Hallo,
auf Anraten der BG Holz und Metall habe ich meinen beruf aufgegeben! Hierdurch wurde mir 20 % Mde zugesichert! Bis dato beziehe ich Verletztengeld, das zum 31.03. diesen Jahres ausläuft. Zum 01.07. diesen Jahres könnte ich eine Rente für schwerbehinderte Menschen beantragen. Vor aufgabe meines Berufes, versicherte mir (mündlich) ein Mitarbeiter der BG, dass ich von der BG eine Rente erhalten werde!
Nun erheilt ich aber ein Schreiben der BG, in dem sie mir mitteilte, dass vor der Zahlung einer Rente ein neues Gutachten erforderlich wäre!
Ich hatte aber nur auf die Zusicherung einer Rente durch die BG meinen Beruf aufgegeben. Die Rente für Schwerbehinderte ist eine Vorzeitige Rente die für mich einen Abschlag von 10,8 %, gegenüber der Altersrente, monatlich bedeuten würde. Die Rente der BG sollte diesen abschlag also kompensieren.
Wenn nun aber ein neues Gutachten erstellt wird, könnte das ja bedeuten, dass mir wieder die 20 % entzogen würden. so könnte ich auch nicht die Rente für Schwerbehinderte in Anspruch nehmen.
Wie beurteilt ihr das Vorgehen der BG. Gilt nicht die Zusicherung des Mitarbeiters der BG, und darf die BG nun ein neues Gutachten verlangen?
Vielen Dank
auf Anraten der BG Holz und Metall habe ich meinen beruf aufgegeben! Hierdurch wurde mir 20 % Mde zugesichert! Bis dato beziehe ich Verletztengeld, das zum 31.03. diesen Jahres ausläuft. Zum 01.07. diesen Jahres könnte ich eine Rente für schwerbehinderte Menschen beantragen. Vor aufgabe meines Berufes, versicherte mir (mündlich) ein Mitarbeiter der BG, dass ich von der BG eine Rente erhalten werde!
Nun erheilt ich aber ein Schreiben der BG, in dem sie mir mitteilte, dass vor der Zahlung einer Rente ein neues Gutachten erforderlich wäre!
Ich hatte aber nur auf die Zusicherung einer Rente durch die BG meinen Beruf aufgegeben. Die Rente für Schwerbehinderte ist eine Vorzeitige Rente die für mich einen Abschlag von 10,8 %, gegenüber der Altersrente, monatlich bedeuten würde. Die Rente der BG sollte diesen abschlag also kompensieren.
Wenn nun aber ein neues Gutachten erstellt wird, könnte das ja bedeuten, dass mir wieder die 20 % entzogen würden. so könnte ich auch nicht die Rente für Schwerbehinderte in Anspruch nehmen.
Wie beurteilt ihr das Vorgehen der BG. Gilt nicht die Zusicherung des Mitarbeiters der BG, und darf die BG nun ein neues Gutachten verlangen?
Vielen Dank