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Neuer Anspruch auf Leistungen

IngLag

Gesperrtes Mitglied
Registriert seit
11 Nov. 2006
Beiträge
896
Hallo,

ich will bei der Krankenkasse "keine Pferde scheu machen" und daher erst mal hier im Forum nachfragen.

Ich hatte mit meinen Wirbelsäulenproblemen die vollen 18 Monate mit Krankengeld ausgeschöpft. In den AGB`s steht, dass man mit der selben Krankheit nach 3 Jahren einen erneuten Anspruch auf Krankengeld hat.

Aber ab wann zählen die 3 Jahre? Das habe ich nicht herauslesen können. Ich nehme zwar an, dass die 3 Jahre nach den 18 Monaten Krankengeldbezug beginnen. Aber ist das wirklich so? Wer kann mir das genau sagen?

Schon mal vielen Dank für eine verbindliche Auskunft!

Grüsse von
IngLag
 
Hallo ingLag,

der 3-Jahres-Zeitraum nennt sich Blockfrist und beginnt immer mit der Erkrankung, also bei dir mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Ist auch gut hier ( http://de.wikipedia.org/wiki/Krankengeld ) unter Leistungsdauer erklärt.

Wegen derselben Krankheit wird Krankengeld für längstens 78 Wochen innerhalb einer Frist von drei Jahren gezahlt (Blockfrist). Diese Drei-Jahres-Frist ist eine starre Frist (siehe Beispiel) und beginnt grundsätzlich mit dem ersten Auftreten einer Erkrankung. Eine andere Erkrankung erzeugt eine neue unabhängige Drei-Jahres-Frist.

Beispiel: Arbeitsunfähigkeitszeiten aufgrund einer Rückenerkrankung (Erkrankung gleicher Ursache):

12. Dezember 2001 bis 15. Januar 2002
15. März 2002 bis 28. April 2002
10. August 2003 bis 15. Februar 2004
14. März 2005 bis laufend

Die erste Drei-Jahres-Frist verläuft vom 12. Dezember 2001 bis 11. Dezember 2004. Die zweite Drei-Jahres-Frist vom 12. Dezember 2004 bis 11. Dezember 2007.

Aufgrund der Arbeitsunfähigkeit vom 14. März 2005 besteht somit ein Anspruch auf Krankengeld für 78 Wochen, da eine neue Blockfrist begonnen hat und die Vorerkrankungszeiten aus der ersten Blockfrist somit nicht berücksichtigt werden.



oder hier http://www.brainpools.com/it-mv/pat....php?id=46&cat=tem&rubrik=Krankenversicherung

Wie lange wird Krankengeld gezahlt?
Das Krankengeld wird zwar grundsätzlich unbegrenzt gewährt, wegen derselben Krankheit jedoch nur für längstens 78 Wochen innerhalb eines 3-Jahres-Zeitraums ab der erstmaligen Arbeitsunfähigkeit.
Wurde Krankengeld für die Dauer von 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren bezogen, kommt mit Beginn einer neuen Blockfrist gegebenenfalls auch ein neuer Anspruch auf Krankengeld zustande, wenn mehrere Voraussetzungen erfüllt sind:
- Zum Zeitpunkt der erneuten Arbeitsunfähigkeit muss eine Versicherung mit Krankengeld bestehen (z. Bsp. Beschäftigungsverhältnis).
- außerdem muss zwischen der erneuten Arbeitsunfähigkeit (in der neuen Blockfrist) und Ende der vorherigen Arbeitsunfähigkeit (während der alten Blockfrist) ein Zeitraum von mindestens 6 Monaten liegen, in der der Versicherte erwerbstätig war oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stand und
- nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig war.

Liegen die Voraussetzungen für einen erneuten Anspruch vor, ist innerhalb der neuen Blockfrist für 78 Wochen Krankengeld zu zahlen.
Beispiel: Arbeitsunfähigkeitszeiten wegen derselben Krankheit Krankheit A: 16.01.1996 – 14.07.1997
Krankheit A: 15.04.1999 X= zum jeweiligen Beginn der Arbeitsunfähigkeit bestand eine Versicherung mit Krankengeldanspruch; nach Beendigung der ersten Arbeitsunfähigkeit hat der Versicherte die Arbeit wieder aufgenommen. Der Versicherte war vom 15.07.1997 bis 15.04.1999 nicht wegen derselben Erkrankung A arbeitsunfähig.
Blockfrist 1: 16.01.1996 – 15.01.1999 (3 Jahreszeitraum)
Blockfrist 2: 16.01.1999 – 15.01.2002 (neuer 3 Jahreszeitraum)

Lösung: Die Voraussetzungen für eine erneuten Anspruch auf Krankengeld sind erfüllt.
Der Versicherte war mit Beginn der erneuten Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert und vor Beginn der erneuten Arbeitsunfähigkeit mehr als 6 Monate erwerbstätig und nicht wegen derselben Krankheit A arbeitsunfähig.

erklärt.

magnus
 
Hallo Magnus,

erst mal vielen Dank für Deine ausführlichen Informationen! Aber jetzt werde ich unverschämt und will gleich den nächsten Hinweis. Ob Du da was findest? Oder ein anderer User?

