natascha
Erfahrenes Mitglied
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- 19 Feb. 2007
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HALLO @ all
dazu ein Urteil in Bezug zu Krankentagegeldleistung.
Achtung: Neues Urteil bei Krankentagegeld!
In einem Urteil hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschieden, dass Krankentagegeld nur dann bezahlt werden muss, wenn der bzw. die Versicherte aus gesundheitlichen Gründen gar nicht mehr arbeiten kann.
Anders formuliert: Sollte der oder die Versicherte auch nur teilweise in der Lage sein, zu arbeiten (z.B. ein bis zwei Stunden am Tag), dann muss die Versicherung nach dem Richterspruch kein Krankentagegeld mehr zahlen.
Konkret handelte es sich um die Klage einer Pharmareferentin gegen ihre Krankentagegeldversicherung.
Weitere Informationen finden Sie unter dem Kürzel: Az.: 10 U 230/07
Quelle: dpa, www.aerztezeitung.de
Was Sie über Ihre Sozialversicherung wissen sollten, Ihnen aber bisher niemand gesagt hat. Quelle:http://www.sozialblog.com/blog/2009/03/achtung-neues-urteil-bei-krank.html
Ob diese Pharmareferentin an ihren Medis erkrankte, oder gewissen Ängsten http://www.youtube.com/watch?v=UdLiHAPRizs
ausgesetzt war läßt das Urteil offen .
vg natascha
dazu ein Urteil in Bezug zu Krankentagegeldleistung.
Achtung: Neues Urteil bei Krankentagegeld!
In einem Urteil hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschieden, dass Krankentagegeld nur dann bezahlt werden muss, wenn der bzw. die Versicherte aus gesundheitlichen Gründen gar nicht mehr arbeiten kann.
Anders formuliert: Sollte der oder die Versicherte auch nur teilweise in der Lage sein, zu arbeiten (z.B. ein bis zwei Stunden am Tag), dann muss die Versicherung nach dem Richterspruch kein Krankentagegeld mehr zahlen.
Konkret handelte es sich um die Klage einer Pharmareferentin gegen ihre Krankentagegeldversicherung.
Weitere Informationen finden Sie unter dem Kürzel: Az.: 10 U 230/07
Quelle: dpa, www.aerztezeitung.de
Was Sie über Ihre Sozialversicherung wissen sollten, Ihnen aber bisher niemand gesagt hat. Quelle:http://www.sozialblog.com/blog/2009/03/achtung-neues-urteil-bei-krank.html
Ob diese Pharmareferentin an ihren Medis erkrankte, oder gewissen Ängsten http://www.youtube.com/watch?v=UdLiHAPRizs
ausgesetzt war läßt das Urteil offen .
vg natascha