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Neue Schmerzdiagnose im ICD-10:

Hallo Buffy07,

ich freue mich für Dich und es zeigt mir, dass wohl doch nicht alle GA abgebrüht sind...

Für Deinen hoffentlich letzten Termin im März wünsche ich Dir viel Glück und dass sich Dein Streit nun endlich zum Positiven für Dich wendet!:)

Hoffentlich kappieren es nun auch mal die Richter und restlichen GA!

VG Santafee
 
Hallo Ariel u. Santafee,

Ich warte den Termin erstmal ab. Mittlerweile haben mehrere Personen das GA gelesen und als auch positiv bewertet. Der Neuro-GA wollte mir eine Psychose und evtl. eine Familäre- Nervenerkrankung andichten. Der hat imGA so gelogen, das ich mich gefragt habe>>> bin ich das>>>:confused:.
Der Psych. GA hat dem alles widersprochen, wichtig war eben auch,dass er die Erkrankung genau mit dem richtigen Code beziffert hat.
Der Ga ist nicht in einem Institut, auch kein Oberarzt oder Chefarzt sondern ein ganz normal, niedergelassener Psychiater mit vielen Patienten, also im Tagesgeschehen.
Also unabhängig, neutral zu jeder Seite und kompetend in seinem Beruf.:)
Gibt es also auch noch.
Gruß Buffy07
 
Hallo,

meine D-Ärzte haben mich gefragt, ob ich Ihnen zusätzliche Arbeit aufbürden würde, weil ich die Diagnose per ICD Schlüssel will.
Das hatte ich der BG mitgeteilt und diese den Ärzten.

Soweit zur Bereitschaft von Ärzten.

Wer kenn übrigens den Schlüssel für CRPS?
 
Hallo Oerni,

schaue doch mal bitte hier. Rechts oben steht der ICD Schlüssel.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Oerni:),

deine D-Ärzte arbeiten doch im Jahr 2009 oder.....alleine für die heutige Abrechnung ist die Bezifferung durch den Code vorgeschrieben...desweiteren wurde der Code zum Schutz des Patienten und seiner Daten eingeführt...auf einer AU-Bescheinigung für die KK steht auch nur noch der Code...Also ist das eine faule Ausrede deiner Ärzte....:mad:
Gruß Buffy07
 
D - Arzt Helfer der BG`en

Hallo Buffy07,

natürlich arbeiten die Ärzte im Jahre 2009, doch bei Berichten an die BG braucht lt. deren Aussage keine ICD Nummer stehen, sondern die Diagnose selbst.
Die BG fordert dieses angeblich noch nicht.

Ich habe jetzt meiner SB / BG den ICD Code für meine Erkrankungen geschickt.

Ich hatte auch eine Diskusion wegen einem Leserbrief, den ich vor kurzem mal in einer Augsburger Zeitung eingestellt hatte.
Thema: Leere Krankenkassen
Mein LB: Milliardendefizit bei den Krankenkassen!
Durch die Berufsgenossenschaften und Ihren ärztl. Helfern werden jährl. mehr als 92% der gemeldeten Arbeitsunfälle,
Berufskrankheiten und Ihre Folgen abgelehnt (mit Wissen der Versicherungsträger z.b. Hr. D. Schäfer AOK Bundesverband Bonn).
Für die Folgen müssen dementsprechend
Krankenkassen und Rentenversicherungsträger und die Erkranken mehr Beiträge bezahlen.

Der Arzt sagte, Er sei per Gesetz verpflichtet, von vornherein auszusortieren, was nicht AU oder BK sein kann.
Ich habe Ihm und seiner Sprechstunde dann erklärt, dass auch ein Verhebetrauma ein AU sein kann und nicht schon, was er allerdings nicht einsehen will.

So werden Ärzte zu Helfern der BG, in dem sie bereits vorsortieren was AU oder BK ist.
Hier müsste der Gesetzgeber eingreifen und den Ärzten vorschreiben, dass mind. alle 3 Monate neuerste Erkenntnisse und BSG Urteile zu lesen, nicht nur was Ihren Geldbeutel füllt.


