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Nervenmessung am CRPS Arm

fleuro

Mitglied
Registriert seit
25 Apr. 2020
Beiträge
53
Hallo! Ich habe durch einen Arbeitsunfall letztes Jahr ein CRPS im rechten Arm (bis Hand). Ich hatte eine Armnerven Durchtrennung durch den Unfall. Ich habe immer noch sehr starke Schmerzen und möchte behaupten ich bin immer noch in Phase 1 mit Schwellung Haarwuchs usw.
So nun muss zum Gutachten. Es geht um die Kontrolle, ob der genäht Nerv wieder arbeitet. Also die Finger die der Nerv versorgt kann ich nach wie vor nicht bewegen.
Mein Problem ist das ich mir beim Neurologen zeigen lassen habe wie die Nervenmessung funktioniert. Aber ich halte es vir Schmerzen nicht aus wenn die erste Elektrode auf die Haut kommt. Eigentlich muss die sogar noch fester drauf und eine andere an der Hand. Das geht überhaupt nicht wegen dann fürchterlicher Schmerzen.
Die Versicherung sagt das muss sein oder sie verzichten auf die Untersuchung und tun dann aber so als würde der Nerv 100 prozentig funktionieren. Und damit dann keine Leistungen aus der Versicherung mehr.
Der Neurologe glaubt mir meinen Schmerz auch nicht so richtig.
Ich bin verzweifelt und zweifle vor allem an mir. Würdet ihr denn eine Nervenmessung ertragen oder könnt ihr mich verstehen und ihr könntet es auch nicht?
Ich darf keine Berührung am Arm haben oder Wind / Kälte.
Ich komme mir wie ein schlechter Mensch vor der seine Versicherung um Geld betrügen will. Zumindest werde ich so behandelt.

Könnt ihr mir helfen? Was sagt ihr dazu und wie wäre das bei euch, angenommen ihr steht vor dieser Untersuchung wenn ihr brennende Dauerschmerzen habt? Vielen Dank!!!
 
Hi :)
Ich hatte genau das gleiche Problem. Leider hat mich die Versicherung auch dazu, na ich sag mal genoetigt.

Habe mir gleich eine Schmerzklinik gesucht die das ganze auch anders feststellen konnten, und zwar mit einer Stellatumblockade.
Die ist auch nicht ganz lustig aber besser als die Elektroden, zumindest hab ich das so empfunden.
Bei der Blockade wird dir ein Mittel in das Geflecht von Nerven auf Schulterhoehe gespritzt, somit ist der Arm fuer die naechsten Std. (laenger haelte es nicht an) fast beschwerdefrei, in dieser Zeit kann eine solche Messung vorgenommen werden, die ist nicht 100 Prozent ganau aber der Neurologe sieht wie durchlaessig der Nerv ist.

Gegn. Versicherungen tun immer so als wuerdest du sie betruegen, den Schuh wuerd ich mir erst gar nicht anziehen, das machen sie mit allen so.

Such dir wirklich eine gute Schmerzklinik, stell ggf. einen Antrag bei der Vers. auf Verlaengerung, schildere ihnen das die Untersuchung dann auch gemacht wird.

Bei mir hat das so gut funktioniert.

Druecke fest den gesunden Daumen das alles klappt.

LG
Sandra
 
Hallo Fleuro,

in Deinem Fall stellt sich das Thema der „Mitwirkungspflicht bei Untersuchungen“.

SCHÖNBERGER, MEHRTENS, VALENTIN, führen dazu in ihrem Buch „Arbeitsunfall und Berufskrankheit“ im Kapitel „Mitwirkungspflicht bei ärztlichen Maßnahmen“ aus:

„Grundsätzlich ist jeder Versicherte zum Mitwirken verpflichtet bei – ärztlichen und psychologischen Untersuchungen, die nur zur Leistungsfeststellung entscheidungserheblich und erforderlich sind (§ 62 SGB I) […] Die Mitwirkungspflicht ist zu verneinen, soweit alternativ […] (5) erhebliche Schmerzen zu befürchten sind; auch psychische Belastungen gelten als Schmerzen.'' Es ist darauf abzustellen, welche Intensität nach allgemeiner ärztlicher Erfahrung der Eingriff selbst und/oder der Folgezustand beim Betroffenen bringt. Je nachhaltiger ein Heilerfolg wahrscheinlich ist, um so eher sind subjektive Schmerzen für einen begrenzten Zeitraum in Kauf zu nehmen. Ein gewisses Maß an Schmerzen muss in Kauf genommen werden; nur beträchtliche, nachhaltige Reizungen des Schmerzempfindens rechtfertigen das Ablehnen.
Dabei kommt es sowohl auf das Ausmaß und die Dauer der Schmerzen als auch auf die persönliche Schmerzempfindlichkeit an, insbesondere wenn objektive Gegebenheiten (Zeitschriften-, Fernsehberichte) die subjektive Angst begründet haben. Zu beachten ist auch, inwieweit Schmerzen medikamentös gemildert werden können. Diese Umstände sind im Streitfall durch Einholen eines medizinischen Gutachtens zu klären“.

