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Neues Patientenrechtegesetz!

Thimonreiten

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
25 März 2008
Beiträge
441
Ort
NRW

Anhänge

  • Vorschau von „Patientenrechtegesetz - Bundesgesundheitsministerium“.pdf
    58.8 KB · Aufrufe: 13
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

ja, habe ich auch schon gehört:) und gleich gedacht

"hoffentlich mehr Sein als Schein":confused:

Mit einem Patientenrechtegesetz will jetzt die Bundesregierung die Position der Patienten gegenüber Leistungserbringern und Krankenkassen weiter stärken.

Die Gesetzte/Rechte ect. müssen angewandt bzw. auch berücksichtigung finden.

Gerade z. B. im Sozialrecht werden die Grundlagen von Gerichten und Gutachtern
nicht immer berücksichtigung, sprich man stellt sich auf diesem Auge blind:eek:

€€€€€€€
:D


Abwarten und Tee trinken;)


Grüße

Siegfried21
 
Hallo,

ich habe heute folgende Meldung gelesen:
Die Bundesregierung will Patienten bei Behandlungsfehlern mehr Rechte einräumen. Das sehe der Entwurf für ein Patientenrechte-Gesetz ...

Berlin. Die Bundesregierung will Patienten bei Behandlungsfehlern mehr Rechte einräumen. Das sehe der Entwurf für ein Patientenrechte-Gesetz vor, berichtet die «Süddeutschen Zeitung». Danach müssen Krankenkassen künftig allen Versicherten helfen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, wenn Ärzte bei ihnen Fehler machen. Krankenkassen sollten verpflichtet werden, Patienten zu beraten, sagte Gesundheitsminister Daniel Bahr. Nach Berechnungen von Patientenschutzorganisationen sterben pro Jahr etwa 17 000 Menschen an den Folgen ärztlicher Behandlungsfehler.

Der Bundestag tagt erstmalig im neuen Jahr am 18.1.2012. Sodass also heute definitiv keine Gesetz verabschiedet wurde.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo,

ich habe mir heute auch die Meldung und vor allem die wesentlichen Punkte des Entwurfs angeschaut.

Im Wesentlichen werden die bereits gerichtlichen Entscheidungen festgeschrieben, was sich erst einmal gut anhört. Aber hier setzt auch die Kritik anderer Stellen an. Die Beweislastumkehr erfolgt bei groben Behandlungsfehlern - dieser muss aber wieder erst einmal festgestellt werden, also wohl gleiches Prozedere wie bisher.

Positiv im Verhältnis zur jetzigen Regelung wäre allerdings im neuen § 630c die Vorschrift

  1. ...
  2. ... Auf Nachfrage hat der Behandelnde den Patienten über erkennbare Behandlungsfehler zu informieren. Im Übrigen ist der Behandelnde verpflichtet, den Patienten über erkennbare Behandlungsfehler zu informieren, soweit dies zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren vom Patienten erforderlich ist. Erfolgt die Information nach den Sätzen 2 und 3 durch den Behandelnden, dem der Behandlungsfehler unterlaufen ist, darf sie zu Beweiszwecken in einem gegen ihn geführten Strafverfahren nur mit seiner Zustimmung verwendet werden.

Wichtig erscheint mir auch die Änderung der "Kann"- in eine "Soll"-Vorschrift des § 66 SGB V, der die Unterstützung durch die KK regelt - wenn es durchgängig vollzogen wird.
Aber wie gesagt, muss das ganze erst mal genauer gelesen werden - und dann abwarten, was wirklich zur Entscheidung kommt.

Keine Regelung dahin wurde für das Vertragsrecht der PKV aufgenommen!


Ein Schritt - der nächste wird sicher Jahrzehnte brauchen.




Gruss


Sekundant
 
Danke,

hieraus ist ja das Zitat, soweit es die BGB-Änderung betrifft und was ich neben der erwähnten "Soll-Vorschrift" im SGB gegenüber KK als einzige wirkliche Neuerung und hoffentlich auch Besserung sehe. Insofern halte ich die bereits geäusserten Kritiken für berechtigt.
Wie sich das ganze letztendlich auswirken wird, wenn es so zur Verabschiedung kommt, muss man eh erst sehen.

Änderungen/Besserungen im SGB habe ich aber noch nicht durchgelesen; muss ich erst mal sehen, ob und wann ich es mir "leisten" kann und dazu komme.


Gruss

Sekundant
 
Referat und Diskussion über das geplante Patientenrechtegesetz

Bei Interesse an dieser Materie für diejenigen, die in Bayern oder Einzugsbereich (also Restdeutschland) wohnen will ich auf eine Veranstaltung hinweisen, die die Notgemeinschaft Medizingeschädigter in Bayern - schon - am kommenden Montag i.R. ihrer JHV abhält.

Details:

JHV NGM im Verein Dreycedern "Haus der Gesundheit", 91054 Erlangen, Altstädter Kirchenplatz 6


Öffentlicher Teil ab 15.00 Uhr

mit

Kurzreferate zum vorliegenden Referentenentwurf für ein Patientenrechtegesetz von Christa Matschl MdL, CSU-Stimmkreisabgeordnete ERH, Mitglied im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit im Bay. Landtag und Ewald Kreis, Vors. der Notgmeinschaft Medizingeschädigter e.V.

Fragen und Diskussion

Ende der Veranstaltung gg. 17.00 Uhr

Zur Diskussion über das geplante Patientenrechtegesetz sind auch alle Interessierten, die nicht Mitglied der NGM sind, eingeladen.

Zu dem Thema "Behandlungsfehler" werde ich dort mal die Verantwortlichen über ein neues Pilotprojekt informieren bzw. befragen, ob dies so schon bekannt ist. Ich stiess gestern zufällig darauf und hätte schon eine Zusage, dass die Sache wohl zur Annahme geprüft wird. Es ist keine Höchstzahl im Projekt genannt, die Rede ist nur von 20 aber auch mehr.
Allerdings wird man einen RA benötigen, wobei mir erst mal zugesichert wurde, dass ich dies auch erst mal ohne machen könne. Ist aber halt (immer noch) nicht meine Materie.

Vielleicht sieht man sich ja dort.


Gruss

Sekundant
 
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