Hallo,
ich will bei der Krankenkasse "keine Pferde scheu machen" und daher erst mal hier im Forum nachfragen.
Ich hatte mit meinen Wirbelsäulenproblemen die vollen 18 Monate mit Krankengeld ausgeschöpft. In den AGB`s steht, dass man mit der selben Krankheit nach 3 Jahren einen erneuten Anspruch auf Krankengeld hat.
Aber ab wann zählen die 3 Jahre? Das habe ich nicht herauslesen können. Ich nehme zwar an, dass die 3 Jahre nach den 18 Monaten Krankengeldbezug beginnen. Aber ist das wirklich so? Wer kann mir das genau sagen?
Schon mal vielen Dank für eine verbindliche Auskunft!
Grüsse von
IngLag
ich will bei der Krankenkasse "keine Pferde scheu machen" und daher erst mal hier im Forum nachfragen.
Ich hatte mit meinen Wirbelsäulenproblemen die vollen 18 Monate mit Krankengeld ausgeschöpft. In den AGB`s steht, dass man mit der selben Krankheit nach 3 Jahren einen erneuten Anspruch auf Krankengeld hat.
Aber ab wann zählen die 3 Jahre? Das habe ich nicht herauslesen können. Ich nehme zwar an, dass die 3 Jahre nach den 18 Monaten Krankengeldbezug beginnen. Aber ist das wirklich so? Wer kann mir das genau sagen?
Schon mal vielen Dank für eine verbindliche Auskunft!
Grüsse von
IngLag