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Neues aus dem Bundestag

fliedertiger

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Registriert seit
27 Sep. 2006
Beiträge
717
http://dip.bundestag.de/btd/16/019/1601994.pdf

(im untenstehenden Punkt 3 angebener Antrag, 44 Seiten)

Im Bundestag notiert: Wegnahme von Rentenunterlagen Unterschiedliche Meinungen über Prozesskostenhilfe

Rechtsausschuss (Anhörung)
Berlin: (hib/BOB) Die vom Bundesrat vorgesehene höhere Eigenbeteiligung an der Prozesskostenhilfe ist mit der Verfassung vereinbar. Dies betonte der Bonner Jura-Professor Christian Hillgruber in einer Anhörung zu einem entsprechenden Gesetzentwurf (16/1994) am Mittwochnachmittag. Die von der Länderkammer vorgesehenen Änderungen wahrten die Grenze des Existenzminimums. Sie führten lediglich dazu, dass diejenigen, deren Einkommen und Vermögen über das im Sozialhilferecht definierte Minimum hinausgingen, Prozesskostenhilfe künftig nur noch als zinsloses Darlehen erhielten. Dieses Darlehen hätten sie durch Zahlungen aus ihrem Einkommen und Vermögen vollständig zurückzuzahlen. Auch Eberhard Stilz, Präsident des Staatsgerichtshofs von Baden-Württemberg, betonte, der Gesetzentwurf überschreite nicht die verfassungsrechtlichen Grenzen. Die geäußerten Zweifel der Bundesregierung teile er somit nicht. Ingesamt, so hob der Sachverständige hervor, halte er eine Neufassung der Bestimmungen über die Prozesskostenhilfe "nicht nur aus fiskalischen Erwägungen" für angezeigt. Arbeitslosengeld II-Empfänger seien überhaupt nicht betroffen. Für diejenigen, die mehr verdienten, seien "maßvolle Erhöhungen" geplant. Die stärkere Eigenbeteiligung leiste einen "Beitrag zum Kostenbewusstsein". Und Wolfram Viefhues, Richter am Amtsgericht Gelsenkirchen, betonte, in Zeiten, in denen erhebliche finanzielle Probleme bestünden, müsse es auch möglich sein, bei der Prozesskostenhilfe diejenigen, die tatsächlich finanziell leistungsfähiger seien, mit "angemessenen Eigenanteilen" verstärkt zu belasten.
Ganz anderer Meinung war Helmut Büttner, ehemaliger Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln: Der Gesetzgeber müsse dafür Sorge tragen, dass auch die Leute, die kein Geld hätten, in die Lage versetzt würden, ihre Belange vor Gericht zu vertreten. Das sei nach der vorgeschlagenen Lösung einer Mehrheit der Bundesländer nicht mehr der Fall. Der Stellungnahme der Bundesregierung sei deshalb nichts hinzuzufügen. Die Regierung hatte unter anderem darauf verwiesen, dass keine Partei vor Gericht gezwungen werden dürfe, ihr Existenzminimum einzusetzen. Elmar Herrler, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Nürnberg und Mitglied des Präsidiums des Deutschen Richterbundes, war der Meinung, es dränge sich der Verdacht auf, dass mit den vorgesehenen Maßnahmen nicht nur die Kostenstruktur verbessert werden, sondern der Betroffene es sich auch zweimal überlegen solle, ob er den Rechtsweg beschreiten wolle. Problematisch werde dies, wenn eine Partei wegen der finanziellen Belastung auch in einer für sie bedeutenden Sache mangels Geld eher auf ihr Recht verzichte, als weitere Einschränkungen ihrer Lebensführung hinzunehmen.
Auch Udo Geiger, Richter am Sozialgericht Berlin, äußerte die Meinung, es solle bedacht werden, dass die geplanten Verschärfungen bei der Prozesskostenhilfe hilfebedürftige Bürger mit einem berechtigten Rechtschutzanliegen treffen würden. Wilfried Hamm, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Potsdam, monierte, die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen des Gesetzes gingen "eindeutig" zu Lasten der Rechtssuchenden. Es solle "aus rein kostenrechtlicher Betrachtung einem Teil der armen und bedürftigen Bevölkerung" die grundgesetzlich gewährleistete Rechtschutzmöglichkeit faktisch genommen werden.

fliedertigerische Grüße :p:p:p
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Sozialversicherung hat bei Lehmann Brothers Gelder ...

Deutscher Bundestag
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hib - heute im bundestag Nr. 293
Do, 23. Oktober 2008 Redaktionsschluss: 13:00 Uhr
  1. ERP-Wirtschaftsplan 2009 hat ein Volumen von 368 Millionen Euro
  2. Grüne fragen nach unbegleitet einreisenden Minderjährigen
  3. Sozialversicherung hat Geld bei Lehman angelegt
  4. Weniger Tote im Straßenverkehr
  5. Ostdeutschlands Bevölkerungszahl schrumpft
  6. Bundesrat: Bundeshaushalt rasch und nachhaltig ausgleichen
  7. Finanzämter sollen sich auf elektronische Kommunikation vorbereiten
  8. Im Bundestag notiert: Verkauf nicht bahnnotwendiger Liegenschaften
  9. Im Bundestag notiert: Energieeinsparungsprogramm Bundesliegenschaften
  10. Im Bundestag notiert: Wirkung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente
  11. Im Bundestag notiert: Sachstand zur Förderung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
  12. Im Bundestag notiert: Entwicklung ost- und mitteldeutscher Eisenbahnverbindungen



