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Neues Gutachten vor Rente?

Jakobus

Mitglied
Registriert seit
4 Dez. 2013
Beiträge
54
Hallo,

auf Anraten der BG Holz und Metall habe ich meinen beruf aufgegeben! Hierdurch wurde mir 20 % Mde zugesichert! Bis dato beziehe ich Verletztengeld, das zum 31.03. diesen Jahres ausläuft. Zum 01.07. diesen Jahres könnte ich eine Rente für schwerbehinderte Menschen beantragen. Vor aufgabe meines Berufes, versicherte mir (mündlich) ein Mitarbeiter der BG, dass ich von der BG eine Rente erhalten werde!

Nun erheilt ich aber ein Schreiben der BG, in dem sie mir mitteilte, dass vor der Zahlung einer Rente ein neues Gutachten erforderlich wäre!

Ich hatte aber nur auf die Zusicherung einer Rente durch die BG meinen Beruf aufgegeben. Die Rente für Schwerbehinderte ist eine Vorzeitige Rente die für mich einen Abschlag von 10,8 %, gegenüber der Altersrente, monatlich bedeuten würde. Die Rente der BG sollte diesen abschlag also kompensieren.

Wenn nun aber ein neues Gutachten erstellt wird, könnte das ja bedeuten, dass mir wieder die 20 % entzogen würden. so könnte ich auch nicht die Rente für Schwerbehinderte in Anspruch nehmen.

Wie beurteilt ihr das Vorgehen der BG. Gilt nicht die Zusicherung des Mitarbeiters der BG, und darf die BG nun ein neues Gutachten verlangen?

Vielen Dank
 
Hallo Jakobus,


die Rente für Schwerbehinderte bezieht sich auf den GdB mit mindestens 50%.

Dieses hat nichts mit der MdE zu tun.

Dennoch, fordere die Zusage des SB´s schriftlich an.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,

es geht mir darum ob die BG vor ihrer Rente ein "neues" Gutachten verlangen kann!
 
Hallo Jakobus,

einmal pro Jahr kann die BG dich untersuchen lassen!
 
Das würde also bedeuten, dass ich bis zu meinem Lebensende um die eventuelle Rente zittern müsste? Wenn ich ja jährlich neu untersucht werden kann?
 
Hallo Jakobus

Meiner Meinung nach war es der Größte Fehler , das Du auf Grund einer mündlichen Zusage hin deinen Beruf aufgegeben hast.
Ich hoffe nur für Dich das Du einen Zeugen dabei hattest.
Wünsche Dir alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
D.L.

Weher kämpft kann verlieren, wehr nicht kämpft hat verloren
 
Hallo Jakobus,

eigentlich ist es so, dass wenn man 3 bis 4 mal beim GA war und es keine Besserung gab, die GA aufhören! So kenn ich das halt von Bekannten.
 
Hallo Jakobus

1. wie Alt bist Du ?
2.für was hast Du 20 MdE bekommen von der Bg z.b (Wirbelbruch)

gruß **************
 
Hallo Jakobus,

wie schon geschrieben nichts auf mündliche Aussagen geben bzw. dann noch deinen Beruf aufs Spiel setzen. Als Zeugen gibst du deine Frau an, dies nützt dir gleich null.
Bedenke immer dein Kostenträger versucht alles um so kostengünstig dich .............der Schein drückt angeblich sind die ja sooooo hilfsbereit.
Um eine Begutachtung kommst du nicht rum, dazu kann die BG dich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jederzeit auffordern. Auch wenn du jetzt eine Rente zugesprochen bekommst heißt dies noch lange nicht, dass du diese dein ganzes Leben lang hast.
Der nächste Schritt dieser gewissen ......... ist, dir eine eine Abfindung schmackhaft zu machen. zumindest hatte man mir diese aufgeschwatzt.
Habe ich damals auch als junger Mensch mir ausbezahlen lassen (Fehler).

Die Zusicherung der 20% MdE lasse dir bitte schriftlich geben, aber deinen Beruf aufgeben war ein großer Fehler.

Berichte uns bitte weiter und sei Vorsichtig.

LG
Wolle
 
Hallo Jakobus,

wie würde ein mir bekannter RA. wohl sagen: " Das Pferd steht auf dem Eis, so lange es noch trägt können wir es dort noch herunter holen. Zeit kann man nur verlieren!" Oder so Ähnlich :D

Einen Rechtsanwalt kontaktieren, Erstberatungshonorar vereinbaren (Ich habe sehr gute Erfahrungen mit einem hier tätigen RA gemacht).

Meine Meinung sagt, alles Schriftliche Sauber zusammenrichten! Chronologisch die ganze Korespondenz hinrichten!

Das gesprochenen Wort ist nichts wert! Daher bringen lange eMails und Briefe überhaupt nichts.

Immer dessen bewusst sein das der Feind mitlesen kann. Dies vergessen viele!


MfG


GSXR
 
Hallo Jakobus,

aus deiner Geschichte werde ich nicht ganz schlau!

1. Für eine Rente für schwerbehinderte gelten besondere Regel mindestens 35 Jahre Pflichtversichert mit Anrechnungszeit, Beitragszeit und das Lebensalter muß auch stimmen. Dann müsstest Du 60 Jahre alt sein, wenn du mit 10,8 % Abschlag in Rente gehen möchtest, Abschlagfrei wäre in deinem Fall Lebensalter 63 Jahre.
2.BG- Unfallrente bekommt man für die ersten 3 Jahre als vorläufige Entschädigung, erst vor Ablauf der 3 Jahre, nach dem Unfall wird durch ein Med. Gutachten ermittelt ( Verbesserung, Verschlechterung, Gleichstand ,Gewönungsfaktor), ob die Rente umgewandelt wird in eine Rente auf unbestimmte Zeit (Dauerrente )


gruß **************
 
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