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Neues von der Ablehnungsfront!

Ingeborg!

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Registriert seit
27 Sep. 2006
Beiträge
1,210
Ort
Keine Angaben!
Guten Tag!

Ich muß mal eben meinen Frust niederschreiben!

Eine ältere Bekannte, ca. 80 Jahre alt, ist vor einigen Jahren heftig gestürzt. Es war schon dunkel und so hat sie die Treppenstufen nicht mehr richtig erkannt. Folge war zunächst eine schwere Knieverletzung, die operativ behandelt wurde (TEP). Eine weitere Folge machte sich durch allerschlimmste Rückenschmerzen bemerkbar und erst eine lange Zeit später wurde dann auch ein gebrochener Lendenwirbel entdeckt, der nur durch injizierte Schmerzmittel therapiert werden kann. Die Frau sitzt also zuhause auf dem Sofa, kann sich kaum rühren und ist in der Wohnung nur noch mühsam mit Rollator und durch die Hilfe einer Mitbewohnerin beweglich. Draußen, und das ist selten genug, wird sie mit einem PKW in die Stadt gebracht und dann im Rollstuhl geschoben.

Und jetzt kommt's: Hat die Frau doch die Unverfrorenheit, eine Parkerleichterung zu beantragen!

In dieser Woche trat also der ärztliche Beratungsarzt/Sozialmediziner, oder was auch immer, auf den Plan! Dort (Gesundheitsamt!) sollte sie mal vorführen, wie sie sich am Rollator bewegt - ging aber nur wenige Meter, dann Abbruch wg. Schmerzen und Kraftlosigkeit, zurück in den Rollstuhl!

Ergebnis: Ablehnung der beantragten Park- und Lebenserleichterung!

Grund: Früher kamen auch doppeloberschenkelamputierte Kriegsbeschädigte im Leben zurecht, in dem sie sich auf ihren Handrücken sogar eine Treppe hinaufbewegten! Sie sei dagegen doch noch gut zurecht. (Es gab noch mehr von diesen Sprüchen, die ich mir aber noch alle nennen lassen muß!)

Das Gesundheitsamt würde ihr aber einen Treppenlift bewilligen, wenn sie in einem Eigenheim leben würde (an der Adresse konnte der am Ort tätige Medizinmann schon im Vorfeld erkennen, daß sie in einem Mietsblock wohnte)!

Ich habe sie nun fragen lassen, ob sie sich auf ein sattes Widerspruchs- mit anschl. Klageverfahren einlassen möchte!

Mal sehen! Ich bin dafür!


Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg,

ich würde mich freuen, wenn Du der Usergemeinde das Gesundheitsamt, einschließlich Beratungsarzt und Leiter zur Kenntnis gibst. Voll, so mit Namen und Telefonnummer....
Mal sehen, ob die Dame dann wirklich ein Widerspruchsverfahren benötigt. Ich denke mal, dass sich viele Freunde hier mal zu einer konkreten Nachfrage bereit erklären....

Ich denke mal nur daran, es wäre die Mutter von jedem einzelnen von uns, die sich damit auseinander setzen muß.....

Ich kriege gerade einen richtig dicken Hals...

Gruß von der Seenixe
 
Guten Morgen seenixe!

Genau so sehe ich das auch!

Ich warte nun erst einmal die schriftliche Begründung ab, die erfahrungsgemäß (in anderen Fällen) vom gesprochenen Wort abweichen kann! Dazu habe ich beide, die Antragstellerin und ihre Begleitung, bitten lassen, ihre Erlebnisse jetzt noch zeitnah und schriftlich festzuhalten. Dann werde ich hier in's Detail gehen!

Die Antragstellerin ist jedenfalls schon mutlos - wie das von resignierten Menschen ihres Alters zu erwarten ist! Bis jetzt ein voller Erfolg für die Verwaltung!


Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg, seenixe

bei mir kam so spontan nicht die Empörung, obwohl ich natürlich auch empört bin, dass eine gebrechliche alte Frau mit solchen abfälligen und entwertenden Argumenten - solche Äußerungen sind ja mehr als unverschämt von - diesen 1-er Jungmediziner Kandidaten abgewimmelt wird

Mir kam spontan die Missbrauchsidee. Die alte Frau - hat sie überhaupt ein Auto usw.? Wer käme in den Nutzen der Parkerleichterung? De fakto, wie sich's anhört, doch die Mitbewohnerin und nur ab und an die ältere Dame, die es nötig hat.

In Berlin gibt's anscheinend ein Merkzeichen T. Da kann sich die betroffene Person ein Taxi für kleines Geld nehmen. Find ich nicht schlecht, aber in diesem Fall wär das vermutlich auch untauglich.

Der Fall hört sich an, als ob die ältere Dame eine Begleitperson benötigt. Ist denn dieses Merkzeichen wenigstens erteilt?

Den Umgang mit gebrechlichen Hochbetagten auch in der Akutmedizinischen Versorgung ist teilweise zum K*tzen. Hab ich selbst mit erlebt bei einer Freundin, deren Mutter.... Sie ist zwiscitlich gestorben, aber da ging's u.a. auch um Parkerleichterung für die pflegende Tochter in einer Großstadt in einer Wohngegend mit absoluter Parkplatznot. Ist auch abgelehnt worden.

