• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Nutzungsausfall nach Motorradunfall und weiteres

Status
Es sind keine weiteren Antworten möglich.

packer

Nutzer
Registriert seit
25 Nov. 2007
Beiträge
4
Hallo Leute,

vor einigen Monaten hatte ich einen Motorrad - Unfall. Die Situation war eigentlich klar, ich wurde von einer Frau im Geländewagen angefahren. Die Frau hat angeblich mich übersehen und noch ein Stopp-Schild auch angeblich übersehen. Wie auch immer, es wurde von der Polizei sofort als "fahrlässige Körperverletzung" eingestuft.

So weit, so gut. Der "Tanz" mit der Versicherung dauert aber bis heute und die Versicherung zieht alle Register, um dies und jenes nicht zu bezahlen. Zum Anfang hat die Versicherung einen Sachverständigen geschickt, der sich ganze 10 Minuten Zeit genommen hat, um die kaputte Maschine zu begutachten. Seine Einschätzung war "ca. 1.600 EUR". Ich habe die Maschine von einem anderen Sachverständigen untersuchen lassen, inkl. Demontage und Rahmenvermessung. Die Maschine war demnach Schrott. Dies habe ich in den letzten Monaten mit Hilfe eines Rechtsanwaltes durchgesetzt und ein Teil des Geldes bekommen. Nun geht es um Nutzungsausfall und andere Kleinigkeiten, da sich dies schon viele Wochen hinzieht.

Die Maschine war neu, ich habe sie im April dieses Jahres gekauft, zum Zeitpunkt des Unfalls ganze 417 km auf der Uhr. Wie gesagt, im April gekauft, aber aus beruflichen Gründen ( viele Auslandsreisen ) konnte ich erst Ende August anfangen zu fahren und eben bis zum Unfall innerhalb von ca. 6 Wochen diese 417 km geschafft. Die Versicherung zahlt keinen Nutzungsausfall, da sie behauptet, wer "im Schnitt 80 km im Monat fährt", hat so gut, wie keine Nutzung. Außerdem war ich 2 Wochen nach dem Unfall krank geschrieben, auch dies wird von der Versicherung so bewertet "Sie konnten unfallbedingt so oder so nicht fahren, also kein Nutzungsausfall". Alle Erklärungen meinerseits sind wie "mit der Wand reden".

Hat jemand hier schon ähnliche Situation erlebt ? Kennt jemand von Euch relevante Gerichtsurteile ?

Weiterhin geht es auch um Motorrad - Helm. Mein Helm wurde beim Unfall durch den Kopfaufprall stark beschädigt. Die Versicherung verlangt von mir einen Kaufbeleg, ohne Kaufbeleg keine Erstattung. Ich habe leider keinen Beleg mehr. Irgendeine Idee von Euch, wie ich mich verhalten soll ? Ist da überhaupt etwas zu machen ?

Oder sind das die üblichen Versicherungstricks :-( Bin ich jetzt ausgeliefert ? Kann die Versicherung das verlangen oder die Zahlung davon abhängig machen ?

Ich wäre sehr dankbar für Eure Hilfe.

Gruß


Packer
 
Hallo packer,

das mit dem Nutzungsausfall ist wohl so richtig. Hab eigentlich nur Urteile gefunden die der Versicherung in die Karten spielen. Zum Beispiel:

Handelt es sich bei dem beschädigten Krad um ein Zweitfahrzeug, so besteht kein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Nach der Rechtsprechung (vgl. z.B. LG Berlin ZfS 89, 82; BGH NJW 87, 50) kommt für Krafträder ein Anspruch auf Ersatz von Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten dann nicht in Betracht, wenn es sich um ein Zweitfahrzeug handelt, der Anspruchsteller also für den "täglichen Gebrauch" noch einen Pkw zur Verfügung hat. Das Krad gilt dann als sog. Luxusfahrzeug, bei dessen Beschädigung eine Ausfallentschädigung nicht zu zahlen ist.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
In einem Urteil vom 29.09.2005 (12 U 235/04) hat das Kammergericht Berlin NZV 2006, 151 die anzuwendenden Grundsätze wie folgt zusammengefasst:
  • Dem Geschädigten steht jedoch - mangels Nutzungsmöglichkeit - für die Zeit kein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung zu, während der er wegen bei dem Unfall erlittenen Verletzungen nicht in der Lage gewesen wäre, sein durch den Unfall beschädigtes Fahrzeug zu nutzen.
  • Ein Anspruch auf Nutzungsausfall kommt allerdings auch in einem solchen Fall in Betracht, wenn der Geschädigte das Fahrzeug aufgrund einer vor dem Unfall getroffenen Vereinbarung einem Dritten (Familienangehörigen oder Verlobten) unentgeltlich zur Nutzung überlassen hätte.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Wegen dem Helm würde ich in das Geschäft gehen, wo du ihn erworben hast und einen Beleg ausstellen lassen. Ob die Versicherung überhaupt eine Erstattung mangels Beleges verweigern darf wage ich zu bezweifeln. Schließlich hat jeder Helm einen bestimmten Namen und eine bestimmte Bezeichnung. Somit ist auch nachvollziehbar was er mal gekostet hat.

