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Neubestimmung des Invaliditätsgrad

johnny

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
25 Jan. 2010
Beiträge
181
Ort
Brandenburg an der Havel
Hallo liebe Gemeinde,
Habe da mal wieder eine Frage.
Ist es ratsam eine neubestimmung der Invalidität durch die PUV zu veranlassen,meine 3 jahresfrist läuft im August diesen Jahres ab.
Bekam letztes Jahr 80%,dies ging so reibungslos,14 tage nach gutachten bekam ich schon die Auszahlung.Für einen Rat wär ich dankbar.
LG Johnny
 
Hallo Jonny,

es kommt darauf an wie Du Deine Invalidität einschätzt.

80% kann sehr viel sein (wir wären froh:rolleyes:) aber 80% kann auch zu wenig sein:confused:.

Sonst mußt Du Deine PUV anschreiben (jetzt schon) und um die Vertragsmäßige 3-Jahresbegutachtung bitten.

Uns wurde sie einfach abgelehnt.:mad:

Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo Kai -Uwe,
genau darin liegt mein Problem.Es ist wohl besser da nicht weiter rumzurühren.Bestätigt meine Vermutung.Danke Dir.
LG johnny
 
Neunbestimmung des Invaliditätsgrads

Hallo johnny,

Du hast unter dem Thema " Invaliditätsberechnung OSG.." eine Frage an
mich gestellt.

der PUV würde ich jetzt mitteilen, dass ein neurologisches Gutachten der
BG weitere Verletzungsfolgen nachweist. Das der PUV über Dich erstellte
Gutachten beinhaltet diese Schädigung noch nicht.

Verlange von der PUV ein weiteres Gutachten zum Ende des dritten Unfall-
jahres.

Dieses Gutachten muss auch ein neurologisches enthalten.

Dass bei Dir Hüft-Tep und Knie-Tep "zusammen" nur 30 % ergab, halte ich
für viel zu wenig.

Das 3-Jahresgutachten muss für Dich also auf jeden Fall mehr als 80 %
Invalidität ergeben.

Verlange unbedingt das Gutachten schon jetzt.

Sollte sich die Versicherung weigern brauchst Du einen Anwalt für
"Medizin und Versicherungsrecht". Wahrscheinlich kommst Du sonst auch
nicht zu Deinem "Recht".


Viele Grüsse

Meggy
 
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