Hallo,
über eine Anzeige bin ich auf die "Nikolaus-Hilfe" aufmerksam geworden, die dabei helfen möchte, für Patienten deren Ansprüche auf eine angemessene Behandlung (auch alternative Heilmethoden) durchzusetzen. Der Verein ist noch ganz neu und im Aufbau (hat auch noch nicht viel Geld), aber die Pläne hören sich gut an:
„Es ist mit den Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip und aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nicht vereinbar, einen gesetzlich Krankenversicherten, für dessen lebendbedrohliche oder regelmäßig tödliche Erkrankung eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht, von der Leistung einer von ihm gewählten, ärztlich angewandten Behandlungsmethode auszuschließen, wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht.“ Nikolaus-Beschluss (Leitsatz)
Bundesverfassungsgericht, 1. Senat, am 6. Dezember 2005
"Was wir tun wollen:
Die Nikolaus-Hilfe e. V. möchte Menschen helfen, die an "unheilbaren" Krankheiten leiden und daher neue bzw. alternative Behandlungsmethoden in Anspruch nehmen wollen, sofern ihre gesetzlichen Krankenkassen es entgegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ablehen, ihnen solche Behandlungsmethoden zur Verfügung zu stellen.
Diese Menschen möchten wir auf zweierlei Weise unterstützen:
Erstens: Da oftmals nur neue Behandlungsmethoden für diese Patienten die letzte Hoffnung auf Heilung oder zumindest Stabilisierung ihres Gesundheitszustands darstellen, müssen sie in ihrer ohnehin schon tragischen Lage auch noch die Belastung eines Rechtsstreits mit ihrer Krankenkasse auf sich nehmen. Von dieser in ihrer Situation unzumutbaren Belastung eines Rechtsstreits möchte sie die Nikolaus-Hilfe e. V. befreien und ihnen Anwälte zur Seite stellen (und deren Honorare übernehmen), die ihren verfassungsrechtlichen Anspruch auf die neuen Methoden in gerichtlichen Eilverfahren für sie geltend machen.
Zweitens: Weil die Führung der Gerichtsverfahren allein angesichts ihres ungewissen Ausgangs die schwer Erkrankten noch nicht absolut von der noch größeren Sorge befreit, letztlich doch nicht nach den neuen bzw. alternativen Methoden behandelt zu werden, möchte die Nikolaus-Hilfe e. V. bis zum Abschluss der Verfahren - und im Falle des Unterliegens auch darüber hinaus - außerdem bereits die von den Patienten gewünschten neuen/alternativen Behandlungsmethoden finanzieren."
Nachzulesen hier: http://www.nikolaus-hilfe.de/content/start
Hört sich gut an! Bleibt zu hoffen, dass der Verein viele Freunde gewinnt und seine hohen Ziele durchsetzen kann!
Viele Grüße, Rudinchen
über eine Anzeige bin ich auf die "Nikolaus-Hilfe" aufmerksam geworden, die dabei helfen möchte, für Patienten deren Ansprüche auf eine angemessene Behandlung (auch alternative Heilmethoden) durchzusetzen. Der Verein ist noch ganz neu und im Aufbau (hat auch noch nicht viel Geld), aber die Pläne hören sich gut an:
„Es ist mit den Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip und aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nicht vereinbar, einen gesetzlich Krankenversicherten, für dessen lebendbedrohliche oder regelmäßig tödliche Erkrankung eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht, von der Leistung einer von ihm gewählten, ärztlich angewandten Behandlungsmethode auszuschließen, wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht.“ Nikolaus-Beschluss (Leitsatz)
Bundesverfassungsgericht, 1. Senat, am 6. Dezember 2005
"Was wir tun wollen:
Die Nikolaus-Hilfe e. V. möchte Menschen helfen, die an "unheilbaren" Krankheiten leiden und daher neue bzw. alternative Behandlungsmethoden in Anspruch nehmen wollen, sofern ihre gesetzlichen Krankenkassen es entgegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ablehen, ihnen solche Behandlungsmethoden zur Verfügung zu stellen.
Diese Menschen möchten wir auf zweierlei Weise unterstützen:
Erstens: Da oftmals nur neue Behandlungsmethoden für diese Patienten die letzte Hoffnung auf Heilung oder zumindest Stabilisierung ihres Gesundheitszustands darstellen, müssen sie in ihrer ohnehin schon tragischen Lage auch noch die Belastung eines Rechtsstreits mit ihrer Krankenkasse auf sich nehmen. Von dieser in ihrer Situation unzumutbaren Belastung eines Rechtsstreits möchte sie die Nikolaus-Hilfe e. V. befreien und ihnen Anwälte zur Seite stellen (und deren Honorare übernehmen), die ihren verfassungsrechtlichen Anspruch auf die neuen Methoden in gerichtlichen Eilverfahren für sie geltend machen.
Zweitens: Weil die Führung der Gerichtsverfahren allein angesichts ihres ungewissen Ausgangs die schwer Erkrankten noch nicht absolut von der noch größeren Sorge befreit, letztlich doch nicht nach den neuen bzw. alternativen Methoden behandelt zu werden, möchte die Nikolaus-Hilfe e. V. bis zum Abschluss der Verfahren - und im Falle des Unterliegens auch darüber hinaus - außerdem bereits die von den Patienten gewünschten neuen/alternativen Behandlungsmethoden finanzieren."
Nachzulesen hier: http://www.nikolaus-hilfe.de/content/start
Hört sich gut an! Bleibt zu hoffen, dass der Verein viele Freunde gewinnt und seine hohen Ziele durchsetzen kann!
Viele Grüße, Rudinchen