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Nervenschäden nach OP

Nilima

Mitglied
Registriert seit
4 Sep. 2015
Beiträge
40
Hallo,

ich bin im Mai 2019 umgeknickt und habe mir dabei eine Abriss- und Kompressionsfraktur vom Würfelbein zugezogen. Im Januar 2019 wurde dann im MRT festgestellt das ich mir 2 Sehnen längs/angerissen hatte. Diese wurden im Rahmen einer OP im März 2019 genäht. Um die Schmerzen nach der OP gering zu halten wurden einzelne Nerven betäubt. Nun ist es so das ein Teil des Fußes taub ist. Sind solche Schäden auch als Unfallfolge zu bewerten? Ich weiß das Nerven lange brauchen um sich zu erholen aber es hat sich halt so hat nichts verändert.
Die Uhr tickt weil ich nur noch bis Mai Zeit habe dies anzumelden.
Und wie ist das wenn ich noch in der Genesung bin? Derzeit bin ich wieder auf Krücken unterwegs weil eine Sehne nicht verheilt war und vor ca 14 Tagen erneut genäht wurde.
Viele Grüße
Nilima
 
Hallo Nilima,

meiner Meinung nach:
sind die Nervenschäden unfallbedingt als Folgeschaden zu bewerten.
Hättest du den Unfall nicht,
dann bräuchtest du die OP nicht
und ohne OP hättest du auch nicht die Nervenschäden.

Die Gegenseite wird dies vermutlich abstreiten und damit vermutlich anders bewerten als ich.

Lg. Rolandi
 
Hallo Nilima,

den Unfall solltest Du sofort Deiner Versicherung melden und nicht die Zeit ausnutzen! Versicherungsrechtlich!!!

Die Uhr tickt weil ich nur noch bis Mai Zeit habe dies anzumelden.

Dein Unfall war im Mai 2019 - sprich noch nicht mal 12 Monate her. Bei der Heilung von Nerven spricht man von einer lagen Zeit, diese ist aber nicht in ein paar Monaten zu beziffern, sondern in Jahren!!!!

Aber eine Garantie gibt es nicht und es können auch ein Leben lang Gefühlsstörungen verbleiben.

Wurde bei Dir schon mal die Nervenleitgeschwindigkeit gemessen?

Also nun erstmal flott den Unfall melden und Deine Versicherungsbedingungen genau lesen und die Fristen kennen lernen.

Bei Dir können div. GA anstehen. Was ist in Deiner Versicherung inkludiert? Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld, Reha-Leistungen?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo,

vielen Dank für die Antworten.
Mein Unfall war im Mai 2018. Ich habe mich da leider vertippt und das nicht gesehen. Und dank diesem Forum habe ich das damals bei der PUV angemeldet. Somit muss ich eine dauerhafte Schädigung bis Mai 2020 der Versicherung melden.
Die erste OP war im März 2019. Dabei wurden dann die Nerven betäubt. Naja, und nachdem sich dann so gar nichts getan hat, hat der Arzt eingeräumt das der Nerv dadurch durchaus geschädigt sein kann.
Da ich praktischerweise auch bei einer Neurologin in Behandlung bin konnte die sich das dann auch im Dezember 2019 anschauen. Sie hat dabei festgestellt dass 2 Nerven betroffen sind. Ich kann z.B. nicht die beiden äußeren Zehen im Stand nach oben bewegen.
Eine Messung konnte nicht erfolgen, weil der Bereich zu sehr geschwollen war :oops:. Mit Blick auf die Frist der PUV hoffe ich ja das wir das noch vorher hinbekommen.
Und ich war mir halt nicht sicher ob dies halt mit zu berücksichtigen ist. Aber jetzt würde ich das mit anmelden.
Nach dem Unfall habe ich ja auch gedacht.. Ist blöd gelaufen, das verheilt und alles wird wieder gut. Aber so langsam bin ich mir da nicht mehr sicher.
LG Nilima
 
hallo nilima,

wenn ich deine Zeilen lese:

Zitat: " Eine Messung konnte nicht erfolgen, weil der Bereich zu sehr geschwollen war."

dann ist das wieder Mal meiner Meinung nach typisch.

