Hallo zusammen,
folgende Meldung (Quelle: hier) möchte ich euch nicht vorenthalten:
Ein weiterer Schritt in die 2-Klassengesellschaft
Gruß
Joker
folgende Meldung (Quelle: hier) möchte ich euch nicht vorenthalten:
So unterstützt die Politik also das derzeitige Verhalten der Rentenversicherung, sich dem BSG-Urteil (Forumsdiskussion dazu s. hier) nicht anzuschließen bzw. - sofern es doch irgendwann mal umgesetzt werden sollte - daraus resultierende Nachzahlungen abzuschmettern.22.02.2007 Gesundheitspolitik
Künftig keine Nachzahlung mehr bei falschen Rentenbescheiden
Rentner können künftig nicht mehr auf Nachzahlungen hoffen, wenn sich eine rentenrechtliche Regelung als verfassungswidrig herausstellt oder die Rentenversicherung eine Regelung falsch umsetzt. Einen entsprechenden Bericht der Zeitung «Die Welt» bestätigte der Sprecher des Bundessozialministeriums, Stefan Giffeler, am Mittwoch in Berlin.
Auf die Neuregelung hatte zuvor der Sozialverband Deutschland (SoVD) hingewiesen. Sie ist Teil des Gesetzentwurfs zur Rente mit 67, die am 9. März im Bundestag verabschiedet werden soll. SoVD-Präsident Adolf Bauer kritisierte das Vorhaben: «Fehler der Rentenversicherung oder des Gesetzgebers gehen künftig zu Lasten des Rentners.» Er forderte, den Gesetzentwurf zu korrigieren.
Nach den Worten Giffelers wird damit im Rentenrecht «nur nachvollzogen», was es in anderen Bereichen des Sozialrechts bereits gebe. Die sei «im Sinne der Solidargemeinschaft». Durch die Neuregelung wird verhindert, dass erfolgreich angefochtene Rentenbescheide auch noch rückwirkende Zahlungen bis zu vier Jahren zur Folge haben. Nachzahlungen soll es also nicht mehr geben.
Nach SoVD-Darstellung ist dies für einen noch schwelenden Rechtsstreit von Bedeutung, bei dem es um Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente für unter 60-Jährige geht. Ein Urteil des Bundessozialgerichts aus dem vergangenen Jahr zu Gunsten einer 46-jährigen Klägerin - die sich damit eine Rentenerhöhung erstritt -, wurde von der Rentenversicherung nicht auf andere Betroffene übertragen.
Nach Ansicht des Verbandes müssten aber rund 900 000 Erwerbsminderungsrenten korrigiert werden. Den Betroffenen bleibe nur die Möglichkeit, noch vor dem 1. Mai 2007 - dem Termin des geplanten Inkrafttreten des Reformgesetzes zur Rente mit 67 - rückwirkende Ansprüche durch einen Überprüfungsantrag für ihre Rente geltend zu machen.
Ein weiterer Schritt in die 2-Klassengesellschaft
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Joker