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NRW - 4 von 10 SG - Klagen erfolgreich

oerni

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2006
Beiträge
5,224
Ort
Bayrisch-Schwaben
Sozialgerichte: Bürger in vier von zehn Fällen erfolgreich
Justiz
Sozialgerichte: Bürger in vier von zehn Fällen erfolgreich (22.02.2018)

Mit Klagen an Sozialgerichten in Nordrhein-Westfalen waren Bürger im vergangenen Jahr in vier von zehn Fällen ganz oder teilweise erfolgreich. Wie das Landessozialgericht NRW am Donnerstag in Essen mitteilte, lag die Erfolgsquote von Versicherten und Leistungsberechtigten bei 41 Prozent (Vorjahr: 40 Prozent). Insgesamt erledigten die acht Sozialgerichte 2017 knapp 84 500 Verfahren in erster Instanz. Die Dauer dieser Verfahren lag im Schnitt bei 12,6 Monaten und damit leicht unter dem Vorjahreswert.

Was ist mit den anderen 60 % ?

Wenn jetzt noch detailliert aufgeführt werden würde, wieviel Klagen gegen UV-Träger es waren und wieviel % gewonnen wurden?
 
Traurig, traurig.

ABER - man muss auch sehen, auf welche Sozialgesetzbücher diese Klagen verteilen!

- BG-Verfahren
- Rentenverfahren
- Elterngeld
- Sozialhilfe
- KK-Verfahren
- ALG Verfahren
- Wohnungsgeld
- Behindertenrecht - sprich VA
- etc.
 
Hallo Oerni,

es fragt sich, von wessen Seite die ganzen Gutachten in Auftrag gegeben wurden?
Und die Beratungsärzte...
Nicht jeder Anwalt versteht sein Handwerk.
Entspannter Ausflug.
 
Hallo,

ich habe unlängst ein Urteil gehabt, bei dem darüber berichtet wurde, dass von diesem Menschen 387 Klagen gleichzeitig anhängig und mit wechselndem Erfolg die Urteile erlassen wurden. Dabei sind nicht Befangenheitsanträge und Nichtzulassungsbeschwerden eingerechnet.
Nein, war nicht der Unfallmann sondern es geht um Harzt4 aber ist das nicht traurig?

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Oerni,

interessant wäre zu erfahren, wie viele von den in erster Instanz gewonnenen, dann in der zweiten Instanz gescheitert sind.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Rekobär,

ich habe beim SG Augsburg wegen meiner Unfälle und BK schon zahlreiche Klagen eingereicht, ein Urteil gegen die BG wurde bisher nicht gesprochen, lediglich 2 Vergleiche gab es.
Eine Erfolgsquote von 3-4 % für mich, aktuell habe ich dort 5 Klagen (1 mit Anwalt).
Die Klagen waren gar nicht soviele, aber Frau Richterin B. hat die Klagetexte auseinander dividiert und aus 2 Klagen, 4 gemacht.
Was aber nicht bedeutet, das damit die Erfolgsaussichten besser werden, zumindest bewerte ich das aus den laufenden Briefen.
Die Beklagte schreibt zu meiner Klage einen 2 Zeilen, sinngemäß sie haben alles richtig gemacht, siehe Akte in Anlage!

Die Richterin Frau B. hat alles im Griff, kann die Sachlage bestens bewerten, braucht noch nicht mal ein Gutachten (§ 106 SGG),
aber denkt ich soll ihr doch ein § 109 SGG Gutachten zur Entscheidungsfindung zukommen lassen.
Ärztliche Berichte von Professoren und führenden Fachärzten werden ignoriert, Berichte der behandelnden Ärzte ebenso, aber der
beratungsärztliche Stellungnahme, in der der Arzt sich noch nicht mal mit dem Thema auseinander gesetzt hat, wird befürwortet.

Ich bezweifle allen Ernstes (Nomen et Omen) das mir beim SG Augsburg rechtliches Gehör verschafft wird und das dort durch die
Richterschaft sozialgerichtliche Verfahrensgerechtigkeit zu Teil wird.
Sozialgerichtliche Verfahrensgerechtigkeit entsteht nur dann, wenn die Urteilsfindung nicht nur zu Gunsten der Berufsgenossenschaft,
sondern auch Zugunsten des (hier) Klägers ausfällt.
Sozialgerichtliche Verfahrensgerechtigkeit bedeutet für mich ein Urteilspielraum der Gerichte von 50:50 + - 10 und nicht wie der
bundesdeutsche Durchschnitt bei BK Gerichtsentscheidungen von 90:10 (90 % für UV-Träger) in SG Verfahren, LSG Verfahren.
Bei Arbeit- und Wegeunfällen dürfte die Erfolgsquote nicht besser ausfallen, aber da gibt es ja keine Statistik.

