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Neuer Stand meiner BG-Verfahren, beim SG.

Karl54

Erfahrenes Mitglied
Hallo,

nun entlich tut sich was beim SG. Das SG lässt jetzt über meine RA mitteilen, das jetzt die zuständige Richterin in den nächsten Wochen Hinweise geben wird, was für weitere Schritte eingeleitet werden. Das soll jetzt in 6 BG-Verfahren durchgeführt werden. Beim SG laufen 7 Verfahren, seit 2020, von mir. Bisher war totale Funkstille, seitens des SG bzw. der dortigen Richterin.
Angeblich wurden im April 2024 einige Beweisfragen vorbereitet, welche das waren wurde mir bzw. der RA nicht mitgeteilt. Danach ist die zuständige Richterin längerfristig Krank geworden und somit hat alles geruht. Dann war sie irgendwann im August 2024 wieder Genesen und im Amt und Würden und hat erstmal ca. 5 Wochen Urlaub genommen. Danach hat sie erstmal andere Verfahren bearbeitet, die angeblich noch wichtiger waren, als meine BG-Verfahren bzw. generelle BG-Verfahren. Und so plätscherte das so langhin. Bis nun im Feb. dieses Jahres meine RA eine Sachstandsanfrage getätigt hat. Und daraufhin reagierte das SG.
Jetzt ist die Frage, wie lange das jetzt wieder dauert. Man informierte, das es in den nächsten Wochen was passieren soll. Wieviel sind " in den nächsten Wochen??????". Das ist ein weitgedehnter Begriff.

Schauen wir mal wie lange das jetzt wieder dauert und was das für Hinweise sind für die nächsten Schritte.

ich vermute mal, das man mich zu Gerichtsgutachter jagen wird, um Gerichtsgutachten zu den einzelnen Aktenfällen zu erstellen.

Obwohl die BG schon eine BK anerkannt hat, mit MdE 10% für BK-2301. Aber sie dafür keine Kosten für die Hörgeräte übernehmen will. Obwohl die BG das mit MdE 10 % anerkannt hat. Aber da gab es widersprüchliche Aussagen und Berechnungen im Fall BK-2301. Darum liegt das Verfahren jetzt vorm SG.

Nun werde ich mal abwarten, was da so passiert seitens des SG bzw. der Richterin, welche Schritte nun eingeleitet werden und wie alnge das alles ejtzt wieder dauert.

Gruß Karl
 
Kommt es infolge der Berufskrankheit zu erheblichen, dauerhaften Einschränkungen, zahlen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen gegebenenfalls eine Rente, sofern die Erwerbsfähigkeit (MdE) um mindestens 20 Prozent gemindert ist. Eine Begutachtung ist erforderlich. Da dies nicht der Fall ist werden sie auch keine Hilfsmittel genehmigen.
 
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