Hallo
wie mir bekannt ist, verjährt der Anspruch auf Vermögenschäden nach 3 Jahren. Auch wenn dieser Passus innerhalb des Vergleichs mit der Versicherung aufgenommen worden ist. Bei meiner Lebensgefährtin hat Ihr Anwalt vergessen diese Verjährung zu hemmen bzw. der Vermögenschaden war eigentlich damals schon absehbar. Beinamputation, Schemrzpatient ...
Gibt es neue Rechtsprechungen, die dieses "aufheben" bzw. anders entschieden haben ?
Danke und gruß
wie mir bekannt ist, verjährt der Anspruch auf Vermögenschäden nach 3 Jahren. Auch wenn dieser Passus innerhalb des Vergleichs mit der Versicherung aufgenommen worden ist. Bei meiner Lebensgefährtin hat Ihr Anwalt vergessen diese Verjährung zu hemmen bzw. der Vermögenschaden war eigentlich damals schon absehbar. Beinamputation, Schemrzpatient ...
Gibt es neue Rechtsprechungen, die dieses "aufheben" bzw. anders entschieden haben ?
Danke und gruß