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Neudefinition der PTBS im DSM-V

Hallo Bones,

verstehe dein
"die das Vollbild einer PTBS zeigen, aber niemand ein das A-Kriterium findet."

Was meist du genau damit?
 
Nach ICD-10 lautet das A-Kriterium:
Der Betroffene war (kurz oder lang anhaltend) einem belastendem Ereignis von außergewöhnlicher Bedrohung oder mit katastrophalem Ausmaß ausgesetzt, das bei fast jedem eine tiefe Verzweiflung hervorrufen würde.

Nach DSM-IV (derzeit noch gültig)
Es war eine Konfrontation mit einem traumatischen Ereignis gegeben und zwar:
  1. Konfrontation mit tatsächlichem oder drohendem Tod oder ernsthafter Verletzung oder Gefahr für eigene oder fremde körperliche Unversehrtheit (objektiv)
    und
  2. Reaktion: Intensive Furcht, Hilflosigkeit oder Entsetzen (subjektiv)
Das sind sehr wage Formulierungen und gestatten dem Untersucher ziemlich viel Spielraum, was den Betroffenen zum Spielball der Psychiater machen kann.
In Zukunft soll die Diagnose an den Symptomen festgemacht werden. Sprich, dir läuft die Nase, also hast du Schupfen und es interessiert erst einmal nicht, wo du den Schnupfen her hast.
 
Hallo Bones,

alles klar, vielen Dank für deine Antwort!
 
Im aktuellem Spiegel ist ein nicht gerade freundlicher Artikel zu DSM-V. Denen geht es darum, dass die Schwelle zur psychischen Krankheit weiter gesenkt wurde und neue Krankheiten definiert wurden.
Die Verbitterungsstörung ist zum Glück nicht aufgenommen worden.
 
Hallo.


Ich hatte Ende 2009 einen bewaffneten Raubüberfall auf der Arbeit und die ist nunmahl nach 2 Jahren aus geheilt.Außerdem hat der Gutachter irgendwo mal ne Reha von 2000 aus gekrammt wo man ja wegen Rückenschmerzen geschickt wird und die ist physisch somatisch gewesen und da hat man allgemein auch phsychische Betreuung und das wurde als depressive Episode an gesehen also ist es jetzt doch wohl auch so.
Grad wegen den Streß mit den Behörden sozialer Rückzug ist es keine PTBS mehr.
Im Zusammenhangsgutachten standen die unfallunabhängigen Krankheiten im Vordergrund.
Bin mittlerweile im Wiederspruch und das werden wir nicht zurückziehen auch was der Gutachter meint.Habe sogar erfahren das mein behandelnder Arzt aus den BG Krankenhaus nicht befragt wurde und er schlecht seinen Kollegen kritisieren möchte.
Grad deshalb habe ich das Gutachten dort zu gelassen weil ich wußte mein Arzt steht hinter mir.

Aber die BG hat noch nichts entschieden nur das Gutachten ist da.


LG SONJA
 
Es scheint, dass im DSM-V vieles wahr gemacht wird, was man bei Reddemann und Fischer schon vor Jahren hat lesen können aber bisher nicht anerkannt wurde. Beispiel die Komplexe PTBS.
Von daher denke ich, dass die, deren PTBS bisher nicht gesehen wird, dann mehr Erfolg haben werden diese anerkennen zu lassen.
Ist dann halt nur die frage, ob man noch die Kraft hat in Revision usw zu gehen.
 
Ich habe gerade gelesen, dass auch die Diagnosekriterien für Depression (https://www.psycheplus.de/selbsttest/depression)geändert wurde. Im DSM-5 soll bereits eine länger als zwei Wochen dauernde Trauer nach einem Todesfall als Depression diagnostiziert werden, wenn sie deren übliche Symptome aufzeigt: Freudlosigkeit, Antriebsstörung, Interesseverlust, Schlafstörungen, Appetitlosigkeit.
 
Grüß Dich, Bones,

die Definition nach ICD X ist ein Ärgernis. Denn es enthält einen Zirkelschliuss, der vor allem solche UNfallopfer ausschließt, die (aus irgend einem Grund) zwar schon nicht mehr so "robust im Wegstecken" waren wie die Masse, aber mit diesem "Packerl auf dem Rücken" noch ihr Leben bewältigt haben. Diese Menschen sind natürlich schon mit niedirigeren Bealstungen als absoluten Katastrophen aus der Bahn zu werfen.

Dieser Faktor wird oft verkannt.


Schadensersatzrechtlich ist es aber so: Diese "Vorbelastungslage" ist unerheblich. Im Zivilrecht haftet der, der das Faß zum Überlaufen bringt. Dass es scon fast voll war, das ist egal.