Ich bin selbstständig und mein Krankengeld berechnet sich nach meinem Arbeitseinkommen laut Einkommenssteuerbescheid. Dieses Arbeitseinkommen bzw. die berechneten Krankengeld-Leistungen waren für die 78 Wochen, in denen ich zusammenhängend Leistungen bezogen hatte, relativ hoch. Durch meine Krankheit hat sich natürlich mein Arbeitseinkommen stark verringert.

Nun meine Frage: Da es die gleiche Krankheit ist, wird dann das Krankengeld nach dem alten Arbeitseinkommen, wie in den 78 Wochen bezahlt, oder nach dem neuen, aber durch die gleiche Krankheit verringerte Arbeitseinkommen neu berechnet?

Grüsse von
IngLag
 
Hallo Inglag,

das Krankengeld wird immer nach dem unmittelbar vor der Erkrankung erzielten Einkommen berechnet. Also hier wahrscheinlich nach dem Einkommen im Jahr vor der erneuten Erkrankung. Das Krankengeld soll die Einkommensverhältnisse zum Zeitpunkt der Erkrankung wiederspiegeln.

Aber du hast ja mindestens 1,5 Jahre ohne erneute Erkrankung wieder gearbeitet, sonst wäre ja kein neuer Anspruch auf Krankengeld entstandent. Insofern dürfte das Einkommen im letzten Jahr zumindest wegen der Erkrankung nicht geringer sein. Oder mache ich da einen Denkfehler?

magnus
 
Hallo Magnus,

Du machst da keinen Denkfehler! Nur habe ich die EKSt-Erkärung für 2006 noch nicht abgegeben. Also zählt das Jahr 2005, das Jahr in dem ich 10 Monate krankgeschrieben war und dadurch wenig verdient habe.

Gesetzt der Fall, ich wäre alleine ohne angestellte Mitarbeiter gewesen und würde im ganzen Jahr 2005 nichts verdient haben, bekäme ich dann überhaupt nichts bzw. nur einen Mindestsatz, der sich aus dem Mindestbeitrag berechnet? Kann das so richtig sein?

Im Übrigen kommt das bei mir nicht zum Tragen, aber es hätte ja sein können und es interessierte mich, was gewesen wäre, wenn!


Grüsse von
IngLag
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo IngLag,

da gibt es eine recht einfache Lösung des Problems.

Lass dir von deinem Steuerberater eine vorläufige Gewinnermittlung für das Jahr 2006 erstellen. Auf dieser Grundlage kann dann die Krankenkasse die vorläufige Höhe des Krankengeldes feststellen. Liegt dann der Steuerbescheid für 2006 vor, wird das Krankengeld nochmals berechnet und du bekommst entweder eine Nachzahlung oder musst die überzahlte Differenz zurückzahlen.

magnus
 
menno, das war kein guter Treffer!
Es wurde nicht erwähnt, dass auch eine vorläufige Berechnung in die Hände des Fiskus gelangen = Krankenkasse.
Füchslein - sei bitte sehr wachsam!

anaconda
 
Hallo Anakonda!

Das war doch ein sehr guter Treffer.
Sogar "2 Fliegen" mit einer Klappe.

Für mich liest es sich fast, als wäre es eine Drohung.


Denk an Oerni!
LG
maja
 
Hallo Anaconda,

irgendwie kann ich deinen Gedankengängen nicht ganz folgen.

Um sein Krankengeld berechnet zu bekommen, muss IngLag als selbständiger Unternehmer einen Steuerbescheid einreichen. Aus dem geht sein Gewinn (Einkommen als Unternehmer) hervor. Nun liegt der für das Jahr 2006 (das für die Berechnung maßgebliche Jahr) noch nicht vor.

Also schlage ich ihm vor, er soll von seinem Steuerberater eine vorläufige Berechnung für 2006 machen lassen und diese bei der Krankenkasse einreichen. Sonst bekommt er sein Geld nur auf Grundlage des Bescheides von 2005, was für Ihn deutlich ungünstiger ist.

Liegt dann der endgültige Steuerbescheid vor, erfolgt eine Nachberechnung die je nach Genauigkeit der Schätzung zu seinen Gunsten oder Ungunsten ausfallen kann.

