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Nichtzulassungsbeschwerde

sony1965

Mitglied
Registriert seit
17 Aug. 2012
Beiträge
89
Ein herzliches Hallo an Alle,

nach 5 Jahren harten Kampf habe ich verloren. Das LSG hat die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des SG zurückgewiesen.
Ich bin total am Boden zerstört und auch sehr schockiert, wie oberflächlich und pauschal die Gerichte mit meinen weit gefächerten Verletzungen umgegangen wird.

Noch einmal kurz zu meinem Fall

1990 schwerer durch Fremdverschulden Arbeitsunfall.

Schäden anerkannt

unfallchirurgisch; 30 v.H.
gefäßchirurgisch: 30 v.H.
urologisch: 20 v.H.
neurologisch: 20 v.H.
viszeralchirurgisch: 10 v.H.

Ich besitze eine MdE von 70 v.H. und eine anerkannte GdB von 70 v.H.

Im August 2013 wurde Antrag auf EM Rente gestellt, 3 Monate später Klage vor dem SG eingereicht. Nach 3,5 Jahre wurde Klage ohne eine mündliche Verhandlung abgewiesen. Danach Berufung vor dem dem LSG eingereicht. Diese wurde nun zurückgewiesen.

Natürlich kann ich, abgesehen von 15 Einschränkungen !!!, noch vollschichtig leichte Tätigkeiten ausüben.

Von 6 vom SG und LSG befragte Ärzte haben 3 einer EM zugestimmt und 3 haben es abgelehnt. Natürlich konnte man ohne Begründung den Ärzten nicht folgen, die einer EM zugestimmt haben.

Ein grosses Problem ist jedoch, das es berechtigte Gründe gibt, das mir aussergewöhnliche Pausenzeiten eingerumt werden müssen. Auch wurden die Gutachter danach gefragt. Kein einziger hat sich zu diesem Thema geäussert.
Dieser Fakt wurde vom SG und LSG komplett aussen vor gelassen.
Vor 3 Monaten hatte ich das auch dem VdK mitgeteilt, der das auch bei unserer letzten geforderten Stellungnahme vom LSG dort genannt hat.
Auch dort wurde absolut keine Stellung seitens des LSG genommen.

In der jetzigen Urteilsbegründung wurde auch absolut nicht auf das Thema eingegangen, obwohl das Thema zusätzliche Pausen eine grosse Entscheidungsgewalt auf die Gewährung einer EM Rente hat!

Für mich ist das Verschweigen dieser Tatsache ein grober Verfahrensfehler beider Gerichte, gegen die ich mich unbedingt wehren muss.

Da in der Urteilsbegründung die Revision nicht zugelassen wurde, bleibt mir ja nur die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde.

Meine Fragen sind, bleibt mir nur die Zulassungsbeschwerde? Ist das komplette Ausblenden, obwohl es Thema der Berufung war ( aussergewöhnliche Pausen ) und von den Gerichten nicht beachtet wurde ein berechtigter Grund einer Nichtzulassungsbeschwerde ?
Oder gibt es in meinem Fall eine bessere Möglichkeit, gegen dieses Urteil vorzugehen.

Mein VdK Vertrauter hat mir gleich zu verstehen gegeben, das er als Prozessbevollmächtigter im Fall einer Nichtzulassungsbeschwerde nicht mehr zur Verfügung steht, weil er keinen Erfolg sieht.
So wie ich hier die Rolle des VdKs sehe, bin ich der festen Überzeugung, das hier überhaupt nicht in meinem Interesse gehandelt wurde. Dieser Mensch hat so viele offene Fakten einfach nicht angesprochen und dem SG und LSG total die Oberhand überlassen.

Bitte gebt mir sachdienliche Hinweise, wie ich mich weiter wehren kann, was mir für Möglichkeiten noch gegeben sind.
Auf der einen Seite kann ich einfach nicht aufhören, weil das für mich nur ein Skandal ist. Auf der anderen Seite habe ich aber keine Kraft mehr, meine Verletzungen, meine Psyche spielen da nach so langer Zeit nicht mehr mit.
Ich nehme seit Jahren starke Schmerz- und Psychopharmaka ein, ich kann nicht mehr, bitte helft mir, ich bin echt am ende,

Grüsse,

sony
 
Hallo sony,

womit möchtest Du denn die Nichtzulassungbeschwerde begründen? Und womit soll die Revision begründet werden? Welche Verfahrensfehler wurden bei der Berufung begangen von Seiten des Gerichtes?