ISLÄNDER
 
Hallo Zusammen,

bei meinem Mann wurde ein A-Kriterium diagnostiert und im Ablehnungsbescheid zur Einstellung des Heilverfahrens auch anerkannt, aber weitere Kriterien gab es eben nicht und so kam es zur Ablehnung der PTBS was uns eine MdE von 20% laut GA gebracht hätte. Um das zu umgehen hat die BG eine Stellungnahme von "Stevens" eingefordert und laut dieser hat mein Mann überhaupt nichts, sondern ist ein "Simulant", ohne ihn je gesehen zu haben.

So kann ich meinen Vorrednern hier nur zustimmen, irgendwie wird es am Ende von einem GA eben so ausgelegt wie man es braucht für den jeweiligen Versicherer. Alles eine Frage des Geldes, welches möglichst nicht an die Betroffenen fließen soll.

LG Die Frau vom Deel
 
Hallo Bones,
in Deinem Post vom Jan. d.J. schreibst Du, die Verbitterungsstörung ist "gottseidank" nicht aufgenommen worden.
Damit tust Du vielen Verbitterten Unrecht!
Wie soll einer reagieren, der durch Handlungen der Versicherungen, Gerichte und auch mancher Gutachter, immer wieder auf seinen Platz als "nichtwichtiges" Mitglied der Gesellschaft, verwiesen wurde?
Ich kämpfe seit 13 Jahren gegen die BG, z.Z. habe ich erneut ein positives Soz.-Ger. Gutachten.
Vor Monaten gaben mein Bevollmächtigter und ich unser Einverständnis ab, doch nur die BG hofft wie seit Jahren, auf eine biologische Lösung.
Für die bin ich ein Dreck, der unvermeidbar, aber lästig ist.
Da soll man nicht verbittert sein? Soll ich mir Schnellkochtöpfe kaufen oder Wunderbäume auf dem Balkon züchten?
Auch der Richter, der das Gutachten veranlasst hat, so er noch lebt, müsste doch tätig werden!
Aber nein, ich kleiner ********** stehe da und warte, das die "Grossen" Unbeeinflussbaren in die Gänge kommen.
Da soll man nicht verbittert sein, man hat recht und steht vor einer Wand aus Arroganz, Nichtbeachtung, Gleichgültigkeit.
Meinst Du eine derartige Behandlung geht an der Psyche bzw. Familie vorbei?
Zum Erfolg bleiben Dir doch nur 2 Wege, Kalaschnikow oder Balkon 11. Etage, nur der Abschiedsbrief wird der BG am ********** vorbeigehen!
Was empfiehlst Du?
Paro
 
Störung als traumatisierte Störung kann nur eine Fähigkeit sein!

Hallo Paro,

alles richtig, was Du erklärst.

Es ist bei Dir, wie bei mir, so wie bei anderen.

Jedoch:
eine Anerkennung als Störung infolge Trauma, also traumatisierte Störung kann nur eine vorher vorhandene Fähigkeit sein!

Beispiele:
Anpassungsstörung -> die Anpassungsfähigkeit kann krankhaft gestört sein
Eingliederungsstörung -> die Eingliederungsfähigkeit kann gestört sein
Erlebnisstörung -> die Erlebnisfähig kann gestört sein
Aufmerksamkeitsstörung -> die Aufmerksamkeitsfähigkeit kann gestört sein
Antriebsstörung -> die Antriebsfähigkeit kann gestört sein
Empfindungsstörung -> die Empfindsamkeit kann gestört sein
usw.
Also, wie man erkennt, es muss eine gewisse kognitive Fähigkeit vorliegen, die dann im Traumafalle krankhaft gestört würde.
Krankhaft deshalb, weil der betreffende dies nicht mit eigenem Willen adhoc korrigieren kann.

Aber Verbitterung -> kann nicht gestört sein, da fehlt die voraussetzende Fähigkeit dazu!:confused:

Verbitterung ist keine Fähigkeit, es ist eine "negative Empfindung" und fällt unter die Sammlung Empfindsamkeit. Verbitterung wird eigentlich mehr als Beschimpfung gebraucht, z.B. von Personen, die andere für ihre eigenen Unfähigkeiten verantwortlich machen, weil sie nicht in der Lage sind, eigene Fehler/Unzulänglichkeiten bei sich selbst wahrzunehmen, wohl aber bei anderen immer ganz schnell fündig werden.
Das trifft auf uns nicht zu, weder bei Dir noch bei mir noch bei vielen anderen.

Gruß Ariel
 
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