Die Ablehnung einer solchen Untersuchung hat meines Erachtens nichts mit einer persönlichen Schmerzempfindlichkeit zu tun, sondern steht in direktem Zusammenhang mit dem Krankheitsbild CRPS. Irritationen der CRPS- betroffenen Extremität durch Nadeln, Stromimpulse, etc. können zu einer nachhaltigen Reizung des Schmerzempfindens und somit zu einer weiteren Verschlechterung des gesamten Krankheitsgeschehens führen. Da endet meines Erachtens die Mitwirkungspflicht.

Die Versicherung kann viel sagen, dies muss aber keinen rechtlichen Bestand haben.

Ich würde der Versicherung Deine Ablehnung dieser Untersuchung schriftlich mitteilen und dies ausführlich begründen. Vielleicht kann einer Deiner behandelnden Ärzte/ Hausarzt Dir ein Attest ausstellen, welches Du Deinem Schreiben beilegst.

Ein Arzt/ Gutachter, der über ausreichende Erfahrungen mit CRPS-Patienten verfügt, würde von sich aus auf jeden Fall auf eine EMG-Untersuchung verzichten.

Liebe Grüße und viel Durchhaltevermögen

Mady

PS.:
Die Idee von Sandra birgt auch Risiken, denn bei CRPS birgt jeder invasive Eingriff die Gefahr einer langfristigen Verschlimmerung, dazu gehört auch eine Stellatumblockade.
 
Hallo fleuro

bin auch CRPS geplagt

IVA s Sympathikusblockaden

bekamm ich über 1 Jahr lang in einer Schmerzklinik in der CRPS Hand, das war damals Stand der Ärzte geholfen hats zwar nicht.
es wird in der Vene im Handgelenk eingesprizt ( Xylonest ).

Ich hatte auch eine begutachtung wegen UV, da wurden keine Nervern gemessen, der GU hat damals die Handthemperatur gemessen, Pinselstrich und was aber schlimnmer war das Zanrädchen am Stiel ( weis nicht wie das teil heisst ) das war die Höhle.
Ich kann Deinen Zustand sehr gut nach nachfühlen wie es ist wenn man selbst beim gehen den Windzug spürt.

Vieleicht kann man ja auf die Nervenmessung verzichten bei CRPS

Ich wünsch Dir sehr viel geduld
g g
 
Vielen lieben Dank für die Hilfe und die Aufmunterung!
Ich glaube es ist auch nicht verkehrt zum Rechtsanwalt zu gehen. Ich kann auf gar keinen Fall diese Nervenmessung ertragen. Bei jedem Arzt sag ich meistens meinen Standardspruch: sie können sich die Hand ansehen aber bitte nicht anfassen.
Einige Ärzte akzeptieren das auch so. Andere sind sofort stur und haben Null Verständnis. Letzte Woche war ich bei einem Handchururgen der meinte er ist der Meinung das ein Sudeck zu 99% psychisch bedingt ist.
Im Gespräch stellte sich dann heraus das er Gutachten für die Berufsgenossenschaften schreibt.
Alles klar, dachte ich mir.
Diejenigen die das in Frage stellen müssten einmal nur für 10 Minuten spüren, was wir spüren. Dann können wir weiter reden.
 
Hallo Fleuro,

solche Erlebnisse musten/ müssen viele von uns machen, da es leider von diesen Ärzten viel zu viele gibt. Wirklich traurig.
Da kann man eigentlich nur aufstehen, sich verabschieden und gehen.

Es gab und gibt immer wieder solche Aussagen, die wissenschaftlich allerdings nicht belegbar sind.
Und wir müssen versuchen, diese Ansicht nicht an uns ran zu lassen.

CRPS hat keine psychische Ursache!!!

