• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Nicht gekennzeichnete Änderungen in Patientenakte

Mercury

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
19 Aug. 2014
Beiträge
177
Hallo,

ich habe nun endlich meine Patientenakte erhalten.
Allerdings bin ich mir sehr sicher, dass einige Einträge abgeändert wurden. Gekennzeichnet sind allerdings keine Änderungen.

Die Akte habe ich übrigens für ein Gutachten zwecks Behandlungsfehlerüberprüfung für den MDK angefordert.

Soll ich dies nun einfach vermerken im Brief an den MDK (also, welche Einträge meiner Erinnerung ursprünglich anders lauteten) oder habe ich sonst noch andere Möglichkeiten?

Liebe Grüße
M
 
hallo mercury,

Meine Meinung:

glaubst du für Dich, dass der MdK neutral ist?

Beanstande die Patienakte beim dem Herausgeber- von diesem wird deine Beanstandung vermutlch abgestritten und damit nicht korriegiert

Mich würde überhaupt interessieren, wieviele Patienakten tatsächlich korrekt als auch vollständig sind


Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Mercury,
von welcher Patientenakte schreibst Du hier?
Geht es hier um die bei Deiner Krankenkasse gespeicherten Daten? Oder meinst Du die Akten aus Deinen KH?
Gruß Bobb
 
Hallo Mercury,

man kann - wie oben vorgeschlagen - etwas beanstanden, auch wenn man nichts "in der Hand hat".
Besser wäre aber, wenn du einen Nachweis vorlegst, der deine Beanstandung untermauert. Das macht dein Anliegen glaubwürdiger. Meine Vermutung ist, dass ohne eine Art Nachweis deine Beanstandung abgetan oder ignoriert wird. Hast du keine Unterlagen, mit denen du belegen kannst, dass Teile der Akte verändert wurden?

Die Veränderung von Akten ist m.W. rechtlich ein starker Vorwurf (Dokumentenfälschung ???). Da ich dies aber nicht genau einzuschätzen weiß, würde ich mich auf jeden Fall beraten lassen, bevor ich so handle wie oben vorgeschlagen wird. Evtl. kennt sich ein anderer User (@Sekundant ?) aus, was es für Folgen hat, wenn man bei der Gegenseite eine Veränderung der Akten im Nachhinein beanstandet bzw. wie man solch ein Schreiben formulieren müsste, um nicht vom Regen in die Traufe zu kommen.

LG
 
hallo,

wie @HWS-Schaden schrieb, kann man beanstanden; dann "macht es der ton". günstiger ist es natürlich immer, wenn man etwas belegen kann.

Allerdings bin ich mir sehr sicher, dass einige Einträge abgeändert wurden. Gekennzeichnet sind allerdings keine Änderungen.

meine erste frage wäre, woher die sicherheit kommt. hattest du die einträge zuvor gesehen oder zumindest verfolgen können, was eingetragen/diktiert wurde?

eine änderung muss tatsächlich kenntlich gemacht sein, d.h. auch wann von wem vorgenommen und der ursprüngliche inhalt muss zudem erhalten bleiben.

da schliesst sich die zweite frage an: zu welcher zeit wurde die ärztliche dokumentation gemacht?
mit dem patientenrechtegesetz ist auch festgelegt, dass eine fälschungs- und revisionssichere software zu verwenden ist, die diese o.g. merkmale erfüllt.
ist die dokumentation noch aus zeiten handschriftlicher erfassung, müssten andere prüfungsmodalitäten in betracht gezogen werden. dazu aber vll über einen anderen weg, falls zutreffend (ich habe ähnliches vorliegen, über die banalsten "fälschungsmerkmale" machen sich ärzte u wohl auch juristen kaum gedanken).

Soll ich dies nun einfach vermerken im Brief an den MDK (also, welche Einträge meiner Erinnerung ursprünglich anders lauteten) oder habe ich sonst noch andere Möglichkeiten?

sollte es keinerlei handfeste nachweise geben, sondern nur eigene erinnerungen, dann kann ein entsprechender hinweis m.E. nicht falsch sein. es sollte dann aber auch so vorgetragen werden ("nach meiner erinnerung ...", "... nahm ich bei ... gelegenheit ... wahr, dass ..."). worauf der mdk dann abstellt, bleibt ihm überlassen, aber für spätere einwände wäre die tatsache festgehalten und für eine partielle richtigstellung des GA zumindest denkbar.

ach ja, es ist natürlich eine straftat: § 269 StGB - § 269 StGB Fälschung beweiserheblicher Daten u.a.


gruss

Sekundat
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

danke für eure Rückmeldungen.