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Begründen möchte ich sie damit, das das Thema zusätzliche Pausen, obwohl Gründe für diese bei mir vorhanden sind, komplett von den Gerichten nicht berühert wurde. Die Richter haben auch die Gutachter in den schriftlichen Protokollen befragt, ob ich zusätzliche Pausen benötige doch haben auch die absolut keine Antworten gegeben, was den Richtern dann auch nicht mehr interessiert hat, um somit einen berechtigten Grund für die Gewährung einer EM Rente wissentlich aus zu schalten.
Dieses Verschweigen und die Missachtung ist für mich eine grundsätzliche Bedeutung einer Sache, der nicht nach gegangen wurde.

Grüsse sony
 
Hallo sony,

hast Du denn in der Berufungsverhandlung bzw. Dein Rechtsanwalt genau diese von Dir angesprochenen Punkte gerügt?

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Das haben ich mit dem vom VdK vor unserer mündlichen Verhandlung gesagt und auch noch einmal deutlich vor 3 monaten in einer 9 seitigen Stellungnahme geschildert, was der vom VdK direkt an das LSG weitergeleitet hat.
Vor 3 Wochen war wieder Termin, meine Teilnahme war nicht erforderlich. Hat der vom VdK wieder nichts gesagt. In 15 Minuten hat das Urteil gestanden
Auch habe ich das Thema Wegefähigkeit mehrfach angesprochen. Durch die Trümmerfraktur meines Beckens und das schiefe Zusammenwachsen ist meine Blase verschoben. Dadurch habe ich eine Dringlichkeitskomponente ( sofortiges Eintreten des Wasserlassens, ohne grosse Vorankündigung )
Habe schon 2 mal im Buss Wasser lassen müssen. Das alles war den Richtern bekannt.
Trotzdem dieses Urteil!
 
Hallo Sony 1965,
Ich möchte Dir hier wenig Hoffnung machen. Du erhälst von der BG eine monatliche Rente für die Schäden an Deiner Gesundheit. Die MdE von 70 % kommt sicher nicht unberechtigt daher. Wofür setzt Du diese Rente ein? Kannst Du wirklich nicht mehr arbeiten und bist auf diese EM-Rente angewiesen? Was erhälst Du derzeit außer der Rente für Leistungen? Willst Du, wenn auch nur Stundenweise arbeiten?
Die Überprüfung des LSG Urteils auf rechtliche Fehler wirst Du nur mit einem versierten Anwalt besprechen können. Deine benötigten zusätzlichen Pausen müssen mit Deinem jeweiligen Arbeitgeber geklärt werden, das Gericht sieht hier keinen Handlungsbedarf, zumal es meiner Meinung nach Hilfsmittel gibt, entsprechend damit umzugehen. Die Situation ist sicher unbefriedigend, aber Du kannst doch immer wieder einen Antrag auf Erwerbsminderung stellen. Ich glaube, Du machst Dich kaputt mit Fragen, die Du lernen mußt zu akzeptieren und nach Lösungen zu suchen.

Gruß von der Seenixe
 
Was ist das für eine Frage? Wenn ich noch arbeiten könnte, würde ich das ganz sicher tun. Ich habe bis 2013 gearbeitet. Der Unfall war 1990. das waren keine leichten Jahre, und die Spätfolgen wurden immer schlimmer. Es geht nicht mehr. Meine MdE hat sich 2013 von 20 auf 60 und voriges Jahr auf 70 erhöht. Ausser dieser Rente habe ich nichts. Ich bin sehr wohl darauf angewiesen. Und was die zusätzlichen Pausen angehen, ist das von der DRV genaustens definiert. Hilfsmittel gibt es für mein schwer erkranktes Bein nicht.
 
Hallo Sony1965,
ich möchte Dich hier nicht ärgern, sondern die Fragen waren ernsthaft gestellt. Nur so bin ich in der Lage mir ein genaueres Bild zu machen.
Hast Du nach 2013 noch einmal einen Antrag bezüglich EMR gestellt oder hast Du auf den Ausgang des Verfahrens gesetzt? Ich habe mir die Regelungen bezüglich der Pausen bei der DRV angeschaut. Darauf eine Nichtzulassungsbeschwerde bauen zu wollen.....
Bei den Hilfsmitteln meinte ich nicht das Bein sondern eher Fragen der Inkontinenz.

Gruß von der Seenixe
 
Guten Morgen,

ich habe diesen Weg beschritten: § 178a SGG/Anhörungsrüge -->
Jansen, SGG § 178a Anhörungsrüge / 2.3.2.4 Einlegungsfrist | SGB Office Professional | ...

Bin, da das LSG sich nicht korrigiert (hat), weitergegangen mit einer Verfassungsbeschwerde.
Auf das Ergebnis warte ich noch, dauert erfahrungsgemäß sehr lange. Aber das ist mir mein Recht wert.

Bitte die Frist/en beachten: 2 Wochen für die Anhörungsrüge.

