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neurovaskuläres TOS

Friederike007

Neues Mitglied
Registriert seit
2 Feb. 2023
Beiträge
3
Hallo, ich habe da auch eine Frage zu TOS.

Ich habe bereits durch Berlin (Gefäßchirurgie) ein bestätigtes neurovaskuläres TOS auf der linken Seite (hochgradige Stenose der Arterie bei Elevation). Ich mache aber schon länger Physio und konnte eine Verschlimmerung dadurch zumindest verlangsamen. Ich bin Autorin und dadurch auf das Tippen an der Tastatur angewiesen. Mit Einschränkungen ging das auch. Bis zu meinem Unfall am Montag. Ich war mit dem Fahrrad unterwegs und bin zügig bergab gefahren, als ein Auto mit die Vorfahrt genommen hat. Ich bin in das Auto gefahren und dann anschließend auf die Schulter gestützt, in der ich auch den Engpass habe. Der Arm war sofort komplett taub und ich konnte die Finger nicht bewegen. Das besserte sich nach einer halben Stunde langsam. Aber seitdem sind die TOS-bedingten Schmerzen und Symptome stark verschlimmert.

Ich bin am Dienstag bei einem Neurochirurgen. Weiß jemand, wie die Chancen stehen, dass ich die verschlimmerte Symptomatik in irgendeiner Form geltend machen kann? Ich habe laut Arzt ein Schleudertrauma und eine Schulterprellung und im Krankenhausbericht steht was von einem milden Kribbeln (haha) in den Fingern.

Die Schuldfrage ist klar, Anwalt eingeschaltet. Es geht hier eher um Erfahrungswerte und darum, wie ich da Ansprüche geltend machen kann.

Lieben Dank und viele Grüße
 
hallo @Friederike007

zunächst ein hinweis: ein selbständiges thema wäre angebracht. deinen beirag sollte ein admin (hallo @seenixe) in einem neuen thema platzieren.

deine frage ("dass ich die verschlimmerte Symptomatik in irgendeiner Form geltend machen kann?") lässt sich wohl schwerlich beantworten. ist eine deutlich abgrenzbare verschlimmerung medizinisch gegeben, dann ist die antwort sicher "ja". problematisch dürften die symtome werden, denn ob sie einem TOS oder dem schleudertrauma oder beidem zuzuordnen sind hängt von den med. zu erhebenden befunde ab (nervenbeeinträchtigung, welcher art und welchem segment). hier ist n.m.A. eine eingehende und ausführliche befunderhebung nötig, die auch eingefordert werden muss.


gruss

Sekundant
 
Guten morgen @Friederike007

wenn das ganze als leichtes kribbeln aufgenommen wurde dann nicht!

Wenn dann als zeitlich begrenzte Verschlechterung! Die Nach-Begutachtung ist 1 Jahr nach dem Unfall und da muss die Verschlechterung noch erheblich im Bezug auf den Unfall nachweisbar sein.

MfG

GSXR
 
Vielen Dank für eure Antworten. Es ist zum Glück auch heute etwas besser wieder. Hoffen wir mal, dass es sich durch Narbenbildung nicht noch weiter verschlechtert. Das kommt ja leider auch oft erst nachgelagert. Ich sehe meine Chancen auch als gering an, da sich das meiste daran ja schlecht messen lässt. Gut - schauen wir mal.

Danke erstmal für eure Antworten!!!
 
Bestehe auf eine Angiographie, nur da sieht man ob Verschlechterung bestehen.
 
Das Problem ist, dass die Diagnose bei mir über das Ultraschall gestellt wurde. Die Kompression war hier so gut sichtbar, dass man auf eine Angiographie verzichtet hat. Ergo gibt es keinen "Vorher-Nachher" Vergleich. Das ist wirklich ärgerlich. Ich kann natürlich trotzdem eine Angiographie in Kassel machen lassen, allerdings zeigt sie ja nur die Veränderung was Arterie und Vene angeht an, oder?
 
Hallo Friederike,
bei Ultraschall werden auch Bilder gemacht, frag dort nach, wo er durchgeführt wurde, was gespeichert ist.
LG
 
Das Problem ist, dass die Diagnose bei mir über das Ultraschall gestellt wurde. Die Kompression war hier so gut sichtbar, dass man auf eine Angiographie verzichtet hat

... und in solchen fällen auch einmal an den umstand der beweisvereitelung denken, wenn auf den nachweis mittels angiographie bestanden wird. das wird gerne vergessen.


gruss

Sekundant
 
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