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Neudefinition der PTBS im DSM-V

Lieber Ariel,

Anpassungsstörung -> die Anpassungsfähigkeit kann krankhaft gestört sein
Eingliederungsstörung -> die Eingliederungsfähigkeit kann gestört sein
Erlebnisstörung -> die Erlebnisfähig kann gestört sein
Aufmerksamkeitsstörung -> die Aufmerksamkeitsfähigkeit kann gestört sein
Antriebsstörung -> die Antriebsfähigkeit kann gestört sein
Empfindungsstörung -> die Empfindsamkeit kann gestört sein

all die von Dir geschilderten Empfindungen leiden unter der "Erbitterungsstörung".
Ich will das nicht auseinanderwuseln, doch wenn ich empfinde, einen "Schnellkochtopf" an die BG schicken zu wollen, kann doch mit meiner Empfindung, Empathie etwas nicht in Ordnung sein.
Man hasst nur einmal und ich hasse; denn der scheinbar unschuldige Sachbearbeiter ist Teil des hassenswerten Systems.
Im Krieg gab es die Parole: Gefangene werden nicht gemacht.
So verhält sich das System uns gegenüber und bisher schlage ich mit allen rechtlichen Mitteln zurück, aber trotzdem habe ich noch einen Schnellkochtopf!
Ein hassender
Paro
 
Hallo Paro,
meiner Ansicht nach wäre die Verbitterungsstörung eine "selber Schuld" Diagnose für den Betroffenen. Z.B. der Betroffene leidet nach wie vor, der Gutachter ist aber der Ansicht, dass das Leiden nichts mehr mit der Tat / Unfall zu tun hat, sondern einfach nur Ausdruck von Frustration ist, weil der Schaden, nach Ansicht des Betroffenen, nicht ausreichend gewürdigt wird.
DAher zum Glück nicht aufgenommen, weil m.M. nach sonst Opfer noch als Gratifikationsjäger abgestempelt würden.

Grüße
 
Hallo Zusammen,

bei meinem Mann wurde ein A-Kriterium diagnostiert und im Ablehnungsbescheid zur Einstellung des Heilverfahrens auch anerkannt, aber weitere Kriterien gab es eben nicht und so kam es zur Ablehnung der PTBS was uns eine MdE von 20% laut GA gebracht hätte. Um das zu umgehen hat die BG eine Stellungnahme von "Stevens" eingefordert und laut dieser hat mein Mann überhaupt nichts, sondern ist ein "Simulant", ohne ihn je gesehen zu haben.

So kann ich meinen Vorrednern hier nur zustimmen, irgendwie wird es am Ende von einem GA eben so ausgelegt wie man es braucht für den jeweiligen Versicherer. Alles eine Frage des Geldes, welches möglichst nicht an die Betroffenen fließen soll.

LG Die Frau vom Deel

In einer Psychoedukation meinte der Chefpsychater, dass in der Psychiatrie man sowohl in die eine Richtung, als auch in die andere Richtung Diagnostizieren könne. Ist eben alles eine Sache der Gewichtung.

Und schaut euch mal die:ICD F43.8
Sonstige Reaktionen auf schwere Belastung
Da sind meine speziellen Kriterien gefordert.

Ich habe den Eindruck, das Gutachten oft sowas wie selbsterfüllende Prophezeiungen sind. Willst du was erreichen, mußt du den Gutachter selber aussuchen und je renomierter, um so besser.

Grüße

Grüße
 
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