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Nichtzulassungsbeschwerde BGH

Kunterbunt

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 März 2012
Beiträge
187
Ort
Hessen, Nähe Frankfurt
Hallo an euch,

habt ihr eine Ahnung oder Erfahrungswerte, wie lange die Bearbeitung einer Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH in Karlsruhe dauert?
Ich habe im Inet etwas von 6-12 Monaten gelesen, wobei die Angaben deutlich auseinandergehen.

Danke euch für ne Rückmeldung, Kunterbunt
 
BGH Verfahrensdauer

Hallo,

6. Verfahrensdauer

Für die Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde benötigt der BGH im Schnitt zwischen sechs und achtzehn Monaten; hat die Nichtzulassungsbeschwerde Erfolg und schließt sich ein Revisionsverfahren an, dauert dieses Revisionsverfahren durchschnittlich noch einmal zwölf Monate. Bei Rechtsbeschwerden liegt die durchschnittliche Verfahrensdauer bei etwas mehr als sechs Monaten. Allerdings bestehen zwischen den einzelnen Senaten erhebliche Unterschiede.
Quelle:http://www.ra-nassall.de/index.php/das-verfahren.html


LG


Norbert
 
Hallo an Euch,

habe heute Morgen die Erwiderung des gegnerischen Anwaltes zu unserer Nichtzulassungsbeschwerde beim BHG erhalten. Wie immer, vernichtend.
Mein Anwalt schreibt, dass üblicherweise zu einer Beschwerdeerwiderung beim BGH nicht nochmals Stellung genommen werden muß.
Dies würde mein Anwalt jedoch dem Prof. überlassen, der die Beschwerde verfaßt habe.
Im Prinzip gehe ich davon aus, dass die Beschwerde keinen Erfolg haben wird (20% Erfolgsquote), weil ich bereits die ersten beiden Instanzen verloren habe. Begründung: Bennenung der korrekten Diagnosen erst nach 3 Jahresfrist. Die Beschwerden wurden zwar innerhalb der 15 Monatsfrist komplett benannt und eingefordert, nur wurde die Diagnose, die alle Verletzungen vollumfänglich benennt erst nach den 3 Jahren diagnostiziert. Soll heißen, der Fachbegriff für meine Verletzungen wurde erst nach 3 Jahren das erste Mal aufs Papier gebracht. Alle Einzelverletzungen wurden ärztlich dokumentiert und attestiert und das innerhalb der 15 Monatsfrist.
Welche Rechtsmittel gibt es noch, falls die Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BGH keinen Erfolg haben wird? Habt ihr ne Ahnung?

Grüße, Kunterbunt
 
Zuletzt bearbeitet:
Europäischer Gerichtshof

Hallo Kunterbunt,

wenn alle Rechtsmittel in Deutschland ausgeschöpft sind, bleibt nur noch der Gang zum Europäischen Gerichtshof. Einfach mal in dieser Richtung recherchieren.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo Rekobär,

DANKE. Da die Rechtsschutz bei der gleichen Versicherung ist, werde ich nichts unterlassen, was zum Erfolg führen könnte. Habe jetzt bereits 10 Jahre hinter mir und werde auch noch weitere 10 Jahre mit denen rummachen, wenns sein muß. Saftladen.

Grüße, Kunterbunt
 
Deutscher Rechtsweg hat ers sein Ende im Verfassungsgericht!

Hallo kunterbunt,

Welche Rechtsmittel gibt es noch, falls die Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BGH keinen Erfolg haben wird? Habt ihr ne Ahnung?



Der "Rekobär" hat was übersehen, nämlich am Ende des deutschen Rechtsweges vor dem EuGH kommt noch das Verfassungsgericht.!

Dazu hast du aber auch nicht allzu lange Zeit.
Vorteil, du kannst das ohne Anwalt machen.
Ich rate Dir aber, such Dir einen vertrauenswürdigen Anwalt/in aus, falls auffindbar, dann versuche mit Hilfe einer vorher ausgemachten Beratungsgebühr eine Anleitung für den VerfG-Weg zu erhalten.