Die Sache ist so:

Ich war bei zwei Ärzten (in zwei verch. Praxen) in Behandlung. Leider erfolglos. Kurze Zeit darauf endete die Geschichte in der Notaufnahme und dann sofort im OP.
Jetzt werfe ich also beiden Vorbehandlern vor, dass sie die Situation nicht erkannt haben, da die Befunderhebung unzureichend war. (bakterielle Infektion nicht erkannt, sondern auf Reizubg durch Überlastung getippt und dementsprechend ohne Antibiotikum behandelt) Ob das nun wirklich so ist oder nicht sollte ein GA klären.

Ich wollte eigtl, dass die Ärztekammer schlichtet. Aber einer der Ärzte teilte mir mit, dass er einer solchen Schlichtung nicht zustimmen werde. (und dass er sowieso nichts versäumt hat und sein Kollege auch nicht und ich die Sache vergessen soll)

Also gehe ich jetzt den Weg über den MDK. Aber dazu muss ich eben alle Unterlagen erstmal komplett anfordern...
Der Arzt, der die Schlichtung über die ÄK nicht wollte, der hat mir nun die Akte zukommen lassen - aber eben nicht wie ich sie in Erinnerung habe.

Und ja, es ist nur Erinnerung. Jedes mal wenn ich dort war, saß ich erstmal allein im Behandlungszimmer, die Akte offen im PC und ich konnte sie lesen.

Das was ich anders in Erinnerung habe sind solche Dinge wie die Beschreibung des Ausmaßes der Entzündungszeichen. Oder die Frage ob ein Kontrolltermin vereinbart/angeraten wurde oder nicht (hat er beim Arzttermin mit gegenüber nicht erwähnt, stand meiner Erinnerung nach auch nicht da, jetzt aber schon) Also solche "Kleinigkeiten", die die Beurteilung, ob weiter Diagnostik nötig gewesen wäre oder nicht aber sicher ändern können.

Das einzige was ich noch habe ist ein WhatsApp Chat mit meinem Freund. Der fragte damals immer wies mir geht, wie die Arzttermine liefen etc. Da habe ich auch zweumal Bilder von der Entzündung geschickt, worauf man eine deutliche Rötung und Schwellung sieht. In der Akte taucht das Wort Rötung gar nicht (mehr) auf. (In meiner Erinnerung stand da mal Rötung und Überwärmung).

Ich gab das Gedächnisprotokoll jetzt so genau wie möglich geschrieben.
Den Arzt darauf anzusprechen, dass ich Dinge anders in Erinnerunh habe wird wohl eskalieren (er war schin aufgebracht als er mich wegen der Schlichtung anrief...)
Darum werde ich dies wohl jetzt einfach vorsichtig ins Protokoll mitaufnehmen...

Was das Sichtbarmachen von Änderungen in det Akte anbelangt habe ich in dieser Praxis übrigens folgende Erfahrungen gemacht.
Vor längeret Zekt hatte eine Arzthelferin bei einem anderen Gesundheitsproblem einmal einen Eintrag verfasst. Dieser war falsch. Ich sprach beim nächsten Termin den Arzt darauf an. Er fragte ob ers löschen soll. ich nickte und er löschte den gesamten ehemaligen Eintrag. Da ich damals dachte, dass das eigtl gar nicht geht, forderte ich im nachhinein die Akte aus diesem Zeitraum an. Hab sie immer noch hier liegen. man kann nicht erkennen, dass hier etwas gelöscht wurde und nachträglich neu formuliert.... vllt sieht man es direkt im Computer, aber der Ausdruck vermerkt keine Änderungen.

Gruß
M
 
hallo Mercury,

das wird sich sinnvoll hier nicht erörtern lassen. vielleicht kann ich dir einen kleinen möglichen tipp geben, was ich aber nicht hier beschreiben will.


gruss

Sekundant
 
Top