die Reparatur beendet. Das Autohaus machte aber von seinem Pfandrecht gebrach, weil die Versicherung bis dahin nicht zahlte.Erst am 22.04.09 erfolgte die Übergabe des Fahrzeuges an mir nach erfolgten Geldeingang durch die Versicherung.
Wie errechnet sich nun die Dauer der Nutzungsausfallentschädigung? Die Versicherung meint das Fahrzeug stand mir ab dem 30.03.09 wieder zur Verfügung (was ja so nicht richtig ist denn die Übergabe erfolgte erst am 22.04.09 nach erfolgter Teilzahlung durch die Versicherung).
Oder zählen die Tage ab Unfall bis zur Übergabe?
MfG
Infabi