Im Internet findest du Alle Voraussetzungen, die Du brauchst.

Versuch zu ergründen, worin Dir die Gerichte geschadet haben, ob eine Verletzung des rechtl. Gehörs vorlag oder andere Rechtsbrüche. Dazu müsstest du Dich schlau machen mit Sachverhalten wie bei Dir in ähnlichen Verfahren. Dabei kannst Du auch schon mal an Ablehnungsbegründungen erfahren, worin bei den anderen die Fehler lagen.

Lesen bildet, und Lesen in Urteilsbegründungen hat einen besonders hohen Bildungswert. Leider wissen das die wenigsten Anwälte.

Es kommt nicht darauf an, was das Gericht so oder so sieht, es kommt nur darauf an, ob Dir eines Deiner Rechte verletzt wurden. Beschränke Dich auf eine Rechtsverletzung, denn das VerfG liebt Überforderung nicht, schon mal nicht von Kleinbürgern.

Bevor Du zum VerfG zugelassen wirst, wird deine Sache erst mal von "Vorarbeitern" überprüft, ob Deine Sache überhaupt wichtig ist, dann, ob Du richtig vorgetragen hast. (Da werden dabei nicht nur die Erbsen gezählt, sondern sogar nach Farbschattierung und Macken aussortiert. :rolleyes:)

Gut Glück!

Gruß Ariel
 
Bundeseverfassungsgericht

Hallo Ariel,

stimmt, Du hast Recht. Habe ich ja ganz vergessen das BVerfG.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo,

der Weg über das Verfassungsgricht, kann dieser parallel zur Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH laufen?
Hört sich für mich so an, weil Ariel schreibt: Nicht mehr viel Zeit!
Habe unterdessen von meinem Anwalt erfahren, dass die Beschwerde zur Zeit einen maximalen Bearbeitungszeitraum von 6 Monaten in Anspruch nimmt. So die Auskunft des BGH.
Wenn die Beschwerde dort abgelehnt wird, was ich vermute, kann ich dennoch über meine Rechtsschutz meinen Anwalt vor dem Verfassungsgricht tätig werden lassen? Voraussetzung ist eine Deckungszusage!

Danke, Kunti
 
Kunst ist es, das zu erkennen, was verletzt wurde.

Hallo Kunterbunt,

der Weg über das Verfassungsgricht, kann dieser parallel zur Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH laufen?

Um eine Beschwerde beim Verfassungsgericht vortragen zu können, muss Du alle Rechtswege ausgeschöpft haben (Das hat nichts mit leer Trinken zu tun ;) !)

Also erst die Nichtzulassungsbeschwerde, in der alle Sachverhalte aufgelistet sein müssen, um die es dann auch in der Verfassungsbeschwerde geht. Danach, wenn die abgelehnt wird, dann kannst Du Dien Anliegen dem VerfG vortragen. Rechtsgesetze findest Du im GG, also suche raus, welches Recht bei Dir verletzt wurde.
Ist Dein Anwalt gut, dann hilft er Dir.
Warum ist es zur Nichtzulassungsbeschwerdesituation gekommen, war das ein guter Anwalt

Die Fristen und Voraussetzungen für die einzelenen Beschwerden erhältst Du im Internet von den Rechtsorganen. (BGH oder VerfG)

Gruß Ariel
 
Hallo Ariel,

meinem Anwalt kann ich da keinen Vorwurf machen. Er hat die Beschwerden immer wieder vorgetragen und mehrfach darauf hingewiesen, dass der Befund aus 2008 vollumfänglich meine Beschwerden wiederspiegelt. Jedoch waren meine Beschwerden vorher "Einzelbeschwerden" ohne Gesamtdiagnose. Der endgültige Befund bzw. Diagnose fast das nur zusammen. Der Richter sah das anders und darauf baut auch die Beschwerde auf. Es wurden Diagnosen innerhalb der 3 Jahresfrist einfach nicht gewürdigt bzw. nicht erwähnt.
Mehr, als das er darauf hinweist, geht nicht!
Danke aber, Kunterbunt
 
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