Darauf schreibst du:

Es wurde nicht erwähnt, dass auch eine vorläufige Berechnung in die Hände des Fiskus gelangen = Krankenkasse.
Als Fiskus bezeichnet man in Deustchland gemeinhin die Steuerbehörde. Insofern ist das Gleichheitszeichen Unsinn, denn die Steuerbehörde ist nicht die Krankenkasse. Selbst wenn die Krankenkasse die vorläufige Gewinnermittlung an die Steuerbehörde weiterleiten würde, was sie nicht machen wird, wäre es egal, weil IngLag je seine Steuerklärung als Selbständiger irgendwann beim Finanzamt einreichen muss. Die erfahren also seinen Gewinn und er muss darauf Steuern zahlen.

Aber man kann natürlich mit den hier vorherrschenden Verschwörungstheorien jeden gutgemeinten Rat ins Gegenteil verkehren.

Also IngLag:

Neuer Rat: Lass Dir deine Krankengeld nach dem alten Steubescheid 2005 auszahlen, auch wenn du dabei deutlich schlechter wegkommst.

Ach, ich vergaß, dass wolltest du ja eigentlich auch nicht. Na, dann weiß ich auch nicht weiter. Aber vielleicht haben ja Maja und Anaconda außer Bedenken zur Abwechslung auch mal einen konstruktiven Vorschlag. Daran mangelt es ja ein wenig im Forum.

magnus
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Magnus,
Vielleicht stört es Dich ja, schon wieder von mir zu lesen, aber Deine Unverschämtheiten reichen mir langsam. Als "normaler Sachbearbeiter einer BG" verbringst Du viel zu viel Zeit hier im Forum. Wo doch alle anderen Sachbearbeiter immer wieder über die Vielzahl der zu bearbeitenden Fälle, der wenigen Zeit zum Kontakt zum Betroffenen usw. klagen. Als versuche Dich als erstes zu erklären, wer Du wirklich bist.
Die Bemerkungen in den letzten Tagen von Dir beweisen, dass Du sehr zynisch bist und mit Deinem Verhalten das Forum störst. Es erinnert mich sehr an das Verhalten eines ehemaligen Nutzers dieses Forums, auch unter Deiner IP-Adresse (HVBG) hier, an den Tag gelegt hat. Ob Du die selbe Person bist, das interessiert mich relativ wenig; nachweislich kommst Du aus der gleichen Dienststelle und benutzt Deine Arbeitszeit anders, als Dein Arbeitgeber mit Dir vereinbart haben dürfte. Meines Wissens nach gab es aus diesem Grund bereits Kündigungen bei anderen Arbeitgebern. Dies sollte Dir nicht unbekannt sein. Mein konstruktiver Vorschlag an Dich lautet: Verziehe Dich und lass uns hier in Ruhe.

Mein Vorschlag an IngLag lautet: Mache Deine Steuererklärung, die Fristen sind sowieso bereits vorbei und investiere einfach darin ein wenig Zeit, ein vorbildlicher Steuerbürger :D zu sein. Dann dürfte es dieses Problem nicht mehr geben.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo,

streitet jetzt nicht darum, wie ich an und wieviel Krankengeld komme.

Mir ging es darum, dass ich ja wegen meinen WS-Schäden lange krankgeschrieben war und dadurch weniger verdient habe. Es war eine Überlegung von mir, was ist, wenn ich wieder krank werde? Ich dachte, es ist vielleicht nicht egal, ob ich wieder grössere WS-Beschwerden bekomme, wegen denen ich die 78 Wochen krank geschrieben war oder eine schwere Grippe. Bei einer Grippe wäre es mir klar gewesen, dass dann das Krankengeld nach dem niedrigeren Verdienst berechnet wird.

Aber mit meiner Wirbelsäule liegt der Erkrankungsbeginn bei einem Zeitpunkt, in dem ich wesentlich mehr verdient habe. Und richtig arbeitsfähig bin ich ja auch heute noch nicht. Die Beschwerden sind fast die gleichen wie beim Krankengeldbezug. Etwas besser ist es, weil ich mich schonen muss und die belastenden Arbeiten, wegen denen meine AU entstand, wegen dem BK-Verfahren nicht mehr machen darf.

Sollte nun meine BK abgelehnt werden und ich aus finanziellen Gründen wieder mehr belastende Arbeiten durchführen müssen und auch dürfen, habe ich bei einem Wiederaufleben oder Verschlimmerung nur Anspruch auf ein geringes Krankengeld.

So habe ich Eure Antworten verstanden. Sehe ich das richtig?

Grüsse von
IngLag
 
Hallo Seenixe,

darf ich dich so verstehen.

Wenn die hier gewünschten Auskünfte Dir nicht gefallen oder gar deine Fehler aufdecken, sind sie nicht mehr gewünscht.

Und vielen Dank für deine rührende Sorge um mich, aber ich kann gut auf mich selbst aufpassen. Und deine Drohungen darfst du gern für dich behalten. Du bist nämlich nicht in der Position mir zu drohen.

magnus
 
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