Wer sich mit der Statistik zu BK Verfahren auseinandersetzen will, kann das unter
Deutscher Bundestag Drucksache 18/1354318. Wahlperiode 08.09.2017
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Susanna Karawanskij,Katja Kipping,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/13374 –

Rekobär Dir brauche ich ja nichts beschreiben, auch Du siehst was in dt. Gerichten oft geurteilt wird, mit Hilfe von zweifelhaften
Gutachten und Methoden.
Man könnte doch glatt Denken -falls es erlaubt ist - an Deutschen Gerichten darf zu Gunsten von Verunfallten und Berufserkrankten
nur ein von der Regierung und Ministerien vorgegebener Prozentsatz gesprochen werden.

Ich hatte mir die Mühe gemacht und die eingestellten Urteile vom SG Augsburg der letzten 10 Jahre gegen UV-Träger zu lesen.
Es waren etwa 90 % zu Gunsten der UV-T, etwa 50 % wurden dann beim LSG aufgehoben.
Leider muss man auch niederschreiben, dass hier in Augsburg früher die BG Textil Zuhause war (jetzt ETEM T=Textil) und das SG sehr oft
beansprucht wurde. Ob sich daraus eine gewisse Nähe entwickelt hat, kann ich nicht nachweisen, ich für mich habe natürlich eine Meinung dazu. (siehe Text)

Hallo Seenixe,
man braucht nur im Internet mal den einen oder anderen Begriff zur Suche eingeben und man wird Geschichten von Verunfallten und
Berufserkrankten in unsagbarer Zahl finden, denen es ähnlich wie "Unfallmann" gegangen ist oder geht.
Würden Gerichte wirklich Sozialgerechtigkeit ausüben ( Verhältnis 50/50) und die beklagten Berufsgenossenschaften an ihre
gesetzlich verbrieften Pflichten hinweisen, es würden bei weiten nicht mehr so viele Klagen benötigt.


Ich könnte jetzt noch viel mehr schreiben, aber ich muss ja auch aufpassen, nicht das mal versehentlich etwas trifft und ich dann
nicht mehr lesen, hören, schreiben kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kleines Resümee zu meinen Klagen beim SG Augsburg

1 Verfahren mit Anwalt gewonnen.

4 Verfahren hat die Richterin Frau Pröxxxr zusammengelegt und per zugestimmt Gerichtsbescheid entschieden.
1/4 der Klagen habe ich zugesprochen bekommen und 3/4 der Klagen wurden negativ beschieden.
Berufung wurde zugelassen.

Wenn ich mir die Ablehnungsgründe der 3 von 4 Klagen betrachte, stellen sich schon mehrere Fragen.

So hätte die Richterin z.b. zur Erforschung des Zusammenhanges BK 2301 -Lärmschädigung- eine HNO Gutachterin
eingeschaltet, diese ist aber auf der DGUV Gutachterliche und wurde von mir abgelehnt.
Die Richterin hat mich nach einem §109 SGG Gutachten befragt und das wollte ich nicht.
Daraufhin hat die Richterin keine weitere Amtsermittlungen durchgeführt, sondern das Urteil geschrieben.

Stellt sich die Frage:
Woher kamen die Erkenntnisse zur Sachlage, wenn noch vor einem 1/4 Jahr ein GA hätte durchgeführt werden sollen.

Die hat einfach den Text der Beklagten aus dem Widerspruchsbescheid abgeschrieben!
Ebenso in den anderen beiden Verfahren

So kann man das natürlich auch machen, wenn man keinen Boch hat, Ursachenforschung zu betreiben und der Beklagten
einen "großen" Gefallen zu tun.
Wer weiß schon was so nach der Pandemie alles von Nutzen sein könnte (Ironie)
 
Hallo oerni,

wo sind Richterinnen und Richter gesetzlich Unfallversichert da diese doch in einem Angestelltenverhältnis mit dem Land oder Bund stehen?

Die Ehrenamtlichen Richterinnen und Richter sind für die Zeit Ihrer Tätigkeit fürs Gericht doch bei der jeweiligen Unfallkasse versichert, ich hatte dies mal recherchiert da ein Ehrenamtlicher in einem Verfahren sehr im Sinne der UK gesprochen hatte. Am ende kam raus, dass genau dieser Ehrenamtliche Richter Chefarzt in einem bekannten Thüringer Klinikum gewesen ist und dort auch als Durchgangsarzt tätig war, warum dürfen solche Menschen überhaupt, auch wenn diese schon Rentner sind, als Ehrenamtliche Richter arbeiten!? :mad:

In der angefügten PDF ein Flyer für eine Schulungsveranstaltung "Ehrenamtliche Richter - Garant einer starken Justiz".

Interessant ist, dass hier auch eine UK (Fachbereichsleiter Leistungen, Recht) in Sachen "Unfallversichert im Ehrenamt" sich zum besten gibt, wichtig ist doch der Gedankenaustausch danach (Beeinflussung).

