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Noch keine Daten des Unfallgegners

Nutztnichts

Neues Mitglied
Registriert seit
29 Juli 2018
Beiträge
1
Moin zusammen,

mir ist am Mittwoch ein LKW in die Seite meines Autos gefahren und hat dann Fahrerflucht begangen.
Jedoch hat er sich am gleichen Tag noch bei einer anderen Polizeidienststelle gestellt die ca. 300km weit weg ist.

Da das Auto Totalschaden ist und ich somit nicht in die Arbeit fahren kann, muss ich einen Mietwagen nehmen.
Nun rät mir meine Autovermietung zu warten bis ich die Daten des Unfallgegners habe, da es hier sein kann das
ich bis zur begleichung der Kosten einige Zeit verstreichen wird und ich somit erst mal je nach Zeitraum mit
500-700 Euro in Vorleistung gehen muss. Dieses Geld hab ich ehrlich gesagt auch nicht.

Nun sind 5 Tage vergangen in dem ich ohne Auto da steh und mir die Polizei immer noch keine Auskunft über den
Unfallverursacher gegeben hat. Meine Rechtsanwältin wurde auch mit einem Schreiben abgespeist das es noch nicht fertig
bearbeitet ist und sie sich an die Staatsanwaltschaft richten soll.

Es kann doch nicht sein das ich hierüber keine Auskunft bekomme. Welche mittel habe ich noch. Was kann ich noch tun?
Leider bin ich in der Zeitarbeit tätig und hab noch Probezeit. Wenn ich noch länger ausfalle könnte meine Berufliche Zukunft auch
den Bach runter gehen.
Hoffe ihr könnt mir hier ein paar Tipps geben. Danke
 
Hallo Nutztnichts,

Da das Auto Totalschaden ist und ich somit nicht in die Arbeit fahren kann, muss ich einen Mietwagen nehmen.

mal nee dumme Frage, gibt es denn keine andere Möglichkeit als mit einem Auto zur Arbeit zu kommen, so blöd es auch ist. Einen Mietwagen ist auch zeitlich begrenzt, wenigstens hat sich der Unfallverursacher gestellt. Hast du nicht mal das Kennzeichen, darüber bekommt man die Versicherung.

MFG Marima
 
Richtig was Marima schreibt: Grüne Karte.

Und was sagt / macht Dein RA? Als Geschädigter muss die gegn. HPV Deine RA-Kosten tragen.

Weiterhin kannst Du Einblick in das Tagebuch bzw. Herausgabe der Tagebuchnummer der Dienststelle, z. B. über Deinen RA verlangen.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Nutztnichts,

ich gehe davon aus, dass du keine Ansprüche gegen den Unfallverursacher hast, sondern gegen die Haftpflichtversicherung des LKW. Also ist auch nicht der Unfallverursacher dein Ansprechpartner. Aber frage hier besser deinen RA.

MFG Marima
 
Hallo Nutznichts,

eigentlich sollte Deine Anwältin wenigstens das amtliches Kennzeichen von der Polizei genannt bekommen. Über das amtliche Kennzeichen kommt man über den Zentralruf der Autoversicherer (falls es ein deutscher Lkw war) und über die Grüne Karte (falls es ein ausländischer Lkw war) an die Versicherungsdaten ran.

Wenn man wissen will, wer der Halter des Lkw ist, sollte sich Deine Anwältin an das KBA Flensburg wenden (vorausgesetzt, der Lkw hat ein deutsches Kennzeichen).

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
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