Hallo Röschen,
was im Rahmen der Begutachtung auf Dich zukommt, kann man vorab nicht wissen. Unter rechtlichen Gesichtspunkten besteht deinerseits eine Mitwirkungspflicht. Dabei gibt es aber gewisse Grenzen.
…wenn z. B. erhebliche Schmerzen zu befürchten sind…
Weiter heißt es: Nur die für die konkrete Fragestellung notwendigen Untersuchungen dürfen durchgeführt werden. Unter mehreren Untersuchungsmethoden sind jene auszuwählen, die - bei etwa vergleichbarem Aussagewert - für den Betroffenen die geringste Belastung bedeuten…
Mir ist zumindest eine neurologische Untersuchung bekannt, die ich zukünftig auch im Rahmen eines Gutachtens nicht mehr durchführen lassen würde. Hierbei handelt es sich um die Messung der Nervenleitgeschwindigkeit, die einmal in meinem betroffenen CRPS-Arm durchgeführt worden ist und für mehrere Wochen meine Schmerzen erheblich/extrem erhöht haben.
Bei der Messung der Nervenleitgeschwindigkeit werden Stromimpulse durch den zu untersuchenden Nerven geleitet und deren Geschwindigkeit gemessen. Dies und das Einstechen von Nadeln kann in der CRPS-Extremität zu einer erheblichen, langandauernden Schmerzerhöhung führen.
Ob eine solche Untersuchung im Rahmen Deiner Begutachtung erforderlich sein wird, kann ich nicht beurteilen. Alle anderen neurologischen Untersuchungen habe ich schmerzfrei kennengelernt.
Mach Dich also nicht vorab verrückt, OK. Ich wünsche Dir einen schmerzarmen Tag.
LG
[FONT="]Mady
PS.: Und sage dem Gutachter sofort, dass er Deine CRPS-Extremität, wenn überhaupt, besonders vorsichtig berührt. Er kennt Dich ja nicht und kann nicht wissen, was Dir Schmerzen bereitet.
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