 
Hallo @,

gemäß BG-Landesverband Südost ist es nicht üblich und keinesfalls erforderlich, dass im Rahmen der Berichterstattung von bg-lichen Heilverfahren oder D + H Arzt, sowie Gutachten der ICD-10 Codeschlüssel verwendet wird.

Mitteilung aus dem Hause UK Murnau Prof. Dr. med. V. Bühren
 
Hallo Oerni,

in meinem Fall zeigt sich eine etwas andere Vorgehensweise.

Im Gutachten (beauftragt von der BG ETE) beschreibt der Gutachter die Unfallfolgen (ohne ICD 10- Schlüssel). Was auch explizit laut Auftrag so angefragt wurde.

Die BG ETE legte dieses Gutachten ihrem beratenden Arzt vor. Dem beratenden fehlte jedoch die Diagnose. Die BG ETE fragte erneut den Gutachter erneut an. Original Wortlaut:
Ihr Gutachten erhält keine klare Unfalldiagnose. Wie lautet aus Ihrer Sicht die genaue Diagnose nach dem ICD 10- Diagnoseschlüssel ?

Der Gutachter antwortete:
Sie Fragten im Gutachterauftrag nach den Unfallfolgen nicht nach einer Unfalldiagnose.
Es macht Sinn dass der Unfallversicherungsträger nach den Unfallfolgen fragt. Insoweit darf ich auf die Korrektheit meines Gutachtens hinweisen. Es ist anzunehmen, dass die Abbildung des Schadensbild in Form des Folgezustandes nach dem Unfall dialogfähiger sind, als eine Zerlegung nach dem ICD 10 Schlüssel.
Falls Sie der Auffassung sind, das es für die gesetzliche Unfallversicherung, im vorliegenden speziellen Fall, wichtiger ist, das Schadenbild im Schlüssel zu zerlegen, sollten Sie es tun.
Ich halte es indessen im konkreten Sachverhalt nicht für dialogfähiger, vielmehr blockierender.

Das Gutachten war letztes Jahr……


Viele Grüße
moglerfreund
 
ICD-10 Code Standart?

Hallo moglerfreund,

eigenartig wir sind in der selben BG (ETEM = Neu) und doch gibt es da wohl unterschiedliche Auffassungen.
In Augsburg bei Fr. Dollrieß oder Frisch ist man nicht der Auffassung, dass eine
Klassifizierung nach ICD-10 Code notwendig ist.
Der letzte H-Arzt hat das automatisch getan.
Nun vielleicht gibt es ja irgendwann mal einen Standart in Deutschland, an die sich ALLE halten müssen und nicht machen was sie gerade wollen.
 
Hallo oerni,

meinen Verwaltungsakt bearbeiten auch die Kollegen in Augsburg. Evtl. gibts da bereits unterscheide von Stockwerk zu Stockwerk. Sehr komisch das ganze.......:confused: die haben doch nur einen Geschäftsführer und somit doch auch nur einen Standart...:cool:


Viele Grüße
moglerfreund
 
ICD-10 Codierung

Hi @,

Laut Herrn Romberg vom Landesverband Südost ist im bg-lichen Heilverfahren im Rahmen der Berichterstattung eine Verschlüsselung
nach ICD-10 Code nicht notwendig ist.
Dies trifft auch für die Erstattung des D-Arztberichtes und auch für Gutachten im Rechtsbereich der gesetzlichen Unfallversicherung zu.

lt. Schönberger, AU + BK
Die festgestellten Gesundheitsstörungen sind substanziert in einem Klassifikationssystem
(ICD-10) zu definieren, eine umschreibende Bezeichnung des Krankheitbildes als Syndrom oder Symptomatik ist nicht ausreichend.
Fehlt es an solchen konkreten Feststellungen des sachverständigen zu den Gesundheitsstörungen, kann der nach den Beiweisanforderungen
notwendige Vollbeweis nicht geführt werden und das Gutachten deswegen einen Leistungsanspruch nicht tragen
BSGE 96, 196=SozR 4-2700 § 8 Nr. 17 (9.5.2006)
 
Hallo oerni,

bin mir grad nicht sicher, ob ich das richtig verstehe:

der Schönberger sagt, wenn eine Diagnose nach ICD gestellt ist, ist der Vollbeweis erbracht

Gruß
tamtam
 
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