Hallo,
zum 1.1.2015 gilt eine neue Verordnung für Berufskrankheiten. Damit erfolgt eine Anpassung der Liste der Berufskrankheiten.
Das Bundeskabinett hat eine Verordnung beschlossen, mit der vier Krankheiten als Berufskrankheiten anerkannt werden:
Bestimmte Formen des so genannten "weißen Hautkrebses" (Plattenepithelkarzinome) oder dessen Vorstufen (multiple aktinische Keratosen) durch langjährige Sonneneinstrahlung
Carpaltunnel-Syndrom (Druckschädigung eines in einem knöchernen Tunnel im Unterarm verlaufenden Nervs) durch bestimmte manuelle Tätigkeiten
Hypothenar-Hammer-Syndrorm und Thenar-Hammer-Syndrom (Gefäßschädigung der Hand durch stoßartige Krafteinwirkung)
Kehlkopfkrebs durch Schwefelsäuredämpfe
Die neuen Berufskrankheiten folgen der Empfehlung des wissenschaftlichen Beirats "Berufskrankheiten" beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Betroffenen haben Anspruch auf Heilbehandlung aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Bei Arbeitsunfähigkeit oder dauerhafter Erwerbsminderung können auch Ansprüche auf Geldleistungen bestehen.
Gruß von der Seenixe
zum 1.1.2015 gilt eine neue Verordnung für Berufskrankheiten. Damit erfolgt eine Anpassung der Liste der Berufskrankheiten.
Das Bundeskabinett hat eine Verordnung beschlossen, mit der vier Krankheiten als Berufskrankheiten anerkannt werden:
Bestimmte Formen des so genannten "weißen Hautkrebses" (Plattenepithelkarzinome) oder dessen Vorstufen (multiple aktinische Keratosen) durch langjährige Sonneneinstrahlung
Carpaltunnel-Syndrom (Druckschädigung eines in einem knöchernen Tunnel im Unterarm verlaufenden Nervs) durch bestimmte manuelle Tätigkeiten
Hypothenar-Hammer-Syndrorm und Thenar-Hammer-Syndrom (Gefäßschädigung der Hand durch stoßartige Krafteinwirkung)
Kehlkopfkrebs durch Schwefelsäuredämpfe
Die neuen Berufskrankheiten folgen der Empfehlung des wissenschaftlichen Beirats "Berufskrankheiten" beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Betroffenen haben Anspruch auf Heilbehandlung aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Bei Arbeitsunfähigkeit oder dauerhafter Erwerbsminderung können auch Ansprüche auf Geldleistungen bestehen.
Gruß von der Seenixe