Meiner Meinung nach kann dies dir den Nachweis erschweren.

Meiner Meinung nach:
Kannst mal ja höflich dort sich bestätigen lassen, dass dies nicht beabsichtigt war.

Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Rolandi,

danke für den Tipp. Ich werde bei meinem nächsten Termin das mal ansprechen wegen der Messung.
Gibt es dafür eigentlich irgendwelche Richtlinien wie so etwas von der PUV bewertet wird?
LG Nilima
 
hallo nilima,

so wie dich verstand:

dein Arzt hat die Nervenleitgeschwindigkeit nicht gemessen, weil
Zitat: " Eine Messung konnte nicht erfolgen, weil der Bereich zu sehr geschwollen war."

Hast du bereits eine Diagnose ohne Nervenleitgeschwindigkeitsmessung von deiner Neurologin erhalten.


Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Nilima, die von Dir geschilderten Taubheitserscheinungen verschwinden von selbst. Es dauert einige Zeit und das ganze ist wirklich unangenehm, geht aber vorüber. Bei mir hat es nach den Op's etwa zwei Jahre gebraucht, bis die Taubheit vollständig zurückging. Ich hatte zusätzlich noch Nervenschmerzen im OP-Areal, die sich aber ebenfalls verflüchtigt haben. Gruß Rehaschreck
 
hallo Nilima,

angesichts der bereits zurückliegenden zeit (fast 2 jahre) sei mal dahingestellt, ob es sich noch bessert oder nicht, doch ein dauerschaden besteht. und vor allem zu deiner frage "Sind solche Schäden auch als Unfallfolge zu bewerten": eindeutig ja, und daher sollte auch nicht zugewartet werden, entsprechende massnahmen zu ergreifen.
am ehesten siehst du den klinischen verlauf und das prozedere des eingriffs, wenn du dir die behandlungsunterlagen in ihrer gesamtheit besorgst. dann kannst du weiter entscheiden.


gruss

Sekundant
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

lieben Dank für die Antworten.
Also eine Diagnose habe ich nicht von der Neurologin. Sie hat anhand der Symptomatik und einiger Tests festgestellt dass 2 Nerven betroffen sind. Ich hatte mir bis dato auch nicht so wirklich Gedanken deswegen gemacht. Ich werde das dann auf jeden Fall mit der Messung/Diagnose beim nächsten Termin zur Sprache bringen.
Die Nervenschmerzen habe ich bei einem Nerv auch seit der OP. Der andere sagt Null Komma Nix. Es gibt bis jetzt leider so überhaupt keine Veränderung an dem Zustand.
Mein Unfall ist bei einem Spaziergang mit Hund passiert. Deshalb wurde es nur bei der PUV gemeldet. Eine Reha ist nicht erfolgt. Nach der 1. OP nur umfangreiche KG.
Die Verletzungen wurden damals ein bisschen als Bagatelle abgetan. Erst im letzten Bericht ist die Rede von einer schweren Fußverletzung.
Soweit habe ich alle Unterlagen zusammen außer was die Nerven betrifft.

LG Nilima
 
Hallo Nilima.,

Lass dir all deine Unterlagen (Patientenakte, OP-Bericht usw.) in Kopie geben.

Wichtig ist, dass dir ein Arzt bleibende Schädigungen attestiert und dass du dieses Attest und die Kopien deiner Kopien bei der Versicherung einreichst. Nur, wenn du ein solches Attest vorlegst, muß die Versicherung dir etwas erstatten. Es ist wichtig, dass du hier keine Fristen versäumt!

Viele Grüße

Rudinchen
 
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