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Neue Regelung zum 01.08.2017 Mitgliedschaft in der KVdR

tamtam

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
13 Mai 2007
Beiträge
797
Hallo @All,

zum 1. August 2017 gab es eine neue Regelung zur Vorversicherungszeit nach § 5 Abs. 2 SGB V.

Wem bisher Zeiten fehlten um der KVdR beitreten zu können, kann nun auch rückwirkend (gilt auch für Bestandsrentner) für die zweite Hälfte des Erwerbslebens in der 9/10-Regelung die Berücksichtigung von jeweils 3 Jahren pro Kind beantragen (gilt für jeden Elternteil und unabhängig, wer die Betreuung übernahm).

Gruß
tamtam
 
:) Hat bei mir schon geklappt,mir fehlten vorher 11 Monate Pflichtversicherungszeit in der 2. Hälfte des Erwerbslebens.
Durch meine beiden Jungs bin ich jetzt von der "freiwilligen Krankenversicherung" in die KVdR gerutscht so daß ich nicht mal mehr die Hälfte an Krankenkassenbeiträge bezahlen muß,da die Krankenversicherung keinen Zugriff mehr auf meine private Unfallrente hat sondern nur noch auf die staatliche Erwerbsminderungsrente(und selbst da weniger da der Beitrag nicht mehr an die Mindestbemessungsgrenze gekoppelt ist,sondern an die tatsächlich bezahlte EMR die darunter ist):cool:.
Ich kanns kaum glauben,das es tatsächlich mal eine "gute" neue Regelung für mich gibt;)
 
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