3. Sozialversicherung hat Geld bei Lehman angelegt

Finanzen/Antwort
Berlin: (hib/HLE) Das gegen die deutsche Tochter der amerikanischen Lehman Brothers Bank verhängte Zahlungsverbot dient in erster Linie dem Gläubigerschutz. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/10639) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/10364) mitteilt, war die Verhängung des sofortigen Zahlungsverbots zwingende Konsequenz, nachdem die amerikanische Muttergesellschaft der Bank einen Antrag auf Einleitung des Gläubigerschutzverfahrens gestellt hatte. Mit dem Zahlungsverbot solle sichergestellt werden, dass bei einer späteren Insolvenzeröffnung das noch vorhandene Vermögen unter allen Gläubigern in gleichem Maße verteilt werden könne.
Die Regierung weist aber darauf hin, dass bei der deutschen Lehman Brothers Bankhaus AG keine Insolvenz vorliege. Der Schaden für den Finanzplatz Deutschland wäre selbst bei einer Insolvenz begrenzt, da der Sicherungsfonds der privaten Banken greife. Zu einem großen Teil seien institutionelle Anleger Gläubiger der Bank. "Das Gesamtengagement deutscher Kreditinstitute bei Lehman Brothers Holding in Euro bewegt sich im unteren einstelligen Milliardenbereich", so die Regierung. Staatliche Maßnahmen zur Solvenzsicherung bei Lehman erwägt die Regierung nicht.
Zugleich wird darauf hingewiesen, dass ein Träger der gesetzlichen Rentenversicherung Forderungen in Höhe von 44,5 Millionen Euro bei der deutschen Lehmann Brothers Bankhaus AG angelegt habe. Im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung seien Forderungen in Höhe von 57,55 Millionen Euro bekannt. Diese Einlagen seien über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken geschützt. Informationen, ob gesetzliche Krankenversicherungen Geld bei Lehman angelegt haben, habe sie nicht, erklärt die Bundesregierung.
Zur Zusammenarbeit zwischen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und Lehman erklärt die Regierung, die KfW werde eine "adäquate Risikovorsorge" bilden. Zwar habe die KfW im Zuge der Finanzkrise wie andere Banken Einbußen zu verzeichnen, aber das operative Geschäft sei unverändert gut aufgestellt. Der Vorstandsvorsitzende der KfW habe das Finanzministerium zeitnah unterrichtet, als er am 15. September Kenntnis von der Swap-Zahlung der KfW an Lehman Kenntnis erhalten habe. Die Frage einer Weitergabe von Informationen an die KfW über Lehman habe sich für die Regierung nicht gestellt: "Am frühen Morgen des 15. September 2008 war bereits öffentlich bekannt, dass Lehman Brothers einen Antrag auf Einleitung des Gläubigerschutzverfahrens gestellt hatte."



und hier der Link dazu:

http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_293/03.html

fliedertigerische Grüße :p:p:p

das ps.: völlig überraschend für mich ist die neue Webseite für ePetitionen an den Start gegangen ... eine Pressemitteilung ist wohl untergegangen ...
 
Hallo natascha,

das ist eine wichtige Seite, ebenfalls die anderen Themen, die dort zu finden sind.

Betrachtet man das Verhalten der BG- und privaten Versicherungen, wie sie Schadensfallentsorgung betrieben, nur um mehr flüssig zu sein für die Spekulationen, ein gieriges Bereichterungsbedürnis.

Nicht zur Bereicherung für die Versicherung, sondern für die Boni der Manager, die sich damit alle Backen vollstopfen.

Sich rauszureden, die Beitragszahler müssten sich um ihre Gelder keine Sorgen machen, denn es sei ja alles versichert, ist nichts anderes, wie ein Versicherungsbetrüger der sagt, ach ich kann ja mein Auto zum Klauen unabgesperrt stehen lassen, Schlüssel stecken lassen, bei Diebstal bezahlt ja die Versicherung.
Es ist ein betrügerisches Verhalten.

In den Klauseln der Versicherung steht, man müsse alles tun, damit kein Schaden entstünde. Und wie ist das bei den Spekulationen?

Das Risiko trägt der Beitragszahler sowie der Geschädigte, der mit den Beitragszahlungen abgesichert sein sollte für seinen unschuldig erlittenen Schaden.

Scheißerle, das Geld, das den Geschädigten zustünde ist im Verzockungssumpf untergegangen.

Uns wird vorgegaukelt, man müsse die Simulanten vor ungerechtfertigtem Schadensersatz abwehren. Dabei ist das Vorgaukeln mit den angeblich existierenden Simulanten nur ein Hirngespinst derer, die in ihrer blinden Gier von sich auf die unschuldigen Unfallopfer schließen.
Ein BG-Manager ist von seiner Schlechtigkeit so verstört, dass er es nur noch aushalten kann, indem er behauptet, die Schadensersatzanspruchssteller sind doch alle so schlecht, wie man selbst schlecht ist.

Ihr solltet diese Artikel unter diesem Link ausdrucken und in eure Prozesse mit einbringen, als Beweis dafür, dass man Euch den Schadensersatz nur deshalb verweigert, weil man das Geld für solche Zockereien benötigt.
Und damit viel Geld zusammenkommt, wird diese strategische Schadensfallentsorgung betrieben mit Hilfe der Versicherungsmediziner. Diese bereichern sich dann an den steigenden Kursen dieser Spekulationen, oder, wie zur Zeit, an den Spakulationen mit den sinkenden Kursen. Alles geplant, alles perfekt organisiert.

Und dass man dann auch noch den vorübergehend zahlungsunfähigen Unfallgeschädigten o.a. das Einklagen des Schadensersatzes vorenthalten will, das setzt schon einen bestimmter Charakterwert an sich voraus!:mad:

Gruß Ariel
 
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