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Neuroorthologe

Akir

Neues Mitglied
Registriert seit
21 März 2019
Beiträge
13
Guten Morgen,
Ich habe im Forum nun schon oft über den Neuroorthologen gelesen.

QMich interessiert ob denn die Ergebnisse solcher Untersuchungen bei Ärzten usw. anerkannt sind oder als irrelevant negiert werden.

Wieviel Kosten den solche Untersuchungen?
Leiten sich daraus Behandlungen ab?

Vielen Dank für eure Rückmeldungen.

Ein schönes Wochenende wünscht euch Akir
 
Hallo Akir

wenn du mit dem Begriff nach weiteren Informationen suchst, beachte die Schreibweise:
Neurootologe, Neurootologie, neurootologisch ,​
damit du (gute) Ergebnisse finden kannst.

Wenn du dich mit den Begriffen im Internet informierst, wirst du erkennen, dass diese spezielle Fachrichtung (Neurologie, HNO) durchaus anerkannt ist, dass es aber nur wenige Ärzte gibt und dass die Untersuchungen fast nur ambulant durchgeführt werden.

HNO-Klinken verfügen teilweise (!) über viele der Geräte, mit denen die verschiedenen neurootologischen Untersuchungen durchgeführt werden. Diese Klinken sind i.d.R. bekannt für gute Schwindeldiagnostik.
HNO-Praxen sind manchmal mit ein paar dieser Geräte ausgestattet (eine Ausnahme findet man in Soltau).

Das bedeutet, dass man, wenn neurootologische Untersuchungen erforderlich sind, i.d.R. eine HNO-Klinik-Ambulanz aufsuchen muss. Um die Ambulanz einer HNO-Klinik aufsuchen zu können, benötigt man die Überweisung eines HNO-Arztes (der Hausarzt genügt hier nicht). Das ist die erste Hürde.

Wenn die Überweisung vorliegt, sind die Untersuchungen eine kassenärztliche Leistung (auch wenn man in Soltau die Untersuchungen privat bezahlen muss).

Wie gut dann die Ambulanz der HNO-Klinik arbeitet, ob sie über alle Geräte verfügt, ob sie alle Geräte einsetzt und mit welcher Sorgfalt und Erfahrung die Ergebnisse ausgewertet werden, ist eine andere Frage.
Ein Indiz kann sein, wie viele Tage für die Untersuchungen eingeplant werden. Wenn alle an einem Tag abgewickelt werden sollen, würde mich das stutzig machen.

Du fragst, ob sich aus den Untersuchungen dann Behandlungen ableiten. Die Antwort hängt sicher u.a. davon ab, welche Ergebnisse die Untersuchungen ergeben.

Ich hoffe, dies hilft ein bisschen weiter. Mein Text hat nicht den Anspruch, die ganzen Fachinformationen zu liefern, die Fachbücher und zT auch das Internet bieten.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Akir,

die Neurootologie ist eine relativ neue Fachrichtung in der Medizin gemessen an dem Zeitraum der Existenz anderer Fachrichtungen. Nichts desto trotz schließen die Messungen sogenannte Aggravationen (Vortäuschung eines Krankheitsbildes) aus, was speziell bei HWS-Verletzungen wichtig ist, diese objektivierbar zu machen.

Genau dieser Fakt veranlasst Versicherer diese Fachrichtung als Scharlatanerie abzutun, was leider auch bei einigen Richtern so ankommt.

Ich konnte mich bei einem befreundeten Neurootologen selbst davon überzeugen, dass seine Messmethoden objektive Ergebnisse hervorbringen. Im Übrigen hat das BSG in einem Urteil (findest Du auf meiner Webseite unter der Rubrik Gerichtsurteile) bestätigt, dass es sich bei der Neurootologie um eine Wissenschaft handelt und nicht um eine Pseudowissenschaft, wie es einige gern haben würden, dass es so gesehen wird.

Wieviel das kostet, kann ich Dir adhoc nicht sagen, wenn mich aber nicht alles täuscht, kann auch einiges über die Krankenkasse abgerechnet werden. Dazu solltest Du aber mal in der Neurootologiepraxis in Soltau (einfach Googlen) anrufen und nachfragen.

Einen Behandlungsplan wird Dir nach der Diagnostik auf jeden Fall vorgeschlagen.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Akir

Es gibt Unikliniken mit Renommé, die bei der Schwindeldiagnostik neurootologische Untersuchungen durchführen.
(Hier ein Beispiel, ich kenne die Klinik nicht: Schwindel- Klinik und Poliklinik für Neurologie. Weiteres Beispiel s. ganz unten, auch die Klink kenne ich nicht.)

Hieße die durchgesetzte wissenschaftliche Meinung, dass die im Link angeführten Untersuchungen und Leistungen keinen „Wert“ / keine Aussagekraft haben, dann gäbe es solche Untersuchungen nicht in dem Umfang als Kassenleistung. Du kannst dir sicher sein, dass neurootologische Untersuchungen anerkannt sind. (*)

Ob sie für deine Beschwerden die richtigen Untersuchungen sind, ist eine andere Frage.
Welche gesundheitlichen Beschwerden hast du? Warst du bei einem HNO Arzt oder bei einem Neurologen? Empfiehlt einer von beiden neurootologische Zusatzuntersuchungen?

Dass Berufsgenossenschaften etwas und insb. ihre Leistungspflicht bestreiten und dazu auch wissenschaftlich Anerkanntes bestreiten, ist nicht verwunderlich. Schilde doch mal, ob das dein Problem ist und ob du deswegen dieses Thema aufgemacht hast. Vielleicht kommen wir damit weiter als mit einer Diskussion, ob es sich um eine anerkannte spezielle (Zusatz)Fachrichtung (von HNO u/o Neurologen) handelt.

Evtl. überlegst du, ob du neurootologische Untersuchungen „auf eigene Faust“ und privat bezahlt durchführen lässt.
Falls ja: Hast du vorher einen anderen Weg versucht, z.B., ob dich ein Neurologe oder HNO oder Augenarzt zu diesen Untersuchungen überweist?

LG

(*) Universitätsklinikum des Saarlandes - Neurootologie / Gleichgewichtssprechstunde
Diese Klink wird von der TK ausdrücklich genannt: Wenn Schwindel besonderer Therapie bedarf | Die Techniker
Das täte die TK nicht, wenn die Untersuchungen nicht anerkannt wären.
 
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Vielen Dank für eure Rückmeldung und Hilfe. Liebe Grüße Akir
 
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