VG Andi73
 

Anhänge

  • flyer_04_jena_15.pdf
    339.3 KB · Aufrufe: 10
Hallo Andi73,
ich bin auch ehrenamtlicher Richter und spreche auch regelmäßig Recht, wenn auch in Strafverfahren. Es ist richtig, dass die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter während Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit durch die Unfallkasse versichert sind. Dies trifft übrigens auf sehr viele ehrenamtlich tätige Helfer zu und ich finde dies auch vollkommen in Ordnung.
Weshalb soll ein Chefarzt kein ehrenamtlicher Richter sein dürfen? Im Sozialrecht ist es so, dass diese ehrenamtlichen Richter einerseits aus der Arbeitnehmer- oder Gewerkschaftsecke kommen und ein Vertreter von der Arbeitgeberseite gestellt wird.
In einem demokratischen Rechtssystem besteht die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung einer Entscheidung.
Auch bei Schulungen ist es üblich verschiedene Seiten zu hören. Sonst kann man sich keine eigene Meinung bilden und Referentenliste der Veranstaltung in Jena zeigt mir, dass es doch ausgewogen zugegangen ist. Ich habe im vergangenen Jahr Schulungsveranstaltungen für ca. 1000 ehrenamtliche Richtererinnen und Richter, Schöffinnen und Schöffen nach den Wahlen zum Ehrenamt durchgeführt und organisiert, ich konnte eigentlich nicht feststellen, dass mir alle danach zum Munde geredet haben.
Jeder, der entsprechende gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen mitbringt, kann sich entsprechend bewerben.
Auch dieser Chefarzt hat als Rentner das Recht und auch ein Stück die Pflicht sich einzubringen.
Woran wird festgemacht, dass alles nur zum Nachteil eines Unfallopfers erfolgt?

Weiter oben hat Oerni zu den Verhältnissen am SG Augsburg geschrieben. Es kann eigentlich auch keine 50% für oder gegen einzelne Kläger geben.
von 100 Unfallopfern gehen vielleicht 10 oder von mir aus auch 20 vor Gericht, weil sie nicht einverstanden sind mit den Entscheidungen. Wie sollen die 80 oder 90 Prozent, die mit den Entscheidungen einverstanden waren in diesem System bewertet werden?
Nur mal so als ein Denkanstoß....

Nein, ich finde eine Vielzahl von Entscheidungen weder fair noch den Grundsätzen des Sozialstaates entsprechend, aber genau deshalb bin ich hier und unterstütze mit meinem Wissen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Andi,

ich habe die Erfahrung gemacht, dass die ehrenamtlichen Richter im SG Verfahren lediglich schmückendes Beiwerk sind. Ihre Meinung soll bei der Urteilfindung zwar berücksichtigt werden, in der Praxis entscheidet aber der vorsitzende Berufsrichter. Insofern dürfte speziell der von Dir angesprochene ehrenamtliche Richter nicht wirklich Einfluss auf das Urteil haben. Deshalb spielt es keine Rolle, was der vorher gemacht hat.

Herzliche Grüße vom RekoBär .-)
 
Hallo seenixe,

ich möchte eben darauf hinweisen, dass es nicht nur ehrlich zu gehet, wenn dies so währe bräuchten wir keine UKs / BGs, Gerichte oder gar dieses Forum.

Wenn ein ehemaliger Chefarzt und D-Arzt so dann als Rentner im Ehrenamt auf die Arbeitnehmerseite rutscht hat das eben ein unangenehmen Beigeschmack und wenn ein SG genau diesen ehrenamtlichen Richter noch als Gutachter hernimmt weil er kein Gutachten nach § 106 SGG hat machen lassen habe ich in meinem konkreten Einzelfall so gar kein Verständnis mehr.

"Bei dieser Einschätzung stützt sich das Gericht auf die Beurteilung des ehrenamtlichen Richters Prof. Dr. F....., der über jahrzehntelange Erfahrung in der Berufstätigkeit als Chirurg, Unfallchirurg und Kinderchirurg verfügt"

Es ging um eine Anerkennung eines Verhebe Traumas (Bandscheibenschaden) als Arbeitsunfall, habe verloren (S 17 IU 3503/12).
In einem weiteren Gerichtsverfahren um Anerkennung einer BK 2108 wurde genau dieser Bandscheibenschaden bestätigt, denn je vorgeschädigter die Bandscheibe ist desto einfacher kommt es zum Schaden beim heben. Das Verfahren wurde wiederaufgenommen (S 10 U 71/19 WA).

Für mein empfinden geht dies einfach zu weit, ehrenamtliche Richterinnen / Richter sollten sich mit bestehenden Gutachten auseinandersetzen um deren Plausibilität zu überprüfen oder bemängeln wenn erst gar kein Gutachten in Auftrag gegeben wurde und nicht selbst zum Gutachter werden.

Sollte ich dich persönlich getroffen haben tut mir dies leid und habe großen Respekt vor deiner Tätigkeit, ich selbst habe durch meinen Kampf so gar keine Kraft zusätzlich ein solches Ehrenamt auszuüben. Mir bleibt also nur dieses Forum um mir selbst zu helfen aber auch meine Erfahrungen mit anderen zu teilen.

Mir ist bewusst, dass nicht alle gleich sind, böses wollen und dies ist auch gut so.

VG Andi73
 
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