Ansonsten ist das das ganz normales Gehabe einer Versicherung um Leistungen zu kürzen bzw. zu verweigern.

Gruß Jens
 
Hi packer,

also ich würde auch die Werkstatt aufsuchen und mit den Fachleuten über die Probleme des Nutzungsausfall sprechen ... und meiner Meinung nach müßte auch der Katalogpreis des Motorradhelmes ausreichen ... Bei dem Motorrad wird ja auch kein Kaufbeleg verlangt ...

Zum Nutzungsausfall ist Dein Argument stimmig: 417 km in 6 Wochen und nur das sollte zählen ... obwohl, 70 km in einer Woche ... echt etwas wenig ...

fliedertigerische Grüße :p:p:p
 
Kassenbon für den Helm

Hallo Packer,

gerade gelesen: man braucht nicht unbedingt einen Kassenbon, der Kontoauszug reicht!

LG,

Cateye
 
Hallo Packer,

wenn man dem Fernsehen glauben kann, reicht auch ein Zeuge aus, der beim Helmkauf vielleicht dabei war. Hab mal sowas bei SAT1 von einem RA Dr. Ralf Höcker gehört. Der schreibt wohl die Bücher über Rechtsirrtümer.

Gruß Jens
 
Hallo Leute,

danke noch mal für Eure Hilfe und Ratschläge.

Mittlererweile erlebe ich aber die dreisten Tricks seitens der Versicherung. Seit drei Monaten, d. h. seit dem Unfall befinde ich mich in diversen Behandlungen ( Krankengymnastik, Massagen, Ultraschallbehandlung wg. Muskelrisse usw. ). Gerade heute habe ich über meinen Anwalt von der Versicherung erfahren, daß es "wohl nicht so schlimm sein kann mit der Gesundheit, da zwischen dem letzten und vorletzten Arztbesuch drei Wochen liegen". Und außerdem "es ist fraglich, ob die derzeitigen Beschwerden überhaupt auf den damaligen Unfall zurückzuführen sind, da der Unfall bereits 3 Monate zurückliegt und es hätten zwischenzeitlich auch andere Ereignisse auftrteten können, die den Gesundheitszustand beinflußen könnten".

Es fehlt mir langsam die Kraft daran zu glauben, was die Versicherung da rausläßt :-(.

Gruß

Packer
 
:mad:hallo packer . . . hast du das hier gesehen?

http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=3906

am donnerstag feiere ich mein 5monatigs unfalljubiläum . . . und seitdem gibt es keine bewegung in diesem fall.

den mahnbescheid des amtsgerichts hat die HUK abgewiesen . . . jetzt geht die sache irgendwann vors landgericht.

du bist deutschland :mad:
 
Hallo,

das Schlimme dabei is, das sowohl der Unfallgegner als auch ich in der gleichen Versicherung versichert sind. Und ich nicht zu klein. Ich habe dort einige Firmenfahrzeuge versichert, Betriebshaftpflicht, dann mein Haus und noch einiges mehr. Eine solche Versicherung das sind einfach die Leute/Vertreter. Der alte Vertreter war sehr kundenfreundlich und er konnte immer alles innerhalb von wenigen Tagen regeln. Deswegen war ich auch da versichert. Er ist jetzt in Rente und der neue, der seit 2 Jahren den Posten übernommen hat, ist einfach in dieser Hinsicht eine Null. Wie auch immer, es gibt jetzt den ersten Warnschuß, die ersten Verträge sind gekündigt. Und wenn sie mich weiter ärgern, werde ich step by step weitere Verträge einfach kündigen.

Kopf hoch und laßt Euch alle nicht in den Ar.... treten ;-).

Gruß

Packer
 
hm

hallo habe ja auch im nov 07 moped unfall gehabt und versicherung wollte jetzt anfangen rum zu diskutieren das ich ja noch krank bin und gar nicht moped fahren könnte,fakt ist habe jetzt 46,-x für 14 tage bekommen.gibt wohl auch ne vorschrift das du innerhalb 3 oder 6 monaten (weiss ich nicht mehr genau) neues fahrzeug zulassen musst.zu klammotten hatte ich selbes problem(8 jahre alte bmw anzu,5 jahre alter helm)habe bilder vom schaden gemacht und neupreis angegeben und bekam dann ca 75%ersetzt.ging bei mir aber auch über anwalt lass dir nichts gefallen. alles was mit ver...... anfängt sind verb.... gruss stephan
 
Status
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
Top