Hallo Rekobär,
ich habe beim SG Augsburg wegen meiner Unfälle und BK schon zahlreiche Klagen eingereicht, ein Urteil gegen die BG wurde bisher nicht gesprochen, lediglich 2 Vergleiche gab es.
Eine Erfolgsquote von 3-4 % für mich, aktuell habe ich dort 5 Klagen (1 mit Anwalt).
Die Klagen waren gar nicht soviele, aber Frau Richterin B. hat die Klagetexte auseinander dividiert und aus 2 Klagen, 4 gemacht.
Was aber nicht bedeutet, das damit die Erfolgsaussichten besser werden, zumindest bewerte ich das aus den laufenden Briefen.
Die Beklagte schreibt zu meiner Klage einen 2 Zeilen, sinngemäß sie haben alles richtig gemacht, siehe Akte in Anlage!
Die Richterin Frau B. hat alles im Griff, kann die Sachlage bestens bewerten, braucht noch nicht mal ein Gutachten (§ 106 SGG),
aber denkt ich soll ihr doch ein § 109 SGG Gutachten zur Entscheidungsfindung zukommen lassen.
Ärztliche Berichte von Professoren und führenden Fachärzten werden ignoriert, Berichte der behandelnden Ärzte ebenso, aber der
beratungsärztliche Stellungnahme, in der der Arzt sich noch nicht mal mit dem Thema auseinander gesetzt hat, wird befürwortet.
Ich bezweifle allen Ernstes (Nomen et Omen) das mir beim SG Augsburg rechtliches Gehör verschafft wird und das dort durch die
Richterschaft sozialgerichtliche Verfahrensgerechtigkeit zu Teil wird.
Sozialgerichtliche Verfahrensgerechtigkeit entsteht nur dann, wenn die Urteilsfindung nicht nur zu Gunsten der Berufsgenossenschaft,
sondern auch Zugunsten des (hier) Klägers ausfällt.
Sozialgerichtliche Verfahrensgerechtigkeit bedeutet für mich ein Urteilspielraum der Gerichte von 50:50 + - 10 und nicht wie der
bundesdeutsche Durchschnitt bei BK Gerichtsentscheidungen von 90:10 (90 % für UV-Träger) in SG Verfahren, LSG Verfahren.
Bei Arbeit- und Wegeunfällen dürfte die Erfolgsquote nicht besser ausfallen, aber da gibt es ja keine Statistik.
Wer sich mit der Statistik zu BK Verfahren auseinandersetzen will, kann das unter
Deutscher Bundestag Drucksache 18/1354318. Wahlperiode 08.09.2017
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Susanna Karawanskij,Katja Kipping,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/13374 –
Rekobär Dir brauche ich ja nichts beschreiben, auch Du siehst was in dt. Gerichten oft geurteilt wird, mit Hilfe von zweifelhaften
Gutachten und Methoden.
Man könnte doch glatt Denken -falls es erlaubt ist - an Deutschen Gerichten darf zu Gunsten von Verunfallten und Berufserkrankten
nur ein von der Regierung und Ministerien vorgegebener Prozentsatz gesprochen werden.
Ich hatte mir die Mühe gemacht und die eingestellten Urteile vom SG Augsburg der letzten 10 Jahre gegen UV-Träger zu lesen.
Es waren etwa 90 % zu Gunsten der UV-T, etwa 50 % wurden dann beim LSG aufgehoben.
Leider muss man auch niederschreiben, dass hier in Augsburg früher die BG Textil Zuhause war (jetzt ETEM T=Textil) und das SG sehr oft
beansprucht wurde. Ob sich daraus eine gewisse Nähe entwickelt hat, kann ich nicht nachweisen, ich für mich habe natürlich eine Meinung dazu. (siehe Text)
Hallo Seenixe,
man braucht nur im Internet mal den einen oder anderen Begriff zur Suche eingeben und man wird Geschichten von Verunfallten und
Berufserkrankten in unsagbarer Zahl finden, denen es ähnlich wie "Unfallmann" gegangen ist oder geht.
Würden Gerichte wirklich Sozialgerechtigkeit ausüben ( Verhältnis 50/50) und die beklagten Berufsgenossenschaften an ihre
gesetzlich verbrieften Pflichten hinweisen, es würden bei weiten nicht mehr so viele Klagen benötigt.
Ich könnte jetzt noch viel mehr schreiben, aber ich muss ja auch aufpassen, nicht das mal versehentlich etwas trifft und ich dann
nicht mehr lesen, hören, schreiben kann.