Kopf hoch, lass Dich nicht ärgern. Vielleicht findest Du einen Fachanwalt für Sozialrecht/Medizinrecht, der Dich unterstützt und Dir bei der Auseinandersetzung mit der Versicherung hilft.

Verweigere die EMG Untersuchung!!!

Liebe Grüße
Mady
 
Hallo Fleuro,

Du kannst Dich weigern zu jeglicher Untersuchung - Nervenmessung etc. mit folgenden § beim Gutachten:


Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 630d Einwilligung


(1) Vor Durchführung einer medizinischen Maßnahme, insbesondere eines Eingriffs in den Körper oder die Gesundheit, ist der Behandelnde verpflichtet, die Einwilligung des Patienten einzuholen. Ist der Patient einwilligungsunfähig, ist die Einwilligung eines hierzu Berechtigten einzuholen, soweit nicht eine Patientenverfügung nach § 1901a Absatz 1 Satz 1 die Maßnahme gestattet oder untersagt. Weitergehende Anforderungen an die Einwilligung aus anderen Vorschriften bleiben unberührt. Kann eine Einwilligung für eine unaufschiebbare Maßnahme nicht rechtzeitig eingeholt werden, darf sie ohne Einwilligung durchgeführt werden, wenn sie dem mutmaßlichen Willen des Patienten entspricht.
(2) Die Wirksamkeit der Einwilligung setzt voraus, dass der Patient oder im Fall des Absatzes 1 Satz 2 der zur Einwilligung Berechtigte vor der Einwilligung nach Maßgabe von § 630e Absatz 1 bis 4 aufgeklärt worden ist.
(3) Die Einwilligung kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen formlos widerrufen werden.

Google mal nach dem §.

Somit darf der GA "nur mal " sehen aber keine Manipulation - Untersuchung durchführen ohne Dein Einverständnis. Auch eine Versicherung als Auftraggeber hat hier keine Hoheit zur Anweisung!!!!

Da Du aber eine Begleitperson ankündigst und explizit mit in den Untersuchungsraum nimmst hast Du einen Zeugen.

Will der GA für Dich schmerzhafte Untersuchungen durchführen, dann ist der Termin vorbei. Ihr verlaßt die Praxis - Klinik oder sonst was, geht ins nächste Kaffee, schreibt ein Gedächtnisprotokoll und gegenseitig unterzeichnet an die Versicherung.

Greift der GA unvermittelt nach Deinem beschädigten Körperteil, verlasst sofort das GA - gehe in Deine Schmerzambulanz, Deinen Schmerzarzt und erzählt was Dir passiert ist und erstmal eine medizinische Behandlung bekommen!

Danach gehst Du zur Polizei und stellst Strafantrag wegen Körperverletzung weil Du nicht eingewilligt hast!

Viele Grüße

Kasandra
 
Ja genau so müsste man es tun. Ich kann leider keine 2. Person mit zum Gutachter nehmen. Wegen der Corona Situation. so steht es in dem Schreiben.
 
Hallo Fleuro,

warum wieder so devot?

Dies ist Dein verankertes Recht!!!

Wer verbietet dir dies?

Wenn man dies nicht wünscht (aufgrund welcher Paragraphen????) ich denke es gibt keine § - dann wird das GA bis dato verschoben!

Lass Dich nicht hinter das Licht führen und sorry "verarschen" und Deine Rechte einschränken!

Nicht devot sein, sondern standhaft bleiben! Keine Versicherung oder GA hat das Recht aufgrund der aktuellen Pandemie das "Recht zu brechen".

Sie versuchen es, aber ohne jegliche Rechtsgrundlage.

Genau die aktuelle Pandemie nutzen Versicherungen und GA sehr gerne aus!

Wurden Dir denn Gesetzbücher und § zur Ablehnung genannt???? Ich denke mal nein, nur ein Hinweis: Du darst nur allein zum GA wegen Covid 19.

Und dies zeigt, es wird Druck ausgeübt ohne Hintergrund und gesetzlichen Grundlagen.

Oder denke mal anders, Ich gehe mal von Deinem User Namen aus und bezeichne Dich in meiner Antwort als weiblich. Angenommen, bei Dir wurde eine Krebserkrankung festgestellt mit der Option erst Operation und dann Chemo..

Dies würde Dir der behandelnde Arzt auch nicht allein mitteilen, sondern würde es sogar für sehr wertvoll und wichtig erachten, dass Du Deinen Ehemann, Lebenspartner zum Gespräch mitnimmst.

Viele Grüße

Kasandra
 
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