Hallo,
also, ich beziehe eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit. (Sonderreglung für vor 1961 geborene)
Bin arbeitlos und habe auf Grund meines Gesundheitszustandes Antrag auf volle Erwerbsminderung gestellt.
Diese wurde abgelehnt, Zitat:
...Aus dieser (meiner) Beschäftigung ergibt sich ein qualifizierter Berufsabschluss, der eine Verweisung auf Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes grundsätzlich ausschließt.
Andererseits wird mir gesagt, ich sei für Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes noch mind. 6 Stunden verfügbar.(darum die Ablehnung)
Das ist doch ein Widerspruch, oder versteh ich da was nicht richtig ?.
DankeW58
Ich hatte vor geraumer Zeit schon mal zum Thema geschrieben
also, ich beziehe eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit. (Sonderreglung für vor 1961 geborene)
Bin arbeitlos und habe auf Grund meines Gesundheitszustandes Antrag auf volle Erwerbsminderung gestellt.
Diese wurde abgelehnt, Zitat:
...Aus dieser (meiner) Beschäftigung ergibt sich ein qualifizierter Berufsabschluss, der eine Verweisung auf Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes grundsätzlich ausschließt.
Andererseits wird mir gesagt, ich sei für Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes noch mind. 6 Stunden verfügbar.(darum die Ablehnung)
Das ist doch ein Widerspruch, oder versteh ich da was nicht richtig ?.
DankeW58
Ich hatte vor geraumer Zeit schon mal zum Thema geschrieben