Ingeborg, schreib mal einfach mehr darüber. Zum Beispiel: Im Auftrag von wem wurde die beim Gesundheitsamt begutachtet. Was war die Fragestellung usw.

Liebe Grüße
 
Hallo Kuckuk,

die alte Frau hat, soweit ich weiß, eine Anerkennung ihrer Schwerbehinderung (GdB 70) aufgrund der Gehbehinderung, reicht also nicht ganz aus - wie das so ist! Jetzt wurde meines Wissens ein Antrag auf weitere Anerkennung + Merkzeichen 'aG' gestellt.

Merkzeichen 'B', wie Begleitung gibt's auch nicht - es ist, wie Du schreibst, zum K....n!

Es gibt keinen Mißbrauch der Parkerleichterung, da die Mitbewohnerin die alte Frau fährt und sie auch anschließend im Rollstuhl schiebt. Es geht einfach nur um die Nutzung einer angemessenen Parksituation, damit der Rollstuhl aus- und eingeladen werden kann, ohne andere PKW zu beschädigen und um das Handling beim Hinsetzen und beim Aufstehen etwas zu erleichtern. Eben so, wie die einschlägigen Gesetze und Richtlinien das beschreiben. Wenn die Mitbewohnerin für beide einkauft, wird sie keinen Parkplatz für Behinderte benutzen, hat sie auch noch nie gemacht. Sie selbst ist aber auch nicht mehr ganz jung, und es fällt auch ihr nicht mehr leicht, das Gehampel mit dem Rolli und der alten Frau auf zu engen Parkplätzen abzuleisten.

Näheres werde ich hier schreiben, sobald ich die schriftliche Ablehnung gesehen habe. Und möglicherweise brauche ich auch noch etwas Schützenhilfe durch dieses Forum.

Derjenige, der auch diesmal die Ablehnung in so verletzender Weise vorgebracht hat, ist der selbe Medizinmann, der in meinem Fall meinte, jetzt, wo der letzte Angehörige gestorben ist, mußte es mir doch allmählich wieder besser gehen. Es ging auch um eine Parkerleichterung! Allein deshalb wird es mir nicht dadurchgehen, die Entgleisungen dieses Zynikers öffentlich zu machen!


Grüße von
Ingeborg!
 
die alte Frau hat, soweit ich weiß, eine Anerkennung ihrer Schwerbehinderung (GdB 70) aufgrund der Gehbehinderung, reicht also nicht ganz aus - wie das so ist! Jetzt wurde meines Wissens ein Antrag auf weitere Anerkennung + Merkzeichen 'aG' gestellt

Hallo Ingeborg,
bei uns gibt es mit Merkzeichen G schon lange keine Parkerleichterungen mehr, es muss immer AG drin stehen, unabhänig vom GdB. Wurde schon bei mehreren in unserem Bekanntenkreis so abglehnt. Meine Mutter hatte das AG im Ausweis drin stehen, aber keinen Führerschein und kein Auto, so mussten wir als Kinder bestätigen, das wir unsere Mutter fahren, und auch nachweisen das wir einen Füherschein haben. Danach bekam sie den blauen Parkausweis ohne wenn und aber.
 
Hallo reini5555,

Zitat: ...bei uns gibt es mit Merkzeichen G schon lange keine Parkerleichterungen mehr, es muss immer AG drin stehen, unabhänig vom GdB...

Das ist mir bekannt und genau darum geht es! Deshalb wurde 'aG' beantragt neben einer angemessenen höheren Anerkennung der fast kompletten Gehunfähigkeit!


Grüße von
Ingeborg!
 
Neues von der Ablehnungsfront!

Guten Morgen!

Habe aktuell auf Anfrage in Erfahrung bringen können, daß der Kreis-Medizinmann der Antragstellerin ein Verfahren vor dem AMTSGERICHT angedroht haben soll (lt. Begleiterin) und damit eine Rücknahme des Widerspruchs erreicht hat! Wurde direkt an Ort und Stelle von der alten Frau vor lauter Angst unterschrieben! Auch die Begleiterin konnte nur stockend über das Erlebte berichten!
Armes Deutschland!

Frage an die Rechtskundigen in diesem Forum: Ist diese Nötigung nach den vorangegangenen Falschinformationen und abwegigen Ablehnungsgründen eine Begründung für die Rücknahme der Widerspruchsrücknahme? Die Antragstellerin hat unterschrieben, daß sie über die Gründe der Antragsablehnung belehrt wurde und mit der Rücknahme des Widerspruchs einverstanden ist!

Bitte evtl. PN! Auch wg. Formulierung!

Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg,

ich würde der Empfehlung unserer Seenixe vom 02.03.2012 folgen.
Ich glaube auch, das dann sich etwas erdrutschartig bewegen würde.
So würden kleinere nervenaufreibende Auseinandersetzungen evt. durch ein grosses Ding vermieden werden können.
Nenne doch bitte Ross und Reiter
 
Hallo Forum,

wir werden einen Folgeantrag (sog. 'Verschlimmerungsantrag') stellen, sobald alle Unterlagen zusammen sind.

Bis jetzt hat das zuständige Amt nicht einmal eine Reaktion auf die Antragsrücknahme gezeigt. Müßte doch schriftlich erfolgen, oder?

Gibt es Fristen zu beachten? Konnte so schnell nichts finden - wäre sonst im April 2012 schon wieder bei der Sache!


Grüße von
Ingeborg!
 
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