Briano
Mitglied
Hallo,
ich habe mich hier im Forum neu angemeldet aus gegebenem Anlaß.
Konnte hier schon viele gute Informationen finden und mich deshalb für
eine Mitgliedschaft entschieden.
Mein Thema ist: BK 5101
Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können.
Status:
- Klage gegen die Berufsgenossenschaft vor dem Sozialgericht
- eine Gutachten vom gerichtlich bestellten Gutachter liegt vor.
- Die Berufsgenossenschaft prüft mittels "beratender Arzt" das Gutachten.
Besonderheit:
- seit 01.01.2021 gibt es diesbzgl. eine neue Rechtslage zu BK 5101 und andere.
Gruß
ich habe mich hier im Forum neu angemeldet aus gegebenem Anlaß.
Konnte hier schon viele gute Informationen finden und mich deshalb für
eine Mitgliedschaft entschieden.
Mein Thema ist: BK 5101
Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können.
Status:
- Klage gegen die Berufsgenossenschaft vor dem Sozialgericht
- eine Gutachten vom gerichtlich bestellten Gutachter liegt vor.
- Die Berufsgenossenschaft prüft mittels "beratender Arzt" das Gutachten.
Besonderheit:
- seit 01.01.2021 gibt es diesbzgl. eine neue Rechtslage zu BK 5101 und andere.
Gruß