1 Monat für die Verfassungsbeschwerde -->
Bundesverfassungsgericht - Merkblatt

Falls es soweit ist, frag wieder: Bleib dran!


Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo,

ich bin doch nun auch schon 20 J. mit im Geschäft.

Ich würde die Angelegenheit alsbald ....mit einem "gescheiten RA" besprechen.

Sony .......bei fehlt mir hier, die psychsomatisch-psychiatrische Komponente, die sicherlich,
bei dir wahrscheinlich auch gegeben und mitwirkt.

"VDK Verdrauter":oops:

Mit dem VDK kann man im Grunde genommen, im Verwaltungsakt und oder SG herumtanzen, wobei
viele der Damen und Herren auch hier schon überlastet sind.

Es ist oft eine Frage der Zeit und €€€€.

Danach obliegt es einem "gescheiten RA" (Fachanwalt) hier für klare Verhältnisse zu sorgen, wobei dies sicherlich nicht ganz einfach
ist, eine "gescheiten" zu finden, bei den niedrigen RA GEBÜHREN SG-LSG. Hierbei muss man nicht selten, eine erhöhe Bearbeitungsgebühr, noch selber auf den Tisch legen.

Dito Seenixe:
Die Situation ist sicher unbefriedigend, aber Du kannst doch immer wieder einen Antrag auf Erwerbsminderung stellen. Ich glaube, Du machst Dich kaputt mit Fragen, die Du lernen mußt zu akzeptieren und nach Lösungen zu suchen.

Grüße
 
Hallo zusammen,

habe nun während meiner Frist, die am 27. August verstrichen ist, beim BSG im Zuge einer Nichtzulassungsklage Prozesskostenhilfe beantragt.
Urteil wurde vom LSG am 27.07.18 gesprochen. Habe erst eine Woche später dieses Urteil vom VdK geschickt bekommen.
2 Wochen nach diesem Schreiben habe ich eine Bestätigung vom BSG erhalten, das diese Sache bearbeitet wird.
Habe danach absolut nichts mehr gehört. Die Frist für eine Nichtzulassungsklage ist somit zum 27. August auch verstrichen.
Am 5. Oktober habe ich nun unter Vorlage eines Aktenzeichens ein Schreiben vom BSG erhalten.
" ..... wir übersenden Ihnen eine Abschrift des Schriftsatzes vom 27.09.2018 zur Kenntnisnahme.
Auf Anordnung .... "
In dieser Abschrift äusserte sich die DRV folgend:

"... angeschlossen legen wir unsere Akten vor.
Eine Stellungnahme unsererseits ist nicht beabsichtigt, wir bitten zu beachten, dass wir zur Abgabe einer Stellungnahme unsere Verwaltungsakten benötigen. Wir bitten, uns diese bei einer Anforderung zur Stellungnahme gleich mitzusenden...."
Ich muss dazusagen, dass ich dem BSG zusätzlich eine 10 Seitige Stellungnahme mitgeschickt habe.

Was bedeutet dieser momentane Sachstand. Es wurde bis jetzt weder einer beantragten Proßesskostenhilfe noch einer Nichtzulassungsklage zugesagt oder abgelehnt, obwohl ja die Frist schon lange vorbei ist und was hat das Schreiben vom BSG auf sich?

Kann sich dazu einer bitte äussern?

Vielen Dank,

sony
 
Hallo sony1965,

es gibt keine Nichtzulassungsklage sondern nur eine Nichtzulassungsbeschwerde (NZB), wenn das Berufungsgericht - in deinem Fall - das LSG die Revision vor dem Bundessozialgericht nicht zugelassen hat. Die NZB ist nur ein Rechtsmittel keine Klage.

Die Frist zur Anhängigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde beginnt nach schriftlicher Zustellung der Entscheidung des LSG und beträgt 4 Wochen. Für die Begründung gewährt dann das BSG nochmals eine Frist von 2 Monaten. Diese Frist kann nochmals durch das BSG verlängert werden, wenn die mandatierten Anwälte die Aussicht auf Erfolg noch prüfen wollen.

Das BSG ist nicht verpflichtet die NZB anzunehmen, wenn sie nicht hinlänglich begründet ist. Das BSG ist keine Tatsacheninstanz mehr, es prüft nur verfahrensrechtliche Verfehlungen des LSG oder wenn das Recht nicht richtig angewandt wurde.

Aus deinem Thread ist nicht erkennbar, ob fristwahrend ein Anwalt die NZB anhängig gebracht hat. Auch ist nicht bekannt wär den Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt hat. Eine 10 seitige Stellungnahme ist keine Beschwerdebegründung. Bist Du anwaltlich vertreten oder über VDK oder sonstige Sozialverbände?

Gruss
kbi1989
 
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